Habe ein unkündbares,aber ungeklärtes Arbeitsverhä

Guten Tag,
bin 53 Jahre alt, seit 18 Jahren einen festen Arbeitsvertrag im öffentlchen Dienst als Altenpflegerin. Nach 1 Jahr Dauerkrankheit 50% Behinderung zugesprochen.Von der Rentenversicherung dann eine 1 jährige Vollzeit-Weiterbildung für 2 neue Berufe erhalten,zur
Fachkraft für Gerontopsychiatrie und zur Altentherapeutin. Gesundheitlich geht es mir sehr gut.Für meine neuen Berufe bin ich körperlich fit und könnte in Vollzeit arbeiten.November 2009 habe ich meine Weiterbildung beendet.Mein Arbeitgeber ist informiert, reagiert aber überhaupt nicht !
Das Integrationsamt ist informiert und sie meinten nur,ich solle doch kündigen.Die Schwerbehindertenbeauftragte meines Arbeitgebers sagte,dass es für mich als Altentherapeutin keine Arbeit gebe,ich soll kündigen.Mein Arbeitgeber hat 5 große Altenheime.Selber kündigen will ich nicht, dass wäre dumm. Was soll ich tun? Am 6.11.09 endet
meine Weiterbildung und ich erhalte auch von keiner Stelle mehr Geld,
da ich noch einen gültigen Arbeitsvertrag habe.Wenn mein Arbeitgeber sich nicht meldet,was mache ich dann am 7.11.09 ? Ich bin doch verpflichtet,an meinem Arbeitsplatz zu erscheinen, oder ? Als Altenpflegerin bin ich aber Berufsunfähig.Als Altentherapeutin bin ich arbeitsfähig.Wer zahlt mir Geld nach meiner Weiterbildung ? Wer
ist zuständig ?Ich bedanke mich im voraus für Antworten,
vielen Dank ! Mit freundlichen Grüßen
ninadiamant

Integrationsamt und Schwerbehindertenbeauftragte raten mir,doch einfach zu kündigen. Das werde ich mit Sicherheit nicht tun.Von keiner Institution scheine ich Hilfe zu bekommen. Ich muß wissen,wer ist finanziell für mich zuständig nach der Weiterbildung ?
Muß ich meine Arbeitsstelle einfach antreten/dort erscheinen, auch ohne Absprache,da mein Arbeitgeber ja nicht reagiert ?
Mein Arbeitgeber ist sehr sehr groß und den Betriebsrat kann man absolut vergessen.Es scheint so zu sein,dass man mich los werden will,da ich zu teuer bin,denn ich habe noch einen der guten alten Arbeitsverträge.
Danke für Eure Antworten !!! Liebe Grüße ninadiamnt

FAQ 1129 nicht beachtet, owT
Gruß
Otto