Hallo,
es ist alles etwas kompliziert, ich habe ein 2 Familienhaus von meinen Eltern überschrieben bekommen, wo mein Opa in einer Wohnung Wohnrecht hat, die andere Wohnung bewohnen meine Eltern. Der Opa muß eine geringe Miete zahlen solange das Haus noch nicht bezahlt ist, das ist es immer noch nicht. Jetzt behauptet Opa er müsse keine Miete mehr zahlen weil das Haus an mir überschrieben wurde, ist das so? Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.
LG Frank
HAllo,
das kommt darauf an was mit Opa schriftlich vereinbart wurde. Wenn schriftlich festgelegt ist das Opa Miete zahlt bis das Haus abbezahlt ist, ist es egal ob Dir oder deinen Eltern das Haus gehört. Wichtig!! Alles immer schriftlich machen!!
Gruß
Da kommt aufdie genaue Formulierug des Wohnrechts des Opas an. Da kan auch nurein Awalt helfen.
Hallo.
Es gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“, was bedeutet, dass auf Sie als neuen Eigentümer die Rechte und Pflichten übergeben. Ihr Opa hat also nach wie vor die bisher gezahlte Miete weiterhin zu bezahlen und zwar an Sie. Es sei denn, Ihre Eltern hätten mit Ihrem Opa eine andere Regelung getroffen.
Hallo, ist nicht so kompliziert. Wurde ein WOhnrecht auf Lebenszeit im Grundbuch verankert? Wenn ja, dann brauch er keine Miete zahlen, sofern keine vereinbart ist.
Ist nur ein Mietvertrag abgeschlossen worden? Wenn ja hat dieser Bestand, da ich davon ausgehe, dass dort eine Miete verankert ist. Dann muss er diese auch zahlen.
Sollte er schon länger in der Wohnung wohnen und diese Miete gezahlt haben, kann dies als mündlich geschlossener Mietvertrag gelten. Und da er die Miete bisher immer gezahlt hat, hätte er , notfalls vor Gericht, es schwer nachzuweisen,dass er aus irgendwelchen Gründen keine Miete mehr zahlen brauch.
Dies kann ich aber von hier schlecht beurteilen, da ich die mündl. Absprchen deiner Familie nicht und auch das Grundbuch des Hauses nicht kenne.
Da sich hier ein Familienstreit entwickelt,rate ich dir ggf. einen Anwalt zu konsultieren.
Gruß Chris
Hallo und guten Abend ,
zuerst mal eine Frage : leben die Eltern noch? Wenn ja ,so wäre es an ihnen mit dem Opa zu Reden . Wenn er bisher Miete ( wenn auch nur geringfügig ) bezahlt hat , so muss er dies auch weiterhin tun . Sofern es nur eine mündliche Absprache gibt , hilft vielleicht REDEN . Wenn du deinem Opa erklärst , wofür die " Miete "gezahlt werden muss , stellt er sich vielleicht nicht mehr quer ?
Hoffe dass alles in Güte geregelt werden kann .
Viele Grüße und einen schönen Abend
Hallo,
hat Opa einen Mietvertrag? Wurde das Haus an Dich verkauft oder nur überschrieben? An wen hat Opa die Miete bisher gezahlt?
mfG P. Kunze
wenn opa nichts geschrieben wurde, muss er miete zahlen oder ausziehen
Das weiss ich nicht. Gibt es eine schriftliche Vereinbarung ? Wenn nicht muss per Zeugen festgestellt werden, wie die Vereinbarung war bzw. wie die mündliche Vereinbarung gedeutet werden sollte. Rechtlich gibt es dazu gar nichts.
Hallo,
ist die Übertragung des Hauses von den Eltern auf Dich bei einem Rechtsanwalt durchgeführt worden? Wenn ja, und ich denke dass muss rechtlich sowieso von einem Notar beurkundet werden, dann muss doch auch der Punkt des Wohnrechts mit Mietzahlung bis zur Abtragung der Schulden geregelt worden sein. Frage einfach mal beim Notar nach.
LG
Sabine Kruse
Es wurde alles beim Notar festgehalten, es ist ein Nießbrauchrecht nach § 428 eingetragen.
Hallo Frank,
keineswegs kann der Großvater mit der Begründung, dass das Haus seinen Besitzer gewechselt hat, die Zahlung der Miete einstellen. Er muss weiter seine geringe Miete zahlen , solange der Mietvetrag besteht.
LG
Maria
Mierverträge gehen an den neuen Besitzer austomatisch mit über, egal ob überschriebenes Eigentum, oder gekauftes, oder geerbtes Haus.
Er ist an seinen bisherigen Mietvertrag gebunden, und darf ab umschreibung auf deinen Namen seine Miete auf dich überweisen.
nachzulesen bei eigentümerwechsel im Mietrecht
gruss
marion
Das hängt davon ab, ob dein Opa Lebenslangeswohnrecht hat.
Das müsste ich wissen.
LG
Hallo Frank,
diesbzgl. habe ich nicht wirklich Ahnung. Hat Opa denn eine Art Vertrag unterschrieben, in dem steht, dass er was bezahlen muss, solange das Haus nicht abbezahlt ist? Dann würde ich ihm das mal unter die Nase halten.
Ansonsten hilft wohl nur gutes Zureden!
Viel Glück und alles Gute!
Micha