Habe eine Räumungsklage beim Gericht eingereicht

Habe eine Räumungsklage beim Gericht eingereicht(Anwalt), da unsere Mieter eine völlig korrekte Kündigung ignorieren!Wie läüft so etwas ab und muß ich da persönlich meine Aussagen machen oder
übernimmt das alles der Anwalt?

Hallo Tanja1,
einen Mieter zu kündigen, ohne triftigen Grund ist nicht ganz einfach. Es gibt die Möglichkeit auf Eigenbedarf. Vielleicht liegen bei dem Mieter ja auch andere Probleme vor? (Mietnormaden?)
Wenn die Angelegenheit über einen Anwalt geklärt werden soll, so wie ja geschrieben, würde ich den Fall dem Anwalt überlassen. (Kostenfrage?)
Wenn Beschuldigungen irgendeiner Art Ihnen gegenüber, vom Mieter geäußert werden, müssen Sie sich vor Gericht aüßern. (Ladung vor Gericht)
mfg
Rotstift2010

Habe eine Räumungsklage beim Gericht eingereicht(Anwalt), da
unsere Mieter eine völlig korrekte Kündigung ignorieren!Wie
läüft so etwas ab und muß ich da persönlich meine Aussagen
machen oder
übernimmt das alles der Anwalt?

Es besteht i.d.R. kein Anwaltszwang. Entweder wird vom gericht der rein schriftliche Verfahrenweg festgelegt. Dann müssen die Mieter eine Stellungnahme fristgerecht abgeben. Der Richter wird ein Urteil fällen. Wenn sie nichts machen, ein Versäumnisurteil. Ansonsten kann er einen mündlichen VErhandlungstermin festlegen. Wird man nicht geladen, muss man nicht persönlich erscheinen. Der Richter wird -auch anhand der Argumente der Mieter- entscheiden, ob Ihre Kündigungdgründe berechtigt sind. Falls ja fällt er ein Urteil. Mit dem müssen Sie einen Gerichtsvollzieher zur Räumung der Wohnung beauftragen. Die Räumungskosten (Spedition etc.) müssen Sie vorstrecken u. von den Mietern versuchen zurück zu bekommen.

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