meine mutter ist am 18.02.2013 verstorben und hat kein testamend hinterlassen, doch jetzt hat mein neffe beim notar eine verzichtserklärung auf das haus veranlast das die ganzen söhne und töchter unterschreiben sollen damit er in dem haus wohnen kann. wir sind 7 kinder und mein neffe sagt wenn über die hälfte das unterschreiben hat der rest die nicht unterschreiben keinen anspruch mehr auf das haus. was ist denn wenn mein neffe das haus nach einigen monaten verkauft dann hat ja keiner mehr anspruch auf sein pflichtanteil. stimmt das???
Die Ansicht des „Neffen“ ist konzentierter Blödsinn, sie entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage!
Sollte der „Neffe“ Unterschriften der Abkömmlinge der Erblasserin unter einer Erbschafts-Ausschlagung meinen, dann ist die II. Erbordnung, wozu der „Neffe“ gehören könnte, erst dann an der Reihe, gesetzlicher Erbe/Miterbe zu werden, wenn a l l e Abkömmlinge der Mutter vollzählig eine ordnungsgemäße Ausschlagungserklärung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist beim Nachlassgericht vorgelegt haben. Eher tut sich nichts zugunsten dieses Verwandten.
Pflichtteilsrechte können nicht entstehen, da ja niemand von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen worden ist (welches bekanntlich durch ein Testament geschieht).
Falls Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut.
Freundliche Grüße aus der Region von Weser und Aller
H. Gintemann