Habe da eine Immobilie und eine Frage dazu

Meine Immobilie ist in einem Mehrfamilienhaus,welches nicht komplett vermietet ist . Auf grund dessen geht ,der Verwalter dazu über,mir meine Mieteinnahmen zu kürzen. Frage: darf er das , wenn nicht, wie kann ich dagegen vorgehen. Über eine Antwort würd ich mich freuen . [email protected]

Die Frage ist zu unpräzise:

Das Mehrfamilienhaus wird von einem Verwalter nach WEG verwaltet - richtig?

Sie besitzen EINE oder MEHRERE Wohnungen?

Gibt es bei einer oder den Wohnungen, die Ihnen gehören Mitausfälle?

Es gibt einen Vertrag nach WEG und nach Mietwohnungsverwaltung mit dem gleichen Verwalter - richtig?

Bitte dies beantworten und den Sachverhalt nochmals genau schildern.

Sie haben den Verwalter beauftragt:

Meine Immobilie ist in einem Mehrfamilienhaus,welches nicht
komplett vermietet ist . Auf grund dessen geht ,der Verwalter
dazu über,mir meine Mieteinnahmen zu kürzen. Frage: darf er
das , wenn nicht, wie kann ich dagegen vorgehen. Über eine
Antwort würd ich mich freuen . [email protected]

Ich bin kein RA, aber m.E. darf der Verwalter nur den Betrag einbehalten , der im Vertrag enthalten ist. Es sei denn, es gibt eine Klausel, dass für den Fall, das …

Alles Gute

buch

Meine Immobilie ist in einem Mehrfamilienhaus,welches nicht
komplett vermietet ist . Auf grund dessen geht ,der Verwalter
dazu über,mir meine Mieteinnahmen zu kürzen. Frage: darf er
das , wenn nicht, wie kann ich dagegen vorgehen. Über eine
Antwort würd ich mich freuen . [email protected]

hallo, ich mach schon lange keine Verwaltung mehr. Ich bin aber der Meinung, dies geht nur, wenn es einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft gibt und die Miete in einen Pool geht. Ich würde zu einem Fachanwalt raten.

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Hallo,

ich denke nicht, daß er die Mieteinnahmen kürzt, aber er kann natürlich die verbrauchsabhängigen Kosten nur auf die Einheiten umlegen, die auch vermietet sind.

Gebäudeversicherung und allgemeine Kosten wie die Heizungsgrundkosten etc. müssen m. E. auch von den Eigentümern der nicht vermieteten / bewohnten Einheiten getragen werden.

Dennoch wird es Kosten geben (Treppenhausbeleuchtung etc.) die nur auf die verbleibenden, vermieteten Einheiten umgelegt werden können, nämlich alles, was verbrauchsabhängig ist.

Und das läßt die Kosten steigen.

Im Zweifel ist es immer ratsam, dazu einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Viel Erfolg,
Caro