Habe ein Pflegekind kann ich pflegegeld beantragen

habe meine Enkeltochter als Pflegekind schon seid sie Geb. ist 2J.und 2.Monate alt. Nun meine Frage kann ich Pflegegeld beantragen und wie und wo mach ich das , mein Mann ist in Frührente durch Krankheit und ich bin Erwerbsunfähig.Wir haben das Kind nicht auf genommen das wir mehr Geld haben , denn hätte ich mich schon vor 2.Jahren schlau machen müssen.Aber man hat mir davon erzählt das auch Oma und Opa das Beantragen können.

Hallo, Kann ich persönlich nicht beantworten, aber vielleicht hilft der Link. Gruß gaby
ttp://grosseltern-report.de/posts/726-fuer-grosseltern-die-ihr-enkelkind-grossziehen-wollen–rechtliches-und-finanzielles-fragen-und-antworten-zur-verwandtenpflege-teil-1
Markieren und in die Menüleiste einfügen.

Hallo ,
Sie müssten sich bei dem zuständigen Kinderpflegedienst ihrer Stadt erkundigen.

Nur das Amt kann die Pflege officiel machen und auch das Pflegegeld befürworten und auszahlen !

Selbstverständlich bekommen Großeltern auch Pflegegeld, wenn sie die Pflege des Kindes übernehmen.
Also keine falsche Scheu ! Das Geld steht dem Kind und Ihnen ja zu !

Alle Gute,
Carina1407

Hallo!
Die Pflegschaft eines Kindes hat nichts mit der Pflege im Sinne der Pflegeversicherungs zu tun. Deshalb kann ich hier keine 100%ige Antwort geben. ich denke aber, dass das Amt für Familie und Soziales bzw. das Jugendamt zuständig ist.
Viele Grüße und alles Gute!
Katrin

hallo
generell man Pflegegeld nur beantrage, wenn das Kind eine Pflegebedürftigkeit hat.
Sprich eine Behinderung oder Erkrankung die Pflege bedarf.

in diesem Falle beantragt das der Pflegebedürftige selbst, oder die gesetzlichen Vertreter.
vielleicht meint ihr aber auch gar nicht ‚Pflegegeld‘ der Pflegekasse, sondern dann gibt es Gelder und Unterstützung von Seiten der Pflegeelternstelle beim Sozial - bzw Jugendamt deiner Stadt.
Ich würd mich dort einfach mal beraten lassen.

Pflegegeld wird nur gezahlt, wenn das Kind pflegebedürftig ist. Eventuell besteht aber anderweitiger Anspruch. Dies ist dann mit dem Jugendamt direkt zu klären.

MfG
CKH