Habe eine Frage zur Kündigung des Vermieters

Seit 2 Jahren liegen wir gerichtlich mit unserem Vermieter im Klinsch.Andauernt sind Mängel,die nicht gemacht werden,sodass es immer und immer wieder zur Mietminderungen gekommen ist und dann kamen Nebenkostenabrechnungen zu uns die Ausmaße angenommen haben.Mit Absprache unseren Anwalts wurden sie nicht bezahlt,weil wir eine Akteneinsicht bekommen um zu sehen wie die auf die Summen kommen.Jetzt werden wir warscheinlich den ersten Fall im gericht gewinnen (mit den Mängeln und so)und jetzt bekommen wir die Kündigung der wohnung weil wir seit zwei Jahren die Miete erst zum 15.eines Monats bezahlen(das haben wir deswegen gemacht weil wir immer wieder Miete mindern mußten)was denen bis heute nicht gestört hatte ,das wir am 15. eines Monats bezahlt haben und seit 2 Jahren die Nebenkostennachzahlungen nicht bezahlt haben.Können die nus einfach kündigen?

klar, Kündigen geht immer. Außerdem, wer will denn so auf dauer wohnen? suchen sie sich was neues zum wohnen. wenn dann die streitereien mit neuem mieter wieder so laufen, sind sie der bösewicht.

Hallo chemiearbeiter,

bist Du vorher abgemahnt worden? Wenn ja, dann bestünde ein Kündigungsgrund. Scheint aber nicht so zu sein. Ich würde der Kündigung erst mal schriftlich widersprechen und die Miete ab sofort zum 1. bezahlen. Außerdem würde ich sofort deinen Anwalt kontaktieren.
Schau mal hier:
http://www.rechtsanwaltkanzlei-hamburg.de/mietrecht/…

LG hubu

Hallo,

ja, das dürfen die.
Wenn Vertraglich festgelegt wurde, das die Zahlung zum ersten eines Monats zu erfolgen hat, und jedoch immer wieder dies aus welchen Gründen auch immer vom Mieter nicht geachtet wird, so besteht ein Kündigungsrecht nach §543 BGB.

Dies Urteil erging vor wenigen Wochen durch den BGH.

Vgl. BGH vom 4.5.2011 – VIII ZR 191/10 – und
Vgl. BGH vom 1.6.2011 – VIII ZR 91/10 –

hallo, das ist wohl wirklich eine sache für das gericht,da es schon so lange geht und von vermieterseite wenig entgegenkommen zu erwarten ist.ich denke aber wenn der vermieter die mietzahlung bis jetzt mitte des monats akzeptiert hat, kann er deswegen nicht plötzlich kündigen. aber auf mittlere sicht ist das wohl kein gutes verhältnis und ich würde mir eine neue wohnung suchen.
gruß koni

Hallo,
als erstes mal eine Gegenfrage von mr: Warum fragst du das nicht deinen Anwalt?? Würde sich doch anbieten…also auf jedenfall eine Empfelung von mir, das zu tun.
Ansonsten denke ich, wenn Du die Miete schon solange erst zum 15.eines Monats überweisst und bislang diesbzgl. keine Beantstandungen waren, dann sollte das in eine Art „Gewohnheitsrecht“ übergehen. Schön wäre es, wenn Du das mit deinen Argumenten noch untermauerst, das das durch die Minderungen entstanden ist. Aber all das würde ich auf jebenfall auch mit den Anwalt besprechen.

Gruß und viel Erfolg
Daylighter

Hallo…Der Vermieter darf strenggenommen kündigen, wenn die Miete nicht spätestens zum 3. eines Monats überwiesen wurde und dies öfters passiert ist. Dieser Kündigung müssen aber Abmahnungen vorrausgegangen sein. Dies ist hiermit erstmalig erfolgt, so sollten Sie ab jetzt pünktlich zahlen. Anderenseits würde ich empfehlen, sich einen neuen Vermieter/Wohnung zu suchen. Der Kündigung sollte der Form halber seitens des Mieters zügig widersprochen werden.
Sollte der Vermieter die Mängel in einer vorgegebenen Frist nicht behoben haben (mit Anwaltshilfe festsetzen lassen), könnte seitens des Mieters außerordentlich gekündigt werden, mit Schadensersatz für Aufwendungen des Umzuges und Abschreibungen der nicht mehr nutzbaren bzw. Wertminderung der Möbel.

Mfg

Hallo,

angesichts des Umstandes, das Sie schon einen Anwalt haben, ist mir nicht ganz verständlich, warum Sie hier diese Frage posten.

Daher nur kurz:
Eine fristlose Kündigung kann sich auch auf ständig verspätete Mietzahlungen stützen. Eine verspätete Mietzahlung liegt vor, wenn Sie die Miete immer erst zum 15. zahlen. Die Minderung entschuldigt diese verspätete Zahlung m.E. nicht.
Wenn der VM diese Verspätungen in der Vergangenheit nicht beanstandet hat, muß er Sie jedoch vor dem Auspruch einer fristlosen Kündigung abmahnen. Nach einer solchen Abmahnung reicht ein erneuter Verstoß (einmal die Miete zu spät gazahlt) aus, um die Kündigung zu rechtfertigen.

Die Nichtbegleichung der Nachforderungen rechtfertigt nach meiner Ansicht keine fristlose Kündigung.

Ob diese vermeintlichen Vertragsverstöße (verspätete Uzahlungen, Nachforderungen) auch eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen bedarf einer umfassenden Interessenabwägung. Dies kann ich vorliegend nicht beurteilen.

Gruß
Sebastian

Hallo Chemiearbeiter,

wie ich aus der Darstellung entnehmen kann, ist bereits ein Anwalt mit der Sache sehr vertraut. Deswegen würde ich mit dem Kündigungsschreiben zu ihm gehen, da er sich mit dem Mietrecht ja wohl am besten auskennt.
Wenn seit 2 jahren die Miete erst am 15. des Monats bezahlt wird, kann man das natürlich auch schon als Duldung ansehen, was dann nicht so wirklich als Kündigungsgrund zählt. Aber dazu kann der Anwalt mehr Auskunft geben.
Anosnten würde ich es mit dem örtlichen Mieterverein probieren.

MfG

Petra08

Hallo!
Bin - entgegen deren Meinung kein Xperte,aber ich habe auch scho einiges erlebt im Umgang meines letzten Vermieters!
Also , mein Rat an Euch!
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet , euch ALLE Unterlagen , die relevant sind - um die NK-Abrechnung „nachvollziehbar“ - auch für Laien verständlich zu machen.
Empfehlung: Zahle ihm 5€ „zweckgebunden für Kopieen“ verwendet werden MÜSSEN!
Habt ihr dem Vermieter eine Frist gesetzt , um die angeführten Mängel zu beheben???
Hat er die Mängel beseitigt? und wenn Frist …auch fristgerecht behoben?
Denn ihr könnt so lange die Miete mindern, solange keine Abhilfe geschaffen wurde! Kommen noch andere Mängel zum tragen , könnt ihr weitere Mietminderungen geltend machen. (Wie gesagt , ihr müßt ihm eine z.B. 14tägige Frist setzen) und dann weiter mindern , bis Abhilfe geschaffen wurde , oder die Minderung akzeptiert wird!
Dieses Spiel könnt ihr spielen , bis die Miete gegen 0€ geht.
Wenn im Vertrag steht , „die Miete muß bis 15ten e.j.Monats gebucht sein“! Dann ist das OK!
(Ich habe das auch gemacht , mit der Begründung , das ich auch nicht zu meinem Chef gehen kann und sagen , - Hey , Chef gib mir 2000€ und dann komme ich auch arbeiten- " erst die Arbeit-Dann der Lohn"!
Er hal eingewilligt!
Da gibt es eine „stillschweigende Akzeptanz“! Was heisst , das - wenn er sich vorher nicht beklagt hat , erst am 15ten e.j.Monats seine Miete zu bekommen , dann gilt diese „stillschweigende Akzeptanz“ Gerichtlich verwertbar??? Keine Ahnung…musst du Anwalt (Schwerpunkt Mietrecht) fragen!
Wenn ihr eure Nebenkostenabrechnung nachgerechnet habet , könnt ihr „nur“ 2 Jahre rückwirkend eure Ansprüchen geltend machen.
(bei mir wollte Verm. 800€ von uns , und als wir Zweifel hatten und nachgerechnet haben , hatte ER -UNS fast 1500€ zurückzuzahlen!!!)
Es gibt aber auch Mietervereine , die euch unterstützen können ! ( gegen Jahresgebühren - aber die lohnen sich manchmal schon!")
Egal , wie es ausgeht , ich hätte gerne von euch eine Rückmeldung…wie es ausgegangen ist , Ja?
Greez Frank
[email protected]

Hallo!
Bin - entgegen deren Meinung kein Xperte,aber ich habe auch scho einiges erlebt im Umgang meines letzten Vermieters!
Also , mein Rat an Euch!
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet , euch ALLE Unterlagen , die relevant sind - um die NK-Abrechnung „nachvollziehbar“ - auch für Laien verständlich zu machen , euch zugänglich zu machen!! Sorry , hatte den Satz nicht zu ende gebracht!
Empfehlung: Zahle ihm 5€ „zweckgebunden für Kopieen“ verwendet werden MÜSSEN!
Habt ihr dem Vermieter eine Frist gesetzt , um die angeführten Mängel zu beheben???
Hat er die Mängel beseitigt? und wenn Frist …auch fristgerecht behoben?
Denn ihr könnt so lange die Miete mindern, solange keine Abhilfe geschaffen wurde! Kommen noch andere Mängel zum tragen , könnt ihr weitere Mietminderungen geltend machen. (Wie gesagt , ihr müßt ihm eine z.B. 14tägige Frist setzen) und dann weiter mindern , bis Abhilfe geschaffen wurde , oder die Minderung akzeptiert wird!
Dieses Spiel könnt ihr spielen , bis die Miete gegen 0€ geht.
Wenn im Vertrag steht , „die Miete muß bis 15ten e.j.Monats gebucht sein“! Dann ist das OK!
(Ich habe das auch gemacht , mit der Begründung , das ich auch nicht zu meinem Chef gehen kann und sagen , - Hey , Chef gib mir 2000€ und dann komme ich auch arbeiten- " erst die Arbeit-Dann der Lohn"!
Er hal eingewilligt!
Da gibt es eine „stillschweigende Akzeptanz“! Was heisst , das - wenn er sich vorher nicht beklagt hat , erst am 15ten e.j.Monats seine Miete zu bekommen , dann gilt diese „stillschweigende Akzeptanz“ Gerichtlich verwertbar??? Keine Ahnung…musst du Anwalt (Schwerpunkt Mietrecht) fragen!
Wenn ihr eure Nebenkostenabrechnung nachgerechnet habet , könnt ihr „nur“ 2 Jahre rückwirkend eure Ansprüchen geltend machen.
(bei mir wollte Verm. 800€ von uns , und als wir Zweifel hatten und nachgerechnet haben , hatte ER -UNS fast 1500€ zurückzuzahlen!!!)
Es gibt aber auch Mietervereine , die euch unterstützen können ! ( gegen Jahresgebühren - aber die lohnen sich manchmal schon!")
Egal , wie es ausgeht , ich hätte gerne von euch eine Rückmeldung…wie es ausgegangen ist , Ja?
Greez Frank
[email protected]

Hallo Chemiearbeiter,

Deine Frage ist sehr schwer zu verstehen.
Ich versuch’ es mal:

Wenn Du aufgrund von Mängel die Netto-Kalt-Miete minderst, muß die Jahresabrechnung davon ausgehen, als wenn Du die Netto-Kalt-Miete zu 100% gezahlt hättest. Durch Deine Mietminderungen dürfen keine höheren Nachzahlungen entstehen.

Wenn Deine Jahresabrechnung größere Nachzahlungen aufweisen, dann sollte man vielleicht die Abrechnung mal durch einen Fachmann prüfen lassen, ob die Abrechnungen überhaupt korrekt sind.

Zur Mietzahlung: schau’ mal in Deinen Mietvertrag an…
wann soll die Miete bei Deinem Vermieter eingehen?
Wenn Du erst zum 15. eines Monats bezahlst, dann bist Du monatlich im Verzug … soll heissen zu spät. Und hier darf Dein Vermieter Zinsen verlangen…

Zur Kündigung bedarf es eines Grundes.
Wende Dich einfach mal ein einen örtlichen Mieterverein.

*winke - philine

Hallo !
Nun ihr seid ja schon beim Anwalt…
Fragt am besten ihn er kann euch die beste Antwort geben :wink:
Grüße