Habe eine Frage zum Arbeitsrecht

Wir haben einen Mitarbeiter probeweise eingestellt Kurierdienst. Nach ca. 2 Tagen gab es schon Probleme, dass er der Arbeit fern geblieben ist, dann war er wieder da und beharrte wieder 2 Tage später auf seinen Arbeitsvertrag. Da wir diesen noch nicht vom Steuerberater erhalten hatten meinte er, dass er dann nicht arbeiten würde, bis der Vertrag da sei. Hieraufhin haben wir ihn mündlich hinausgeworfen. Jetzt kam der Brief seines Anwalts, dass er auf Lohnzahlung besteht und zwar nicht nur für die tatsächlich gearbeiteten Tage, denn die hat er schon entlohnt bekommen, sondern noch für einige Wochen länger, da er ja erst später wieder eine neue Stelle gefunden hat. Eine fristgerechte Kündigung in der Probezeit wäre hier undenkbar gewesen.

Problem ist, der AV kann müdlich geschlossen werden, die Kündigung hätte hingegen schriftlich erfolgen müssen. Die Arbeitsverweigerung wäre Grund genug gewesen ihn zu entlassen, das sogar u.U. fristlos!
Im Grunde ist bzw. war er bei euch weiterhin eigestellt! Hier solltet ihr Kontakt mit dem Gegnerischen Anwalt aufnehmen und schauen was ihr einvernehmlich regeln könnt, ansonsten wird es nicht Gut für euch ausgehen!

Sorry Nicki, bin auch auf der Fragen seite für Arbeitsrecht, muß die Einstellung überprüfen, da ich kein Experte im Arbeitsrecht bin.
Jedoch sollte auch in der Probezeit eine fristlose Kündigung schriftlich erfolgen, damit man was in der Hand hat. Es ist euer Recht innerhalb der Probezeit auch ohne Angaben von Gründen zu Kündigen. Für die Zeit darüber hinauskann ich leider nichts zu sagen außer, dass ich der Ansicht bin, dass das nicht Euer Problem sein sollte, Sondern seins.

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sorry, aber da kann ich dir echt nicht weiterhelfen. viel glück noch
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Und was ist jetzt die Frage ?

Guten Morgen,
grundsätzlich kommen Arbeitsverträge auch mündlich zustande und sind auch in vollem Umfang gültig.
Ob der AN einen schriftl. AV hat oder nicht, ist unentscheidend. Der Arbeitsvertrag kommt mit beiderseitigem Einverständnis zustande. Im ersten Moment der der AN ja auch recht, wenn es um die Lohnfortzahlung geht. ABER: Wenn er die Arbeit verweigert, und das hat er gemacht, kann fristlos gekündigt werden. Auch mündlich! Er ist unendschuldigt ferngeblieben, kam dann wieder & wollte seinen Arbeitsvertrag. kann ich verstehen aber ihr hättet ihm erklären sollen, dass der AV in jedem fall gültig ist & in eurem Steuerbüro sei. Zur Nor hättet ihr auch eine Kopie des AV für den AN machen können, um seinem Wunsch nachkommen zu können. Letztendlich wird der AN Recht bekommen, weil Ihr bei kleine Kunstfehler gemacht habt. Zum einen muss ein AV nicht tagelang im Steuerbüro liegen, nur um ihn bei der Berufsgenossenschaft usw. anzumelden. Zum anderen hätte vorläufig eine Kopie des AV für den AN (natürlich mit Unterschrift des AG) genügt, um den AN „ruhigzustellen“. Und letztens habt ihr ihn wahrscheinlich „mündlich rausgeworfen“, ohne es ordentlich zu begründen. Arbeitsverweigerung (und das lag vor) ist so ein Grund, jemanden fristlos zu entlassen bzw. entlassen zu können. Danach wäre es sinnvoll gewesen, diese fristlose Kündigung mit Kündigungsgrund in Schriftform zu fixieren und dem AN per Einschreiben mit Rückschein zustellen zu lassen. Dann hätt er keine Chance gehabt. Aber unter den von dir geschilderten Umständen werdet Ihr Pech haben und Lohnfortzahlung leisten müssen!

Ich weiß, dass es ungerecht ist, aber aus meiner Erfahrung ist es meist schwierig, das Vertrauen zu minderqualifizierten Mitarbeitern sofort aufzubauen, weil gerade diese AN-Schicht zu viele Entäuschungen erlebt haben. „Es sind IMMER DIE ANDEREN SCHULD“, dass es ihnen schlecht geht und sie keine feste Arbeit finden, stimmts? Der Fehler wird meist nicht bei sich selbst gesucht. Aber trotzdem ist euer AN berechtigt, seine Forderungen (wenn auch meist ungerecht) geltend zu machen.
Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte, auch wenn es nicht so eine gute Nachricht war und eurem Unternehmen etwas zur Handhabung schriftl. AV übermitteln konnte. Übrigens, in meinem ersten Abeitsverhältnis nach meinem Studium habe ich 4 Jahre keinen schriflichen AV gehabt, aus genau dem selben Grund: AV zum Steuerbüro und dann nie wieder zurückbekommen. Es gab aber nie Schwierigkeiten, weil mein AG und auch ich norddeutsche Kaufleute sind. Und da gilt mündliches Wort uneingeschränkt.
Noch etwas: Ein gültiger Arbeitsvertrag kommt auch durch „Duldung“ zusande. Beispiel: Es kommt jemand zu euch auf Gelände und fegt einfach nur den Hof und keiner sagt ihm, dass er nach hause gehen soll. Schließlich ist er kein AN in eurer Firma. Und dieser Mensch macht das genau 4 Wochen lang und fegt den Hof, räumt bei euch auf, holt die Post, wäscht die Autos…, also vertreibt sich seine Zeit mit irgendwelcher Arbeit auf eurem Gelände, und keiner verweist ihn des Platzes, hat er nach 4 Wochen Anspruch auf einen AV. Ob Ihr wollt oder nicht. Er ist zustande gekommen durch Duldung!
Herzliche Grüße
Ole

Hallo Ole,
herzlichen Dank für Deine Antwort. Das mit der schriftlichen Kündigung auch während der Probezeit ist mir schon klar aber wenn man es genau nimmt, hat der AN uns gekündigt und dies sogar vor einem Zeugen. Mein Mann war im Büro mit einem anderen Mitarbeiter, der AN kam herein und motzte gleich rum aufgrund seines fehlenden Arbeitsvertrags. Wie gesagt, dieser war noch nicht da, was ihm mein Mann auch mitgeteilt hat. Hierauf hat der AN gesagt (wörtlich) „dann fahre ich nicht mehr“. Mein Mann sagte zu ihm „dann verschwinde“. Somit hat ja eigentlich er uns fristlos gekündigt und somit ist er in Verzug, da auch er die sogenannte 14-tägige Kündigungsfrist einhalten muss. Er ging, kam nicht wieder und erst einige Zeit später das Schreiben des Anwalts, der darauf pocht, dass die restlichen 14 Tage noch nachbezahlt werden.
Und nun?
Herzliche Grüße, Nicky

Hallo Nicky,
„hat der AN uns gekündigt und dies sogar vor einem Zeugen“, das hattest du so aber leider nicht geschrieben.
"Hierauf hat der AN gesagt (wörtlich) „dann fahre ich nicht mehr“. " Das ist auch keine Kündigung sondern ARBEITSVERWEIGERUNG. Und das kann mit einer fristlosen Kündigung geahndet werden.
„Mein Mann sagte zu ihm „dann verschwinde“.“ Das ist auch keine Kündigung im eigentlichen Sinn.
Wenn Ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, und das solltet Ihr als kleines Unternehmen, dreht den Spieß einfach um, und verklagt ihn, weil wichtige Kurierfahrten nicht vom AN ausgeführt wurden und euch so ein wirtschaftlicher Schaden in der und der Höhe entstanden ist! Zumindest solltet ihr den Umsatzausfall wegen Fernbleiben vom Arbneitsplatz und Arbeitsverweigerung schriftlich dem Anwalt der Gegenseite mitteilen und dann lasst es einfach drauf ankommen. euch kann ja nicht viel passieren.
Ole

Sorry ich kann Ihnen dazu nichts Schreiben, da ich mich damit garnicht auskenne.
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