Habe eine Behinderung 30 % mit Gleichstellung

Wenn man demnächst ein Einstellungsgespräch bei Daimler hat und im Personalbogen die Frage nach einer Behinderung wahrheitsgemäß beantwortet werden mußte, muß dann beim Werksarzt der Grund und die Ursache der Behinderung angegeben werden? Bedanke mich jetzt schon für alle hilfreichen Antworten

Krankheits diagnosen gehen den AG nix an. Das gilt auch für die in einem Bescheid des Versorgungsamtes anerkannten Behinderungen.
2.
Die Frage nach Schwerbehinderung/Gleichstellung ist unzulässig. Seit Einführung des AGG sind alle mir bekannten Kommentatoren der Meinung, daß auf diese Frage gelogen werden darf.
3.
Wird die Tatsache der Schwerbehinderung/Gleichstellung bei einer Bewerbung offenbart, ist die SBV am Bewerberverfahren zu beteiligen.
Diese hat dann Anspruch auf Durchsicht sämtlicher Bewerberunterlagen sowie Teilnahme an allen Bewerbergesprächen, um eine diskriminierungsfreie Auswahl zu gewährleisten. Dies ist in Betrieben, in denen es eine SBV gibt, idR der bessere Weg.
4.
Ein AN ist immer verpflichtet, dem AG Symptome bzw. Krankheitsauswirkungen mitzuteilen, die sich auf die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten auswirken könnten - unabhängig davon, ob dies mit einem GdB bewertet wurde.

ebenfalls grußlos

Erstmal vielen dank für die schnelle ausführliche Antwort .Also das heißt den Arbeitgeber geht es nichts an , aber was ist mit dem Betriebsarzt zu den man nach dem Einstellungsgespräch muß ? Der wird doch Fragen stellen ? z.B. Was das für Narben sind , oder warum ist eine Bewegungseinschränkung im Kniegelenk ?
LG Russelmutti

Hallo,

auch der Betriebsarzt unterligt der ärztlichen Schweigepflicht ggü. dem AG. Er kann lediglich die grundsätzliche Eignung dem AG mitteilen oder aber gesundheitliche Einschränkungen, aber nicht Diagnosen und auch nicht die Tatsache einer Schwerbehinderung/Gleichstellung.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

schwerbehindert ist man erst bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Dies ist hier nicht der Fall. Somit dürfte sich die Frage erledigt haben.

Gruss

Andreas

Ja, ich weiß das man erst mit 50% Schwerbehindert ist . Aber mit 30% und Gleichstellung profitiert man nach 6 Monaten von den gleichen Kündigungschutz wie ein Schwerbehinderter mit 50%.Im Fall einer Kündigung muß das Intigrationsamt hinzugezogen werden, aber das war auch nicht meine Frage.Meine Frage war ob der AG und der Betriebsarzt nach der Ursache meiner Bewegungseinschränkung fragen darf.
Aber trotzdem Danke
LG Russelmutti

Hallo,

ich denke, die Beantwortung dieser Frage wäre eine Rechtsberatung und damit nicht zulässig :frowning:

Gruss

Andreas