Zum ersten : Ab und zu mal lasse ich meinen Besuch übernachten . In diesen 2 Monten wo ich hier drinn wohne ist es 3 mal passiert je eine Nacht . Mein Vermieter will mir jetzt verbieten das mein Besuch bei mir übernachten weil es den Nachbar stört das ich auf der Terasse mit diesem Besuch rauche . Darf er das ??
Zum Zweiten : Vor Abschluss des Mietvertrages wurde mündlich vereinbart das ich eine Katze halten darf . Jetzt hab ich eine und mein Vermieter sag jetzt ich soll sie wieder weg tun da die Nachbarin gegen Katzen Allergisch ist . Naja es springen aber 5 Katzen draussen rum !! Soll ich jetzt wirklich mein Kater wegtun???
Und zuletzt wurde bis heute mein Keller nicht leergeräumt und meine Sachen stehen offen im Waschkeller . Habe den Vermieter oft darauf hingewiesen aber nix passiert . Was soll ich tun ?
ein generelles Verbot für Kleintiere gibt es nicht. Wenn die Katze sich nur in der Wohnung aufhält, dann sollte das auch die Nachbarin mit der Katzenallergie nicht stören. Anders ist es, wenn die Katze Freigänger ist und unkontrolliert im Haus, Garten oder anderen Räumen, die für alle Mieter zugängig sind, unherstromert. Dann kann der Vermieter sein Einverständnis für die Haltung einer Katze rückgängig machen.
Besuch, auch, wenn dieser gemeinsam mit Ihnen auf der Terasse raucht, kann der Vermieter nicht verbieten. Sie werden ja auch auf der Terasse rauchen, wenn Sie allein sind.
Wegen der Nutzung Ihres Kellers. Dieser gehört doch bestimmt, laut Mietvertrag, zu den von Ihnen angemieteten Räumen? Sie sollten den Vermieter schriftlich auffordern und eine angemessene Frist (2 Wochen) setzen, dass der Keller für Ihre Nutzung bereit steht. Sollte der Vermieter den Termin verstreichen lassen, dann können Sie die Miete mindern (2%, wenn der Keller mit im Mietvertrag steht).
zu 1.
Rauchen ist eine Privatangelegenheit und da kann dein Vermieter und auch dein Balkonnachbar nichts drann ändern, er kann nur die Fenster schließen und es so akzeptieren wie es ist.
(Quelle: Galileo)
Dein Vermieter darf dir Besuch nicht verbieten, er kann nur etwas sagen wenn Der besuch wochenlang bei dir währe (Tag und Nacht) dann kann der Vermieter mehr Nebenkosten verlangen.
Zu 2.
Was mündlich abgeklärt ist, ist nicht Rechtsgültig und somit kein „abkommen oder Vertrag“.
Du solltest dich allerdings in deinem Mietvertrag mal umsehen ob dort Deutlich drinsteht das Haustiere an sich verboten sind, sollte das nicht der Fall sein kann dein Vermieter nicht dagegen angehen.
Der Vermieter kann dir Schriftlich mitteilen das der Punkt Haustiere im Mietvertrag geändert wird, erst dann ist die Sache rechtsgültig.
Deine Nachberin kann aufgrund der Allergie bei dem Vermieter eine Mietminderung erwirken.
Zu 3.
da der Kellerraum von dir Gemietet wird muss er dir zugänglich sein.
Auf deutsch gesagt:
Setze ein schreiben auf indem du dem Vermieter ermahnst und ihm eine frist setzt, sollte der Vermieter dennoch nicht Reagieren kannst du Eine Mietminderung erwierken, das geht aber nur wenn du das Ganze SCHRIFTLICH gemacht hast.
ich gehe davon aus, Sie haben einen Mietvertrag geschlossen. Auch wenn das mündlich geschehen ist, gilt das. Sie sollten den Kater kastrieren lassen.
Die „Allergien“ Ihrer Nachbarin haben ganz andere Ursachen, glaube ich.
Wenn 2-3 mal im Monat jemand zu Besuch kommt und übernachtet ist das Ihre Privatsache !
Rauchen ist gesundheitsschädlich - kostet viel Geld und kostet Ihnen Ihre Gesundheit und Jahre Ihres Lebens ! Auch das Rauchen auf dem Balkon ist Privatsache. Er soll froh sein, daß Sie pflegen auf den Balkon zu rauchen und nicht in der Wohnung. Eine Raucherwohnung ist an einen Nichtraucher ohne umfassende Renovierung nicht mehr vermietbar !
Mahnen Sie schriftlich den Kellerraum an, sofern der im Mietvertrag als Bestandteil aufgeführt wird.
Sie können im Prinzip auch als Maßnahme eine Mietminderung androhen.
Es ist halt zu überlegen, wie man dem guten Einvernehme wegen agieren soll. Die Nachbarin würde ich mir auch mal bei einer Tasse Kaffee vorknüpfen.
Wenn das ganze zu suspekt wird, würde ich was anderes suchen.
Beste Grüße
hardy
Hallo,
willst du eine kurze Antwort, oder die passenden Paragraphen dazu ?
Du darfst bis zu drei Monaten jemanden als Besucher bei Dir wohnen lassen und/ oder einen Hund halten und das Rauchen- wohl aber das Grillen kann/ darf Dir/Euch keiner verbieten.
Vielen Dank für Deine Antwort .
Heisst also er kann auch keine kündigung auschreiben oder so wegen Hasutiere / Besucher .
Und ma nur nebei gefragt .
Es ist ein Büro in meiner Wohnung von meinem Vermieter , heisst also er hat Inetanschluss für sein Büro .So Teilen tut er es nicht da er meint ich könnt mich ja in sein rechner hacken . Was Quatsch ist egal .Wie also bekomm ich dennoch mein festes Inet in meine Wohnung das ich benutzn kann ?
Dein Vermieter ist ja mal ein netter Zeitgenosse.Grrr !
Also: Kündigung wegen Besuch-niemals ! Das darf er nicht !
Wegen der Katze hast Du schlechte Karten, es sei denn, Du hattest einen Zeugen, der die mündliche Erlaubnis bestätigen kann. Das hättest Du besser schriftlich klären sollen- denn entweder Du suchst Dir samt Kater eine neue Wohnung, oder Du musst diesen tatsächlich abgeben, denn laut Mietvertrag ist Dein Vermieter im Recht.Wenn Du keinen Zeugen und nichts schriftliches hast.
Was den Internet-Anschluss betrifft solltest Du Dir einen eigenen Anbieter suchen, denn WLAN ist tatsächlich eine unsichere Kiste- würde ich auch nicht haben wollen ! Es gibt ja genügend preisgünstige auf dem Markt ( Net Cologne z.B.)
Da dein Vermieter Dich anscheinend nicht besonders mag, rate ich Dir dringend den Beitritt im deutschen Mieterbund-hat jede Stadt und kostet nur 12 €uro im Jahr.Die helfen immer und wissen genau Bescheid.
Viel Erfolg und liebe Grüße Bea