Habe eine kurze Frage

Hi Experten.

Ein Suchen im Internet nach dem Begriff „Gebührenurlaub“ im Zuge einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses hat mich zu keinem Ergebnis gebracht.

Kann mir wer von euch diesen Begriff bitte näher erläutern?
Wem steht Gebührenurlaub überhaupt zu? Unter welchen Voraussetzungen? in welchem Umfang?

lG,
Manfred

Was bitte ist Gebührenurlaub, was für Gebühren.
Meist du das Ausbezahlen von Urlaub oder das gewähren von Resturlaub?
Ich kann mit dem Begriff gar nichts anfangen und hab Arbeitsrechtratgeber auch zum Thema Urlaub und Kündigung gelesen…
Gruß Susanne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was bitte ist Gebührenurlaub, was für Gebühren

Das wüsste ich selbst gern.

Ich habe diesen Begriff einer Vorlage für das Schreiben einer „Einvernehmlichen Auflösunf“ entnommen.
Und zwar steht dort geschrieben: „Vom … bis … konsumiert der Arbeitnehmner Gebührenurlaub. Restlicher Zeitausgleich wird vom Arbeitnehmer in der Zeit vom … bis … in anspruch genommen. usw. blahblah“

Siehe unter Österreich
sorry,
falsche Taste, und schon hatte ich ein neues Thema eröffnet. Bitte da
schauen.