Habe einen Wechsel ( Orginal Beleg) von 1991 Erste Ausfertigung

Kann mir jemand sagen was es damit auf sich hat ? bzw kam man den Einlösen bzw sich an den Schuldner wenden ? Woran sehe ich das der Wechsel bezahlt wurde ? Weis jemand was / da von 1991 vielleicht auch verjährt ? Bin für Hinweise sehr Dankbar

Kommt darauf an, ob auf dem Wechsel ein Fälligkeitsdatum so etwas wie „30 Tage nach Sicht“ angegeben ist. Im ersten Fall kann der Bezogene die Einrede der Verjährung geltend machen (es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren).

Gruß
C.

Ja noch wichtig der Wechsel ist auf 30 Tage fälligkeit ausgestellt !

30 Tage Fälligkeit nach was? Nach Sicht oder nach Ausstellung?