Hi Daniel,
Für eine eigene Wohnung gibt es für dich zwei Wege.
Der erste ist: Du beantragst Hilfe beim Jugendamt für junge Volljährige nach § 27 / 41 KJHG. Dann könnte das Jugendamt entscheiden, dir einen sogenannten trägereigenen Wohnraum zu vermitteln. Das heißt, du ziehst aus der Wohngruppe in eine quasi eigene Wohnung ein und wirst weiterhin von einem Mitarbeiter betreut, der ein /zwei Mal die Woche vorbeikommt und nach dir sieht.
Das ist insbesondere dann von Vorteil, wenn du nicht ganz sicher bist, wie du das alles allein schaffen kannst. Gelddinge, Haushaltsführung, Ausbildung etc.
Die zweite Variante ist der Gang zum Sozialamt oder zur Arge, wenn ausgeschlossen ist, dass du wieder zu deinen Eltern ziehen kannst. Dort wird man dich beraten und dir bei positivem Entscheid eine wohl 1,5 Zimmer Wohnung finanzieren (ca. 35 qm groß) Es gibt dort bestimmte Voraussetzungen, wie gróß die Wohnung sein darf und orientiert sich an den Sätzen, die auch für Arbeitslose gelten. Machst du eine Ausbildung oder arbeitest, wird man deinen Verdienst anrechnen und dir nur das bezuschussen, was du neben deinem Geld noch brauchst.
Da diese Entscheidungen von Bundesland zu Bundesland anders sind, musst du dich jeweils beim Jugendamt oder ARGE / Sozialamt vorstellen und deine Geschichte erzählen.
Da du derzeit noch in einer Wohngruppe lebst, sollten dich eigentlich deine jetzigen Betreuer dabei unterstützen und ggf. begleiten. Hier in Hamburg ist das der Fall. Keine Einrichtung setzt Volljährige nach dem 18. Geburtstag einfach auf die Straße.
Alle Unterstützung für dich ist jedoch davon abhängig, dass ausgeschlossen werden kann, dass du bei deinen Eltern wieder einziehst. Die nämlich sind in erster Linie dafür verantwortlich, deine erste Ausbildung zu unterstützen und dich bis zu deinem 25 Lebensjahr bei sich aufzunehmen. Jede Behörde wird das zuerst prüfen, ehe sie dich unterstützt.
Viel Erfolg!
Martin