Habe Fragen wegen abschreibungen

Ich möchte in 3 Monaten einen Handwerksbetrieb / Programmierbetrieb als Privatperson gründen. (Abgerechnet wird gleich doppelte Buchführung und jedes Quartal zum steuerberater)
Wie ich meien Buchführung mache, und wie ich Maschienen udn Fahrzeuge die ich in die bestehende Firma kaufe abschreibe etc. weisich alles.

Meien Frage ist wie mache ich es mit den ganzen Maschienen und einen alten Gebrauchtfahrzeuu das ich bei der Firmengründung in die Firma einfliessen lasse.

Ich habe jetzt Rrivat nahezu alle notwendigen Maschinen und Werkzeuge.
Zum Beispiel eien neuwertige Hilti TE74 und diese selbst von Privat ohne Rechnung geakuft. Oder meien alten Mercedes 190E 2,3l will ich gleich als Firmenfahrzeug benutzen, der ist genau richtig, Damit kann ich auf der Baustelle rumfahren und auch zum Kunden, bei Transporten komtm ein Anhänger dran und bin da auch recht Felxibel durch die Anhängertypen.

Bei Geräten bis 475 Euro (ikl. MwSt) momentan Wert kann ich diese ja schätzen. Z.B. eine Hilti Te 15 Borhrmaschiene gebraucht (Wert ca 500 Euro) schreibe ich mit 475 Euro in das Eigenkapital und mit 475 Euro in die Betriebsmittel Maschienen. Wie mache ich es aber bei der Hilti, die eine Wert eine Zeitwert von 1000 Euro hat und ich aber keien Rechnung besitze?
Mir ist es sehr wichtig das es 100% rechtlich udn Steuerlich gegenüber den Finanzamt passen muss.
Soll ich bei meinen KFZ (10 Jahre alt) ein Tüv oder Dekra gutachten machen lassen?
Schreibe ich es dann als Eigenkapital KFZ 4000 Euro und Fuhrpark KFZ 4000 Euro rein? Wie wird das steuerlich verrechnet? Ist das eine Ausgabe die sovort abschreibbar ist?
Wenn ich in 1 oder 2 Jahren das KFZ verkaufe oder verschrotte, schreibe ich den Verkauspreis dann wieder als Einnahme rein? und wo schreibe ich die 4000 Euro von den KFZ das nun ja Weg ist in der Buchfürhrung rein, damit es wieder aus den Betriebsvermögen raus kommt?

Wie mache ich das bei Software. Meiene Private Siemens Software die ich mal auf Ebay gekauft habe kostet neu so 5000 Euro. Da ich die habe udn auch eine komplemitätserklärung hierfür, also das ich der Eiegntümer bin, wie bringe ich die ohne eien Quittung zu haben in das Eigenkapital?
Ich dachte ich kann daas mit der Buchführung recht gut, bin mir hier aber echt nicht sicher und will unbedingt das es 100% richtig ist.

Über Hilfe währe ich sehr dankbar.

blöde frage
hallo,

die kommt von mir:

wieso klärst du das nicht mit deinem steuerberater, wenn du ohnehin von ihm die buchhaltung vierteljährlich prüfen/machen wasauchimmer lässt…?

bei der vielzahl/komplexität deiner fragen wäre das doch eher angebracht…

gruß inder

Hallo inder,
ich rechne und kalkuliere schon seit 3 Tagen.
Ich habe ja noch keinen Betreib, ich möchte ja eien gründen. Wenn ich jetzt zu eien Steuerberater gehe und ihn stundelnag frage muss ich dies voll aus meiner Tasche zahlen. Ich möchte erst einmal versuchen selbst alles zu kalkulieren, mir fallen dabei auch imemr wieder neue Sachen ein und habe dabei auch oft klasse ideen für den Betrieb die ich mir dann immer notiere. Ein grosser Aspekt ist auch das ich lernen möchte, ich will selber wissen wo ich was in meienr Buchführung hinschreibe und wie es Steuerlich aussieht. Ich kann damit viel freier Planen und in die Zukunft denken.
Im BGB, rechtlichen udn Mahnwesen bin ich schon absolut Fit, also sagen wir weit über den nromalen Fachwissen eines normalen Technikers/Meisters. In der Buchführung und Steuer hapert es aber leider immer wieder, aber ich schaffe das schon noch :smile:.
Meien Betreib möchte ich erst einmal als Privatperson gründen, da kann mir das HGB erst einmal egal sein. ende des Jahres werde ich mit den Betreibswirt beginnen. Sobald ich meinen Betriebswirt habe und Fit im HGB bin strebe ich eine GmbH an. Ich habe das Glück das ich richtig gut in Theorie und Praxis bin was das Handwerkliche anbelangt, also denken und arbeiten, ist das schon selten. Schaffe ich es nun noch richtig gut im Kaufmännischen zu werden (mal abgeshen von meiner miesen Rechtschreibung) kann ich bestimtm hohe Berge erklimmen.
Was Geld udn Geschäft anbelangt gehe ich die Sache immer kritisch an. Drum will ich selbst kalkulieren und eine 100% überlick haben was mich erwartet, wie ich es finanziere, was da ist. Wenn ich mir dann sicher bin das passt und weis wie ich vielleicht noch vorhandne Probleme schnell aus den Weg schaffe dann will ich es angreifen.
Dann bekommt der Steuerberater meine Unterlagen zum durchsehen ob ich alles richtig gemacht habe, ob er Verbesserungen weis oder ob ich etwas vergessen abe oder Fehler gemacht.
Sozusagen ich bereite mich auf einen Marathon vor, überlege ob ich mitmache. Sobald ich mir sicherbin mitmachen zu wollen gehe ich zur Jury und gebe ihnen meine Anmeldung die sie prüfen. sobald ich dann angemeldet bin stehe ich hochmotoviert am satrt und das Rennen zum ziel kann beginnen :smile:

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Noch eien Fage wegen einer Imobilie.
Also eine Privatperson die einen Betrieb hat/führt (kein Istkaufmann).
ein kleines Grundstück mit einen Haus (2 Stockwerke) und Garagen + Stadel.
Die Imobilie sol gekauft werden, die GAragen + Stadel + EG für den Betreieb. Der 1. Stock soll als Wohnung dienen.
Soll ich das ganze für die Firma kaufen und die Wohnung an mich vermieten? Oder das Privat kaufen und alles (ausser 1. OG) an die Firma vermieten.

Hallo Christian,.

ist ja schön wenn Du so wissbegierig bist, aber man kann es wirklich auch übertreiben.
Zu Deinen Fragen:

  1. Falls Du Deine USt-Voranmeldung nicht selber machst, kann Du gleich mal einplanen monatlich zum Stb. zu gehen.
    Vierteljährlicher VAZ is in den ersten 2 Jahren der Betriebseröffnung nicht mehr. Falls Du sie selber macht, kannst Du Dir das 1/4 jährliche auch sparen.

  2. Dein ganzes Zeug legst Du mit dem Teilwert ein. Das ist der Wert den ein Käufer des ganzen Betriebs für den einzelnen Gegenstand zahlen würde. Da Dir das jetzt auch nicht weiterhilft, überlass das dem Stb. der den Jahresabschluss erstellt.

  3. Warum doppelte Buchführung. Einnahmenüberschussrechnung spart, Geld beim Steuerberater, Geld beim Finanzamt, viel Zeit und Nerven.

  4. Die Immobilie kannst Du erwerben wie Du willst, macht keinen Unterschied, ausser wenn der Verkäufer zur USt optieren will. --> Stb

Eine Erstberatung darf max. 180 € kosten, das ist m.E. in Deinem Fall gut investiert.

Grüße
Chris

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wenn du nicht vom fach bist wirst du im steuerlichen bereich nie einen sicheren durchblick haben. die ganzen verästelungen dies im steuerrecht gibt + der 1 mio. änderungen jedes jahr kapieren viele steuerfachleute nichtmal.

aber ansonsten natürlich verständlich sich sowas vorher genau durchzudenken. schnellschüsse gehen oft in die hose…

Hallo Christian,

unseren Beispiel-Gründer möchte ich gerne zum StB schicken, genauso wie es in den anderen Antworten schon vorgeschlagen worden ist.

Ich denke aber, dass dort die guten Antworten der bekommt, der die richtigen Fragen stellt.

Will deshalb die zwei vorgelegten Themen „Einlage zum Teilwert von Werkzeug, Maschinen, PKW aus Privatvermögen“ und „Immobilie im Betriebsvermögen“ noch ein bisschen näher beleuchten.

Vorab: Dass unser Gründer aus dem Beispiel keine Überschussrechnung erstellen, sondern von vornherein bilanzieren möchte, halte ich für einen guten Ansatz. Bei einem Handwerksbetrieb mit einer vergleichsweise großen Zahl von kleinen Umsätzen weiß man sonst schnell nicht mehr, wo man steht: Gerade auf dem Bau zieht sich jeder Auftraggeber Skonti, Rabatte, erfundene Gewährleistungseinbehalte und (leider manchmal genauso erfundene) Anzahlungen ab, und ohne vernünftige Verwaltung der offenen Forderungen arbeitet einer dann leicht für Gotteslohn und seinen guten Namen. Auf der anderen Seite kann sich der Überschussrechner leicht in die Tasche lügen, wenn er Rückstellungen und Verbindlichkeiten nicht berücksichtigt. Mehr als einen mehr oder weniger groben Überblick kann die Überschussrechnung nicht liefern.

Die Frage „Einlage zum Teilwert“ hast Du schon selber konkretisiert. Ein Hinweis: Je besser der Wert der Gegenstände geschätzt wird, desto weniger Belege und Nachweise sind dafür nötig. Beim PKW gibt es diesen Fall ja öfter mal umgekehrt: Entnahme eines gebrauchten Betriebsautos, ohne dass ein Verkauf stattfindet. Hier sind die Listen von Töpfer und von Schwacke allgemein, auch durch die Finanzbehörde, anerkannt - soviel ich weiß, wird bei steuerlichen Außenprüfungen üblicherweise mit der Schwacke-Liste gearbeitet.

Der Fall des gebrauchten Hiltibohrers ist so eine Sache. Wenn er seinerzeit privat gekauft worden ist, und Gewährleistung oder Garantie keine Rolle spielen, ist es normal, dass keine Rechnung mehr vorliegt. Der Wert von etwa tausend Euro steht in keinem Verhältnis zu dem Aufwand für ein Wertgutachten. Sinnvoll könnte hier sein, ähnliche Angebote aus Kleinanzeigen usw. herzunehmen, mit einem Abschlag dafür, dass der, der eine Anzeige veröffentlicht, immer ein bisschen mehr reinschreibt als er erwartet. Vielleicht zehn Prozent runtergehen, dann kann so ein Anzeigentext schon als Nachweis dienen.

Wegen des Hauses sollte unser Beispielmann ein paar Dinge berücksichtigen:

(1) Er ist als natürliche Person Inhaber eines Einzelunternehmens. Anders als etwa bei der Einmann-GmbH kann er keinen Mietvertrag „mit sich selbst“ schließen. Er ist erstmal Käufer und Eigentümer des ganzen Anwesens, ohne Aufteilung oder Trennung zwischen Betrieb und Privatnutzung, was den Kaufvertrag betrifft. Was die Finanzierung (eventuell Aufteilung eines Darlehens in mehrere Einzelverträge) betrifft, sind wir hier im Forum zu weit weg, um etwas gescheites sagen zu können.

(2) Es hat aber einige Auswirkungen, welcher Teil des gesamten Anwesens zum Betriebsvermögen gehört. Die Frage des Vorsteuerabzuges spielt im Beispiel wahrscheinlich keine Rolle, wenn der jetzige Besitzer kein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist (Wenn er einer sein sollte, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die ich hier weglasse). Die im gegebenen Beispiel wichtigste Auswirkung bezieht sich auf die Versteuerung von Gewinn, der anfallen kann, wenn sich in ein paar Jahren zeigen sollte, dass trotz aller Mühe die Sache nicht läuft, und das Anwesen wieder verkauft wird - oder auch, wenn irgendwann in Zukunft der Betrieb altershalber aufgegeben wird und das Anwesen zu seinem künftigen, vielleicht höheren Wert, aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen übergeht. Ein solcher Gewinn aus Veräußerung oder Entnahme ist im Fall Betriebsvermögen immer steuerpflichtig, im Fall Privatvermögen nur in einigen besonderen Fällen. Andere mögliche Auswirkungen lasse ich hier weg, weil sie im beschriebenen Beispiel sehr am Rand liegen. Die andere Seite ist, dass ein Gebäudeteil, der nicht zum Betriebsvermögen gehört, auch nicht per Abschreibung den steuerlichen Gewinn vermindert. Das tut in dem gegebenen Beispiel aber nicht sehr weh, weil auf den Resthof nur 2 v.H. der anteiligen Anschaffungs- und Herstellungskosten als Abschreibung abgezogen werden kann, wenn er ab 1924 gebaut worden ist, oder 2,5 v.H., wenn er älter ist.

(3) Wenn der Beispiel-Gründer sich in dem Anwesen einrichtet, kann er ein Stück weit die Zuordnung Betriebsvermögen/Privatvermögen beeinflussen ohne zu lügen oder zu tricksen: Gemischt genutzte Teile des Gebäudes, die nicht objektiv eindeutig dem Betrieb zurechenbar sind, gelten als privat genutzt.

(4) In einem Fall hat der Gründer die Option, ob er den betrieblich genutzten Gebäudeteil als Betriebsvermögen behandeln will oder nicht, wenn dieser Gebäudeteil weniger als 20.500 € wert ist und gleichzeitig nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts vom gesamten Anwesen ausmacht (§ 8 ESt-Durchführungsverordnung). Das wird im gegebenen Beispiel nicht der Fall sein.

(5) Wenn der anteilige Wert des betrieblich genutzten Gebäudeteils diese Grenze übersteigt, ist die nächste bedeutende Grenze, ob er mehr als die Hälfte des Wertes insgesamt ausmacht. Das hängt auch bei dem beschriebenen Fall von der Bewertung (besonders auch der Nebenräume, Scheuer und Garage) ab und von der Zurechnung von gemischt genutzten Räumen zum Betriebsvermögen. Wenn der anteilige Wert der zum Betriebsvermögen zählenden Gebäudeteile mehr als die Hälfte des Werts vom ganzen Gebäude ausmacht, gehört auch der Grund und Boden zum Betriebsvermögen. Wenn er unter dieser Grenze liegt, zählt das (gedacht aus dem Wert des ganzen Anwesens „herausgerechnete“) Grundstück ohne Gebäude zum Privatvermögen (§ 99 Abs 2 Bewertungsgesetz). Dieses wäre mit Blick auf eine eventuelle künftige Entnahme für den Gründer aus unserem Beispiel wahrscheinlich wünschenswert. Die Bedeutung dieser Frage hängt auch davon ab, ob man an der Stelle, wo das Anwesen liegt, auch noch in Zukunft mit steigenden Preisen für Bauland rechnen kann, und auch, obwohl ein Resthof draufsteht.

Ich denke, die wichtigsten Fragen aus dem gegebenen Beispiel, die durch einen Fachkundigen vor Ort bearbeitet werden sollten, sind jetzt etwas deutlicher.

Schöne Grüße & gutes Gelingen!

MM

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Grosses Danke! für deine Hilfe.

Bei den Grundstück / Haus habe ich schon egsehen das es schwer wird.
Das Haus, Garage, Stadel ist alt und nichts wert. Das Grunstück selbst tolle Lage steht ebenerdig im Südhang, Villengebiet, S-Bahn nähe, 2 Minuten zur Bundesstrasse, 8 Minuten zur Autobahn, keien 30 Minuten nach Müchen, Landsberg und Fürstefeldbruck (Liegt genau Zentral). Problem ist halt hier das Finanzieren. Wenn es ein Betreibsgebeude ist bekomem ich vielleicht Subventionen, güstiges Darlehn und brauche wenig Sicherheiten.
Wenn ich es Privat Kaufe wird wegen der Firmengründung mein Eigenkapiatl nicht mehr reichen und ich muss mein jetziges Grundstück das noch kein Baugrund ist als Sicherheit geben.
Mein moemntanes Barkapital 20k beläuft sich eh auf die gleich Höhe wie ich Schulden habe (noch 8k Darlehen 15k Bausparvorkredit (In dem aber 6k Eingezahlt sind) ). Mein Grunstück ist aber nicht belastet :smile:

Habe noch eien Frage wegen Firmenwaagen.
Wenn ich mir eien Frimenbus kaufe kostet der 35.000 Euro.
Abschreiben tue ich den auf 7 Jahre oder?
Bedeutet aber ich muss jedes Jahr 5000 Euro Einnehmen um den Bus zu bezahlen. Das sind jeden Arbeitstag ca 20 Euro.
Wie machen das den die ganzen Firmengründer mit ihren neuen Bussen?
Leasen ist da ja bei eien Fahrzeig das auch auf Baustellen soll nicht so dolle. Der Gedanke das ich jeden Arbeitstag 20 Euro nur wegn den Bus verdienen muss klingt mir aich nicht berauschend.
Da muss ich ja über eien Stunde jeden Tag nur für den Bus arbeiten.
Es macht schon etwas beim Kunden her wenn ich da mit einen schönen VW Bus auftauche. Aber ob das am anfang die 35.000 Euro Wert ist weis ich irgendwie nicht. Ich brauch ja wenn ich etwas Ausgebe dann auch wieder die Einnahmen und entweder ich brauche es unbedingt oder ich mache durch die Ausgabe Gewinn.

Wisst ihr vielleicht wie die das machen?
Habe mir vorgenommen mäglcihst lange mit meein alten Mercedes durchzuhalten, aber werd dann auch bald nicht an den Kauf eines Bus (Baustelle, Maschienen, Transport) und eventuell sogar noch um einen Polo (Kunden, Programmierung, EDV) rumkommen.
Über eine Erklärung und Hilfe währe ich sehr dankbar.