Habe eine Frage zum Wohnzuschuss!

Ich bin nun 17 werde im August 2013 18 Jahre alt. Derzeit wohne ich in einer Jugendwohngruppe vom jugendamt. Nun ist meine Frage wenn ich nächstes Jahr ausziehe, wie groß darf meine Wohnung sein was wird sie kosten und wo kann ich noch zuschüsse bekommen? Zu eurer Info ich mache ab dem nächsten Jahr eine Aubildung bzw. habe vor weiter die Schule zu besuchen.

Danke :smile:

Hallo Dan,
deine Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten. Je nachdem ob du eine Ausbildung machst oder ein weiterführende Schule besuchst, kannst du entweder Bafög ( http://www.bafoeg.bmbf.de/de/369.php ) oder BAB ( http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Cont… )
beantragen. Unter Umständen wirst du auch Arbeitslosengeld 2 (also HARZ4) beantragen können. Die genauen Zuschüsse für die Wohnung sind je nachdem welche Leistung du beantragen kannst, auch unterschiedlich hoch. Ganz grob kannst du mit maximal 350€ Warmmiete rechnen. Unter Umständen musst du der Behörde den Mietvertrag VOR Unterzeichnung vorlegen, damit die Wohnung als angemessen geprüft werden kann.
Am besten du besprichst das mal in Ruhe mit deinem Betreuer, oder deinem Jugendamtsmitarbeiter, die sollten sich da gut auskennen. Wenn du das nicht willst, findest du hier https://kids-hotline.de/ gute (und kostenlose) Beratung für Jugendliche im Internet.
Gruß,
Kraig Lafuze

Hast du eine/n Betreuer/in von Seiten des Jugendamtes? Besprich das mal mit ihm oder ihr. Es ist unter Umständen möglich, dass du Berufsausbildungsbeihilfe beantragen kannst. Es kann aber auch sein, dass du ALG-II (Arbeitslosengeld-II, eher bekannt als Hartz-IV) beantragen kannst. Erhältst du Unterhalt von deinen Eltern oder finanzierte deinen Unterhalt ausschließlich das Jugendamt? Lass dich auch dort beraten. Frag dann beim Sozialamt nach, welche Miethöhe du beachten musst bei einer Wohnungssuche. Das kann je nach Mietstufe deines Wohn- oder Ausbildungsortes unterschiedlich sein. Je kleiner oder günstiger - desdo eher sieht man sie als angemessen an. Es reicht ja auch ein Appartement oder eine günstige 2-Zimmer-Wohnung.
Alles gute für deine Zukunft.

Hallo Dan lel4,
ich lese du willst ausziehen, gibt es einen bestimmten Grund aus der Wohngruppe auszuziehen oder ist es Vorschrift da man da mit 18 Jahren ausziehen muß.
Bevor du das aber machst, muß du dich richtig erkundigen, ob dir das Jobcenter erlaubt umzuziehen, da du ja einen Wohnraum hast und der auch noch vom Jugendamt unterstützt wird.
Das kann ich dir gleich sagen, das da das Jobcenter
dir das nicht erlaubt, da ich selbst eine Freundin habe, sie ist 19 und schwanger und darf auch nicht ausziehen, evtl. wenn das Baby geboren wurde, aber das muß das Amt dann prüfen ob das Zimmer wo sie wohnt groß genug ist für beide. Wenn das geklärt ist und das Jobcenter dir das wirklich genehmigt (las dir das immer alles schriftlich quittieren).Dann kannst du dir erst eine Wohnung suchen, eine Aufstellung dir dann geben lassen vom Vermieter was die Wohnung kostet und wie groß sie ist und dann wieder zum Amt, dir das bestätigen lassen, das es mit der Miete o.k. geht und das das Amt auch die Miete übernehmen.Wenn das alles erledigt ist, darfst du dann den Mietsvertrag erst unterschreiben. Wenn der Mietsvertrag unterschrieben ist, dann wieder zum Amt und einen Antrag stellen auf ergänzende Hartz IV, da dein Ausbildungsgeld bestimmt nicht viel ist.Und so lange du in der Ausbildung bist erhälst du auch von der Kindergeldstelle dein Kindergeld, das mit dem Ausbildungsgeld addiert wird und bei Hartz IV angerechnet wird. Dann kannst du beim Jobcenter einen Antrag stellen auf Erstausstattung der Wohnung mit allen was du benötigst.
Wichtig:::: lasse dir immer alles quittieren wenn du etwas beim Amt abgibst, dann kann du immer nachweisen, das du das abgegeben hast, dann können auch nicht sagen hier fehlen Unterlagen, ich spreche aus Erfahrung)
Ich hoffe dir ein wenig geholfen zu haben. wenn du noch weitere Fragen hast, bitte melde dich hier noch einmal bei mir. oder unter der Emailadresse.
[email protected].
Mit freundlichem Gruß
qualle2008 (Carola)

Hallo Dan lel 4,
danke für Deine Anfrage. Für eine Person darf man 45qm beanspruchen,
für jede weitere wohl 15 qm. Wie teuer die Wohnung sein darf, weiß ich leider auch nicht - ist auch egal - Sie berechnen laut Mietspiegel und dann die Dir zustehenden 45 qm aus und nur dafür bekommst Du dann Wohngeld.
Hoffe, es konnte Dir noch jemand Konkretes sagen. Wünsche Dir viel Glück.
LG
Puddelchen

Hallo,
dies ist leider nicht mein Fachgebiet.
Auf alle Fälle empfehle ich Dir, zum zuständigen Wohnungsamt zu gehen, da die Dir die richtige Auskunft geben.
Beste Grüße

brasil-pit

Hi Daniel,
Für eine eigene Wohnung gibt es für dich zwei Wege.
Der erste ist: Du beantragst Hilfe beim Jugendamt für junge Volljährige nach § 27 / 41 KJHG. Dann könnte das Jugendamt entscheiden, dir einen sogenannten trägereigenen Wohnraum zu vermitteln. Das heißt, du ziehst aus der Wohngruppe in eine quasi eigene Wohnung ein und wirst weiterhin von einem Mitarbeiter betreut, der ein /zwei Mal die Woche vorbeikommt und nach dir sieht.
Das ist insbesondere dann von Vorteil, wenn du nicht ganz sicher bist, wie du das alles allein schaffen kannst. Gelddinge, Haushaltsführung, Ausbildung etc.

Die zweite Variante ist der Gang zum Sozialamt oder zur Arge, wenn ausgeschlossen ist, dass du wieder zu deinen Eltern ziehen kannst. Dort wird man dich beraten und dir bei positivem Entscheid eine wohl 1,5 Zimmer Wohnung finanzieren (ca. 35 qm groß) Es gibt dort bestimmte Voraussetzungen, wie gróß die Wohnung sein darf und orientiert sich an den Sätzen, die auch für Arbeitslose gelten. Machst du eine Ausbildung oder arbeitest, wird man deinen Verdienst anrechnen und dir nur das bezuschussen, was du neben deinem Geld noch brauchst.
Da diese Entscheidungen von Bundesland zu Bundesland anders sind, musst du dich jeweils beim Jugendamt oder ARGE / Sozialamt vorstellen und deine Geschichte erzählen.

Da du derzeit noch in einer Wohngruppe lebst, sollten dich eigentlich deine jetzigen Betreuer dabei unterstützen und ggf. begleiten. Hier in Hamburg ist das der Fall. Keine Einrichtung setzt Volljährige nach dem 18. Geburtstag einfach auf die Straße.

Alle Unterstützung für dich ist jedoch davon abhängig, dass ausgeschlossen werden kann, dass du bei deinen Eltern wieder einziehst. Die nämlich sind in erster Linie dafür verantwortlich, deine erste Ausbildung zu unterstützen und dich bis zu deinem 25 Lebensjahr bei sich aufzunehmen. Jede Behörde wird das zuerst prüfen, ehe sie dich unterstützt.

Viel Erfolg!

Martin

Hallo, zuerstmal sorry, dass ich mich so spät melde. Also: ich als alleinerziehende Mama darf eine 2-Zimmer-Wohnung haben mit höchstens 60 qm. Dann dürfte Dir eine 1-ZImmer-Wohnung zustehen. Beantrage im Landratsamt Wohnngeld oder Mietbeihilfe, kommt aufs Bundesland an wo Du wohnst. Du kannst müsstest noch KIndergeld kriegen, dan GEZ-Befreiung? Ich hoffe, ich konnte ein bisserl helfen. Gruß aus München.
M.