Habe eine Frage bzgl. Alg I und Alg.II

Hallo,

ich bin neu hier und habe direkt eine Frage :smile:

Es ist ein wenig kompliziert. Ich bin seit heute Arbeitlos gemeldet, da mein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Nun ist meine Lebenssituation ein wenig kompliziert. Und ich habe dadurch bedingt ein paar Fragen bzgl. Unterhalt, Wohngeld usw.

Ich habe eine Tochter (3 Jahre), lebe mit dem Vater des Kindes in einer Wohnung, es war früher meine Wohnung er hat dann das 3 Familienhaus gekauft. Unsere Wohnung ist auf zwei Etagen. Er nutz oben den Spitzboden als Schlafzimmer, ich selber habe kein Schlafzimmer ich schlafe unten im Wohnzimmer, lebe also so gesehen mit meiner Tochter auf 2,5 Zimmer 50 m². Den Spitzboden nutze ich nicht. Es ist halt wie eine WG und das klappt auch super so.

Nun mußte ich Alg.I beantragen von dort aus wurde ich aufgefordert Alg.II als Aufstockung zu beantragen weil Alg.I nicht ausreichen würde.

Jetzt war ich gestern meinen Antrag stellen für das Alg. II, der Sachbearbeiter hat mir gesagt, dass der Vater von meiner kleinen Unterhalt zahlen muß für das Kind und auch für mich und wohl einen Teil der Mietkosten tragen muß. Jetzt leben wir aber in einer WG zusammen.

Ich verstehe irgendwie nur Bahnhof und weiß garnicht was ich jetzt als erstes beantragen soll.

Der Vater von meiner Tochter ist zudem noch selbstständig, zahlt sich aber keinen Unternehmer-Lohn aus. Jetzt muß ich zum Steuerberater und der muß eine Gewinn und Verlust Rechnung erstellen und daraus wollen die dann berechnen was er zahlen muß.

Ist das richtig das er für mich auch aufkommen muß und anteilig noch Miete tragen muß.

Ich hoffe es ist nicht zu kompliziert und mir kann hier jemand helfen. Ich selber finde das alles sehr kompliziert *grins* und mir wäre lieber ich hätte morgen einen neuen Job und könnte wieder alles selber zahlen. :smile:

Es tut mir leid wenn ich ein wenig durcheinander geschrieben, falls Ihr Fragen habt dann fragt bitte.

Vielen Dank schonmal für die evtl. Antworten.

LG Nadine

P.S: Wir sind nicht verheiratet.

hallo,

der vater muss für sein kind unterhalt zahlen und für dich auch,weil du ja nicht arbeiten kannst,ob ihr in einer wg wohnt oder PENG,juckt keinen…der steuerberater wird das ausrechnen

viel glück

lisa

Hallo,
dein Partner ist auf jeden Fall unterhaltsflichtig gegenüber dem Kind…alles weitere klärt dann besser ein Anwalt.
Alles Gute

ich bin neu hier und habe direkt eine Frage :smile:

Es ist ein wenig kompliziert. Ich bin seit heute Arbeitlos
gemeldet, da mein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Nun ist
meine Lebenssituation ein wenig kompliziert. Und ich habe
dadurch bedingt ein paar Fragen bzgl. Unterhalt, Wohngeld usw.

Ich habe eine Tochter (3 Jahre), lebe mit dem Vater des Kindes
in einer Wohnung, es war früher meine Wohnung er hat dann das
3 Familienhaus gekauft. Unsere Wohnung ist auf zwei Etagen. Er
nutz oben den Spitzboden als Schlafzimmer, ich selber habe
kein Schlafzimmer ich schlafe unten im Wohnzimmer, lebe also
so gesehen mit meiner Tochter auf 2,5 Zimmer 50 m². Den
Spitzboden nutze ich nicht. Es ist halt wie eine WG und das
klappt auch super so.

Nun mußte ich Alg.I beantragen von dort aus wurde ich
aufgefordert Alg.II als Aufstockung zu beantragen weil Alg.I
nicht ausreichen würde.

Jetzt war ich gestern meinen Antrag stellen für das Alg. II,
der Sachbearbeiter hat mir gesagt, dass der Vater von meiner
kleinen Unterhalt zahlen muß für das Kind und auch für mich
und wohl einen Teil der Mietkosten tragen muß. Jetzt leben wir
aber in einer WG zusammen.

Ich verstehe irgendwie nur Bahnhof und weiß garnicht was ich
jetzt als erstes beantragen soll.

Der Vater von meiner Tochter ist zudem noch selbstständig,
zahlt sich aber keinen Unternehmer-Lohn aus. Jetzt muß ich zum
Steuerberater und der muß eine Gewinn und Verlust Rechnung
erstellen und daraus wollen die dann berechnen was er zahlen
muß.

Ist das richtig das er für mich auch aufkommen muß und
anteilig noch Miete tragen muß.

Ich hoffe es ist nicht zu kompliziert und mir kann hier jemand
helfen. Ich selber finde das alles sehr kompliziert *grins*
und mir wäre lieber ich hätte morgen einen neuen Job und
könnte wieder alles selber zahlen. :smile:

Es tut mir leid wenn ich ein wenig durcheinander geschrieben,
falls Ihr Fragen habt dann fragt bitte.

Vielen Dank schonmal für die evtl. Antworten.

LG Nadine

P.S: Wir sind nicht verheiratet.

Hallo,

danke für eure Antworten.

Das kann ja was werden wenn das ein Anwalt klären muß. :frowning: Warum kann sowas nicht leichter geklärt werden.

Vielleicht habe ich ja Glück und finde schnell einen neuen Job.

LG Nadine

Hallo Nadine782, ich kann dir nur raten Dich an dein zuständiges Amtsgericht zu wenden und dort Rechtsberatung durch einen Fachanwalt zu beantragen. Nimm dazu deine Unterlagen zur Vorlage mit. Falls die Genehmigung erteilt wurde, wende dich umgehend an einen sachkundigen Anwalt und besprich mit dem deine Probleme. Auskunft über einen solchen Anwalt kann Die Dein Amtsgericht erteilen. Viel Erfolg wünsche Ich Dir bei deinen Bemühungen

meines Wissens muss der Vater für Sie nicht zahen, weder Miete noch Unterhalt, da das Kind drei Jahre alt ist. Bis zum drittem Jahr muss er, aber danach sind Sie selbst zuständig. Da können wohl Auflagen sein, wie vieleBewerbungen geschrieben werden müssen. Kindesunterhalt muss er, der berechnet sich nach seinem Einkommen, dass ist richtig. Eine Summe ist es immer fest und dann nach Einkommen mehr. Wie die das wegen der Wohngemeinschaft handhaben das weiss wohl nur das Amt selber, da muss man wirklich einen Rechtsanwalt fragen, denn da sind die Vorschrifen überall unterschiedlich.
Gruss
Agnes

Ich würde da nicht umbedingt einen Antrag auf ALGII stellen.
Es wird dann alles durchleuchtet (Einkommen/Ausgaben etc).

Er muss in jedem Fall Unterhalt zahlen, es ist sein Kind. Die Höhe ist von seinem Einkommen abhängig, kann man in der „Düsseldorfer Tabelle“ googlen.

Er könnte als Eigentümer der Wohnung einen Untermietvertrag mit dir abschliessen. Da müsstest du aber erst zum Wohngeldamt und Zuschuß beantragen. ALGII ist die letzte Instanz, die greift, wenn alles andere nicht mehr geht.
Ob er für dich aufkommen muss? Ihm gehört das Haus, oder? Dann fällt theoretisch Miete weg, oder nicht?

Was genau ist deine Frage? Willst du, dass er zahlt oder nicht? Wenn Ihr zusammen wohnt, werdet Ihr euch sicher ohne Ämter einig. Ist die Frage „Wie kann ich ohne Verluste den Staat zur Kasse bitten“? Die sind nicht blöd und lernen aus Erfahrungen, die sie mit anderen Fordernden gemacht haben. Soll auch so sein, denn ich habe keine Lust hart zu arbeiten, damit ich Arbeitsunwillige finanziere.

Gruß,
Andi

Ich würde da nicht umbedingt einen Antrag auf ALGII stellen.
Es wird dann alles durchleuchtet (Einkommen/Ausgaben etc).

Er muss in jedem Fall Unterhalt zahlen, es ist sein Kind. Die
Höhe ist von seinem Einkommen abhängig, kann man in der
„Düsseldorfer Tabelle“ googlen.

Er könnte als Eigentümer der Wohnung einen Untermietvertrag
mit dir abschliessen. Da müsstest du aber erst zum Wohngeldamt

und Zuschuß beantragen. ALGII ist die letzte Instanz, die
greift, wenn alles andere nicht mehr geht.
Ob er für dich aufkommen muss? Ihm gehört das Haus, oder?
Dann fällt theoretisch Miete weg, oder nicht?

    • Ja es ist sein Haus, ich habe allerdings vorher hier schon gewohnt, habe demnach auch einen Mietvertrag und zahle so wie vorher auch die Miete und auch für Gas und Strom bin ich bis jetzt immer selber aufgekommen.

Was genau ist deine Frage? Willst du, dass er zahlt oder
nicht? Wenn Ihr zusammen wohnt, werdet Ihr euch sicher ohne
Ämter einig.

  • Ich will ehrlich gesagt einfach nur meine Ruhe, ich wäre froh wenn es ohne Ämter und Anwalt klappen würde, aber er läßt nicht vernünftig mit sich reden und läßt mich mit den laufenden Kosten, Miete, Gas, Strom und Festnetzanschluss usw. vor die Wand laufen.

Ist die Frage "Wie kann ich ohne Verluste den

Staat zur Kasse bitten"?

  • Nein das ist nicht die Frage, ich habe bisher und das trotz Kind immer gearbeitet und bin wie gesagt für alles selber aufgekommen, sonst wäre ich ja jetzt mit den ganzen Ämter gängen nicht überfordert lach…ich kenne mich da absolut nicht aus. Ich würde auch gerne ausziehen, weil es sein Haus ist, damit alles mal ein wenig geregelt ist, es klappt zwar so ganz gut, aber ich man möchte ja auch mal weiter im Leben kommen und nicht immer eine Übergangslösung aktzeptieren. Aber auch da weiß ich nicht ob das Amt einen Umzug zustimmen würde. Deshalb hoffe ich so schnell wie möglich auf einen neuen Job, das ist wesentlich einfacher als sich mit sowas jetzt auseinander setzen zu müssen, zumal ich sowas nicht mag vom Amt leben und ich einfach auch mal raus muß.

Die sind nicht blöd und lernen aus

Erfahrungen, die sie mit anderen Fordernden gemacht haben.
Soll auch so sein, denn ich habe keine Lust hart zu arbeiten,
damit ich Arbeitsunwillige finanziere.

  • Das sehe ich genauso, dazu habe ich auch keine Lust.
    Aber momentan bleibt mir ja nichts anderes übrig als zum Amt gehen. grummel

Vielen Dank für deine Antwort. LG Nadine

Gruß,
Andi

Ich verstehe das nicht…
Wieso zahlst du Miete und er wohnt in deiner Wohnung…als Eigentümer??
Wenn er sich nicht an laufenden Kosten beteiligt, hör auf Miete zu zahlen! Seid ihr zusammen? Wohl kaum, wenn ihr getrennt schlaft.
Kann er deine Miete als Einkommen angeben ? JA.
Schreib an [email protected]
Ciao, Andi

dadurch bedingt ein paar Fragen bzgl. Unterhalt, Wohngeld usw.

Ich habe eine Tochter (3 Jahre), lebe mit dem Vater des Kindes
in einer Wohnung, es war früher meine Wohnung er hat dann das
3 Familienhaus gekauft. Unsere Wohnung ist auf zwei Etagen. Er
nutz oben den Spitzboden als Schlafzimmer, ich selber habe
kein Schlafzimmer ich schlafe unten im Wohnzimmer, lebe also
so gesehen mit meiner Tochter auf 2,5 Zimmer 50 m². Den
Spitzboden nutze ich nicht. Es ist halt wie eine WG und das
klappt auch super so.

Nun mußte ich Alg.I beantragen von dort aus wurde ich
aufgefordert Alg.II als Aufstockung zu beantragen weil Alg.I
nicht ausreichen würde.

Jetzt war ich gestern meinen Antrag stellen für das Alg. II,
der Sachbearbeiter hat mir gesagt, dass der Vater von meiner
kleinen Unterhalt zahlen muß für das Kind und auch für mich
und wohl einen Teil der Mietkosten tragen muß. Jetzt leben wir
aber in einer WG zusammen.

Ich verstehe irgendwie nur Bahnhof und weiß garnicht was ich
jetzt als erstes beantragen soll.

Der Vater von meiner Tochter ist zudem noch selbstständig,
zahlt sich aber keinen Unternehmer-Lohn aus. Jetzt muß ich zum
Steuerberater und der muß eine Gewinn und Verlust Rechnung
erstellen und daraus wollen die dann berechnen was er zahlen
muß.

Ist das richtig das er für mich auch aufkommen muß und
anteilig noch Miete tragen muß.

Ich hoffe es ist nicht zu kompliziert und mir kann hier jemand
helfen. Ich selber finde das alles sehr kompliziert *grins*
und mir wäre lieber ich hätte morgen einen neuen Job und
könnte wieder alles selber zahlen. :smile:

Es tut mir leid wenn ich ein wenig durcheinander geschrieben,
falls Ihr Fragen habt dann fragt bitte.

Vielen Dank schonmal für die evtl. Antworten.

LG Nadine

P.S: Wir sind nicht verheiratet.

Ob verheiratet oder nicht .Ihr lebt zusammen.Er muß für die kleine Unterhalt bezahlen.Die Kosten für den Anwalt übernimmt der Staat,da sie kein Einkommen hat.Für dich muß er auch einen Teil übernehmen,weil ihr wie verheiratet lebt.Das übernimmt nicht der Staat. Bis du Singel zahlt der Staat.Das ist was ich auch nicht verstehe.Hoffe es hilft dir

Hallo Nadine782,

  1. Er ist unterhaltspflichtig für Beide (Mutter, Kind)

  2. Ihr habt einen gemeinsamen Haushalt,dann erst recht.

  3. Du bekämst nur Arbeitslosengeld I

Wenn er keine abgeschlossen Wohnung hat, du könntes zu jeder Zeit zu Ihm oder auch umgekehrt, dann ist es eine Bedarfsgemeinschaft und er muss für euch aufkommen.

Also rede mit Ihm, wie es jetzt weiter gehen soll, bevor du diesen Schritt gehst.
Denn wenn euer bisheriges Leben gut ist, mache bitte kein Fehler, du hättes ihn dann verloren.

Beantrage dann nur Arbeitslosengeld I und ich hoffe für dich mit, das du in diesem Zeitraum, schnell eine neue Arbeit gefunden hast.

BITTE versuche es zu vermeide den Antrag - Arbeitslosengeld II

mfg
Angela06

Hallo Nadine

so kompliziert ist es nicht. Wenn du staatliche Leistungen beantragt, ist es legitim, dass deine Bedürftigkeit geprüft wird. Dabei werden natürlich auch alle rechtlichen Aspekte ausgelotet, ob eventuell andere Quellen oder Zahler zur Verfügung stehen.
Hierbei muss man unterscheiden zwischen dem Kind und deiner Bedürftigkeit.
Das Kind hat grundsätzlich Anspruche auf Unterhalt von dem Elternteil, der keinen Naturalunterhalt leistet. In eurem Fall ist also zu entscheiden:
Wer hat das Sorgerecht?
Wer leistet hauptsächlich die Erziehungsarbeit bzw. kümmert sich um das Kind?
Der Vater wäre dann Unterhaltspflichtig, wenn er der nicht aktive Teil ist.
Dann müsset sein Nettoeinkommen ermittelt werden, auf deren Basis der Unterhalt berechnet werden würde. Wenn er selbstständig ist, wird in der Regel das Einkommen der letzten 3 Jahre zugrunde gelegt. Genaueres findest du hier im Forum oder im Internet. Einfach mal „Berechnung Kindesunterhalt“ eingeben. Ein Fachanwalt kann da für relativ kleines Geld Hilfe leisten.
Nun zu dir:
Du hast mindestens 3 Jahre Anspruch auf Unterhalt. Da das Kind aber 3 Jahre alt ist, ist der Anspruch erst mal verfallen. Ausnahmen wären triftige Gründe (des Kindes) die dagegen sprechen. Beispiel das Kind wäre schwer krank und du kannst keine Arbeit aufnehmen. Die Aussage des Sachbearbeiters ist diesbezüglich nicht zutreffend.
Mietkosten muss er auch nicht bezahlen, aber ihr solltet eure WG so klar wie möglich gestalten. Ansonsten kann ein Mietvorteil unterstellt werden. Daher am besten folgendes beachten:
Klare Aufteilung des Hauses
Getrennte Konten
Getrennte Abrechnungen
Klare Auftelung bezüglich der Aufwendungen des Hauses
Ich hoffe das hilft erst mal.

Gruß

ich bin neu hier und habe direkt eine Frage :smile:

Es ist ein wenig kompliziert. Ich bin seit heute Arbeitlos
gemeldet, da mein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Nun ist
meine Lebenssituation ein wenig kompliziert. Und ich habe
dadurch bedingt ein paar Fragen bzgl. Unterhalt, Wohngeld usw.

Ich habe eine Tochter (3 Jahre), lebe mit dem Vater des Kindes
in einer Wohnung, es war früher meine Wohnung er hat dann das
3 Familienhaus gekauft. Unsere Wohnung ist auf zwei Etagen. Er
nutz oben den Spitzboden als Schlafzimmer, ich selber habe
kein Schlafzimmer ich schlafe unten im Wohnzimmer, lebe also
so gesehen mit meiner Tochter auf 2,5 Zimmer 50 m². Den
Spitzboden nutze ich nicht. Es ist halt wie eine WG und das
klappt auch super so.

Nun mußte ich Alg.I beantragen von dort aus wurde ich
aufgefordert Alg.II als Aufstockung zu beantragen weil Alg.I
nicht ausreichen würde.

Jetzt war ich gestern meinen Antrag stellen für das Alg. II,
der Sachbearbeiter hat mir gesagt, dass der Vater von meiner
kleinen Unterhalt zahlen muß für das Kind und auch für mich
und wohl einen Teil der Mietkosten tragen muß. Jetzt leben wir
aber in einer WG zusammen.

Ich verstehe irgendwie nur Bahnhof und weiß garnicht was ich
jetzt als erstes beantragen soll.

Der Vater von meiner Tochter ist zudem noch selbstständig,
zahlt sich aber keinen Unternehmer-Lohn aus. Jetzt muß ich zum
Steuerberater und der muß eine Gewinn und Verlust Rechnung
erstellen und daraus wollen die dann berechnen was er zahlen
muß.

Ist das richtig das er für mich auch aufkommen muß und
anteilig noch Miete tragen muß.

Ich hoffe es ist nicht zu kompliziert und mir kann hier jemand
helfen. Ich selber finde das alles sehr kompliziert *grins*
und mir wäre lieber ich hätte morgen einen neuen Job und
könnte wieder alles selber zahlen. :smile:

Es tut mir leid wenn ich ein wenig durcheinander geschrieben,
falls Ihr Fragen habt dann fragt bitte.

Vielen Dank schonmal für die evtl. Antworten.

LG Nadine

P.S: Wir sind nicht verheiratet.

Hallo
ja das ist echt nicht einfach!!!
Klar ist mir das er für das Kind Unterhalt zahlen muss!!! Klar ist auch das Du hilfe vom Amt bekommen kannst!!! Leider ist es auch so das wenn Er genug verdient auch Dich unterstützen muss !! Wie weit weiss ich nicht das muss berechnet werden !!! Und das ist das einzige was wirklich kompliziert ist !!!
Wie die das berechnen kann ich Leider nicht sagen kommt auf den Verdienst an !!!
LG Sandy

Hallo,ich bin mir nicht ganz sicher aber ich denke schon das der Papa Unterhalt zahlen muß. Aber wie genau und was du alles tun mußt da bin ich leider überfragt, sorry

Vielen lieben Dank für eure ganzen Antworten. :smile:

Ich habe den Steuerberater angerufen, dieser erstellt jetzt erstmal aufgrund der BWA eine Gewinn und Verlustrg. auf von dem Vater unserer kleinen und er möchte das mit dem in der Kanzlei ansässigen RA abklären in wie weit wir da verfahren müssen.

Danke. :smile:

LG Nadine

Hallo,

ALG ist nicht gerade mein Spezialgebiet. Die ARGE prüft aber im Regelfall immer, ob nicht irgendwer sonst Geld locker machen muss, damit sie selber aus dem Schneider sind. Sie prüfen nicht nur, ob er für Dich zahlen muss, sondern auch, ob der Unterhalt für das Kind richtig berechnet worden ist.

Allerdings enden häufig (kommt auf die Höhe drauf an) die Zahlungen für Betreuungsunterhalt, wenn das Kind seinen 3. Geburtstag feiert.

Er sollte die geforderte Auskunft geben und wenn die mit Forderungen kommen, bzw. Dich zwingen, Geld vom Vater des Kindes zu fordern, sollte das ein guter Anwalt überprüfen.

Gerade in letzter Zeit sind mir öfters ARGE-Berechnungen und auch Forderungen über den Weg gelaufen, die mit der richtigen Anwendung des Unterhaltsrechtes nicht konform gehen.

Sollte unterstellt werden, dass Ihr keine WG seid, sondern dass Ihr eine Beziehung führt (Bedarfsgemeinschaft seid), solltet Ihr - jeder für sich - eine schriftliche Eidesstattliche Versicherung über den wahren Sachverhalt machen. Da Ihr die gleiche Wohnung teilt, wird die Unterstellung u. U. kommen.

Weitere Zeugenaussagen aus dem Bekanntenkreis schriftlich beilegen.

Achtung: Ihr müsst mit unangemeldeten Kontrollen rechnen.

Gruß
Ingrid

Hallo,
wenn man richtig verstanden hat, lebt ihr zwar in einer WG aber nicht mehr zusammen. Richtig wäre folglich: Vater des Kindes müsste Unterhalt für das Kind zahlen, aber nicht für Partner, da nicht verheiratet und keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Vorsorglich sollte Expartner Widerlegung der Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft entsprechend an ARGE schreiben. Gleichfalls muss „Mitbewohner“ bestätigen, dass keine eheähnliche Gemeinschaft im Sinne des § 122 S. 1 BSHG vorliegt,

  • keine gemeinsamen Konten geführt oder gegenseitige Kontovollmachten vorliegen und
  • nicht aus einem gemeinsamen Topf gewirtschaftet wird
  • keinerlei finanzielle Hilfe oder sonstige Zuwendungen geleistet werden.
    Das muss natürlich auch eventuell nachgewiesen werden, doch das sollte nicht das Problem sein.
    Der Eigentümer (Expartner?)des Hauses sollte vorsorglich Mietvertrag anfertigen. So könnte er ja auch steuerlich alle Kosten für die Mietwohnung gegenrechnen. Sollte das alles nichts bewirken, dann auf alle Fälle Widerspruch einlegen (innerhalb von 1 Monat nach Zugang des Bescheides).
    Hoffentlich reicht das fürs Erste aus.
    Viel Glück
    Manuela

hallo,
da ihr zusammenlebt, werde ihr wohl auch gemeinsam veranlagt werden (wie man so sschön sagt) die auf der arge werden mit dir den antrag genaustens durchgehen und dir sagen, was du alles benötigst!
wenn dein freund keine gewinn-verlust-rechnung bisher gemacht hat, dann frag ich mich, seit wann er selbstständig ist!
und wenn ihr zusammenlebt, frag ich mich auch, warum er nicht von sich aus dich und eure tochter unterstützt?
er hat doch offensichtlich ein ganz gutes auskommen?
wäre doch nur selbstverständlich?!
alles gute
papsch

Hallo liebe Nadine,

wenn ich Dich richtig verstehe, seid Ihr kein Paar mehr sondern führt eher eine Wohngemeinschaft.

Indem Fall ist es richtig, das die ARGE sagt, a) er muß seine Einkünfte offen legen und b) ist er zum Unterhalt für Dich und das gemeinsame Kind verpflichtet.
Sollte er dies nicht tun, wird man gerichtlich dazu zwingen.

Stellt sich für mich nur die Frage, für welchen Zweck Ihr zusammenwohnt, für das Kind? Glaub mir wenn es Dir nicht gut geht, spürt dies auch kein Kind.

Viele Grüße
Yvonn Dosse