hallo und nochmal danke fürs lesen. Ich habe von meinem Grossvater eine Brunnenbohreinrichtung geerbt mit der man bis ca. 30 Meter brunnen bohren kann. Nun möchte ich als Freiberufler dies eben gewerblich machen. Also nicht für Trinkwasser oder Hauswasseranschluss… eher so für gartenbrunnen. Ist dies problematisch ? oder kann ich dies einfach als Gewerbe anmelden und loslegen ( war schon oft mit meinem Grossvater unterwegs und kenne mich schon ein wenig aus ). Wäre nett wenn mir jemand seine Meinung oder eine kompetente Antwort dazu schreiben könnte.
hallo Gerd,
bis ca. 30 Meter brunnen bohren kann. Nun möchte ich als
Freiberufler dies eben gewerblich machen. Also nicht für
Trinkwasser oder Hauswasseranschluss… eher so für
gartenbrunnen. Ist dies problematisch ?
In Sachsen muss jede Bohrung angezeigt werden und das Bohrprofil zur Verfügung gestellt werden.
Schau mal, wie dies in deinem Bundesland geregelt ist…
Ciao maxet.
Hi,
in Ba W"u muss jeder Brunnen angezeigt werden. Es ist ein Schichtenprofil zu erstellen und die Brunnenstube muss nach gewissen Kriterien gemacht werden.
Mehr weiss ich nicht.
Gruss,
Bodendenkmalpflege
HAllo, wie diebeiden anderen schon angedeutet haben, Brunnen müssen oft angezeigt werden, das hat etwas mit den Gesetzen zur Bodendenkmalpflege zu tun. Da gibt es einmal die fürs Bundesland, welche die Bundesweit gelten und einige auch europaweit. Schau mal auf den Seiten der Stiftung Denkmalpflege, dort kannst du auch kostenlose Broschüren und günstig Gesetzessammlungen bekommen.
Ausserdem kann es sein, dass du ein Handwerk ausübst, zumindest ist es ein gewerbe, keine Freiberuflichkeit (weder wissenschaftlich noch künstlerisch und heilend o. erzieherisch schon mal gar nicht).
Frag also noch mal bei der IHK nach, was genauzubeachten ist.
Gruß Susanne