Habe eine UG übernommen, nun kommen Lohnforderungen von einem Mitarbeiter der Monate vorher für das
Habe eine UG (Gaststättengewerbe)im August übernommen , nun kommen Lohnforderungen von einem Mitarbeiter der Monate vorher für das Unternehmen tätig gewesen sein soll. Dieser Mitarbeiter hat durch seine Anwälte einen Mahnbescheid und darauffolgend einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Mahn- und Vollstreckungsbescheid waren an die Gesellschaft, vertreten durch den ehemaligen Eigentümer und Geschäftsführer adressiert. Dieser wohnt in dem selben Gebäude (also selbe Adresse), hat beide Schreiben entgegengenommen und mir erst zwei Wochen später geöffnet in den Briefkasten geschmissen. Die Lohnforderungen belaufen sich auf knapp 4000,-€ für die Monate Januar-Mai. Die Gesellschaft habe ich erst Anfang August übernommen. Der Mahnbescheid von Anfang September sowie der Vollstreckungsbescheid von Anfang Oktober (adressiert an die Gesellschaft, vertreten durch den ehemaligen Geschäftsführer) (und Eigentümer)wurde mir ja gar nicht zugestellt sondern lagen bereits geöffnet mit dem handschriftlichen Vermerk "Unberechtigt"in meinem Briefkasten. In wie weit hafte ich für die evtl. Altlasten des Vorgängers und Forderungen eines Mitarbeiters der angeblich bis Anfang Mai für das Unternehmentätig gewesen ist. In wie weit ist eine Zustellung gültig die ich auf dem Postweg nie erhalten habe. Und wenn ich haften sollte wie soll ich einer Forderung widersprechen die unberechtigt seien soll, wenn ich diesen Mitarbeiter gar nicht kenne. Habe Angst das hier morgen ein Gerichtsvollzieher steht und 4000,- € € von mir bzw. meiner UG haben will. Bin echt am verzweifeln, einen Anwalt kann ich mir momentan nicht wirklich leisten. Vielen lieben Dank für Eure Antworten.