Habe eine frage zur beschäftigungsverbot in

… ss. Bin in der 25 ssw und habe solche probleme auf der arbeit: bin dekoratörin im einzelhandel muss schwere figuren tagen die 1.76 m gross sind, leiter besteigen um strahler zu verstellen, regale anders ordnen, schwere tische von a nach b rücken, habe kaum sitz möglichkeiten sind nur im stress von gewissen aktions aufbauten muss 2 mal die woch 6std. Lang bügeln mot extremden dampfbügel eisen wobei ich 2 mal leicht mein bauch verbrennt habe. Bis lang habe ich es mit druck ausgehalten, nun merke ich, das es nicht mehr weiter geht. Abends habe ich extreme rücken-, unterleib- sowie fußschmerzen. Habe jetzt donnerstag einen termin beim frauen arzt und möchte mich freistellen. Ist dies möglich, wie sollte ich vorgehen so das sie mich nicht falsch versteht?

Hallo,

Wieso falsch verstehen?
Deine Frauenärztin wird das schon merken, wenn Du ein Beschäftigungsverbot haben willst, weil Du keinen Bock hast, arbeiten zu gehen. Sollte das der Fall sein. :smile: Ärzte haben oft eine sehr gute Menschenkenntniss. Aber das , was du schilderst, kann man ja auch nachweisen, spätestens wenn du wegen der körperlichen Arbeit vorzeitige Wehen bekommst. (Ist mir passiert).

Du solltest den Sachverhalt so schildern wie er ist.- Dein Arbeitgeber ist bei einer Schwangerschaft an gewisse Vorgaben gebunden, und die muss er einhalten. Tut er das nicht, besteht Gefahr für das ungeborene Baby, und die Frauenärztin wird Dir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Du darfst nur bestimmte Gewichte heben, manche Sachen gar nicht machen. Deine Berufsgenossenschaft wäre da der richtige Ansprechpartner. Die haben zum Thema Schwangerschaft Broschüren, in denen das ganz genau aufgelistet steht.

Lg

Brenna

Hallo …,

vielleicht noch als kleine Ergänzung zum Thema … hier ein paar Stichworte dazu!

> http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Evtl. kann auch Die Frauenärztin etwas zum Thema sagen!

Gruss Joe

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Hey,

zunächst einmal könntest du mit Punkt, Komma, Groß- und Kleinschreibung schreiben, sodass man dich in geschriebener Form ohne Mühe versteht.

Ansonsten gilt das Mutterschutzgesetz. Da Feiertag ist, kannst du dich damit ja einmal eingehend beschäftigen. Ich sehe mehrere Verstöße.

Was die schwere Heberei anbelangt, sollst du das nicht „aushalten“, sondern schlichtweg unterlassen. Es ist Schwangeren nicht umsonst davon abgeraten, derartige körperliche Strapazen mitzumachen, da es zu starken Schäden des Kindes bis hin zur Fehlgeburt reichen kann.

Grüße und alles Gute
Liete