Habe eine Allgemeine frage zu Umsatzsteuer

Hallo

Habe eine Allgemeine frage zu Umsatzsteuer.

Angenommen eine Firma Juristische Person welche nicht in Deutschland Ihren Sitz hat, betreibt in Deutschland Betriebstätte (Produktion)

Die Firma ist mit Ihren Gewinn in Deutschland voll Steuerpflichten
Soweit alles klar.

Nur die Rechnung kommen ja eben nicht aus Deutschland, sondern aus den Land wo der Sitz der Firma ist.

Wenn die Firma jetzt Ware an ein Unternehmen mit Umsatzsteuer-ID Verkauft die in Deutschland sitz, muss dann Umsatzsteuer berechnet werden? Ob wohl die Firma welche die Rechnung schreibt in Ausland ist, aber die Ware aus Deutschland kommt?

Servus,

entscheidend ist, von wo aus die Ware geliefert wird.

Wenn die Ware in Deutschland produziert wird und von Deutschland aus an einen Abnehmer in Deutschland geliefert wird, gibt es keinen Anlass für eine Umsatzsteuerbefreiung - falls es sich nicht um die Lieferung eine Blindenwerkstatt oder um die Lieferung von Gold an eine Zentralbank handelt.

Schöne Grüße

MM

geliefert wird garnicht, der Kunde holt selber ab.

Wie soll das denn gehen? wenn die Rechnung aus den Ausland kommt. der Deutsche Kunde könnte die Vorsteuer ja dann nicht Gelten machen, weil dieser ja in ein andren land sitz als der Rechnungsschreiber…

Servus,

das hier

ist nicht richtig. Die Lieferung findet in diesem Fall an der Rampe des Unternehmens statt, von dem die Ware abgeholt wird.

Auch das hier

ist nicht richtig. Wenn die Rechnung meinetwegen in Limerick, in Alytus oder in Cugir erstellt wird, hindert das den Empfänger keineswegs am Vorsteuerabzug, wenn die Rechnung nur richtig erstellt wird: D.h. der Unternehmer, der die Ware in Deutschland liefert, deutsche Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweist und an das zuständige deutsche Finanzamt abführt.

Schöne Grüße

MM

Ok, jetzt habe ich es verstanden. Danke.

Nach dieser Webseite https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/steuerrecht/umsatzsteuer_mehrwertsteuer/umsatzsteuer_mehrwertsteuer_international/Finanzaemter_fuer_auslaendiche_Unternehmen/1167660, ist das Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben für Großherzogtum Luxemburg zuständig.
Aber Körperschaftsteuer geht über das Finanzamt wo die Betriebstätte ist?

Muss das ausländische Unternehmen den bei diese Finanzamt Saarbrücken eine Umsatzsteuernummer beantragen?

Servus,

die Betriebsstätte ist für Umsatzsteuer noch enger definiert als für Ertragsteuern: Außer reinen Warenlagern ist jede Einrichtung eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte, in der irgendetwas zu der erbrachten Leistung beigetragen wird. Damit ist die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer der nichtselbständigen Zweigniederlassung gleich wie die für die Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Die zentrale Zuständigkeit wie z.B. FA Saarbrücken für Letzebuerg gilt nur, wenn ausländische Unternehmen in Deutschland Umsatzsteuer abführen müssen, ohne dass sie eine Betriebsstätte in Deutschland haben - das kommt in bestimmten Fällen beim Handel mit Waren vor, auch bei der Erbringung bestimmter Sonstiger Leistungen.

Hier gibt es aber nur ein örtlich zuständiges Finanzamt, das zur Adresse der Produktionsstätte gehört, von der aus geliefert wird. Bei diesem wird das ausländische Unternehmen für alle Steuerarten erfasst, die es in Deutschland betreffen.

Schöne Grüße

MM