Hallo liebe Mitglieder,
ich habe bei meinem Arbeitgeber gekündigt und bin übergangslos bei meinem neuen Arbeitgeber jetzt seit einer Woche beschäftigt. Nun habe ich vor mich selbstständig zu machen und mein neuer Arbeitgeber würde mich auch kündigen damit ich sofort die Förderung vom Arbeitsamt bekommen würde. Jetzt meine Frage: Bin ich vom Arbeitsamt immernoch für drei Monate gesperrt, da ich meinem ersten Arbeitgeber gekündigt habe und erhalte erst nach dieser Sperrfrist den Existenzgründerzuschuß oder verfällt diese da ich jetzt einen neuen Arbeitgeber habe?
Guten tag.
Wenn Ihr derzeitiger Vertrag unbefristet ist und Sie nun innerhalb der Probezeit aus betrieblichen Gründen oder so durch den Arbeitgeber gekündigt werden, werden Sie wohl keine Sperrzeit bekommen.
Ob Sie aber Gründungszuschuss bekommen kann ich Ihnen nicht sagen, sollten Sie durch Ihre beruflichen Qualifikationen so auf den Arbeitsmarkt vermittelbar sein, sehen Ihre Chancen schlecht aus.
Hallo Fliebo
sollte dich dein aktueller Arbeitgeber aus Wirtschaftlichen oder wie man auch gerne sagt aus betrieblichen Gründen entlassen, dir dann auch noch ein gutes Zeugnis ausstellt hast du keine Sanktionen zu befürchten.Aber, eine sofortige Förderung für deine Existensgründung kannst du vergessen.Die gibt es so nicht mehr.Jedenfalls bei uns in Niedersachsen musst du ersteinmal an einem Qualifizeirungslehrgang für Existensgründer teilnehmen. Dort wirst du und dein Konzept auf Herz und Nieren geprüft. Wenn die nun meinen, du und deine Geschäftsidee haben Aussicht auf Erfolg bekommst du eine Empfehlung, erst dann kannst du den Zuschuss beantragen. Die Maßnahme dauert 2-3 Wochen.
Ich habe keine Ahnung ob das woanderst auch so praktiziert wird, aber hier bei uns ist das so.Also informier dich bitte bei deinem Amt.
Grüße Jobhunter
Das Amt kann schon vermuten, dass das neue Arbeitsverhältnis nur zum Schein aufgenommen wurde, um eine Sperre wegen der Kündigung des alten Arbeitsverhältnisses zu umgehen und die Förderung für Existenzgründung zu beanspruchen. Sie werden evtl. bis zur Aufklärung dieser Annahme die Zahlung ruhen lassen. (Wenn, dann dagegen Widerspruch einlegen und zur Zahlung auffordern in Verbindung mit der Bereitschaft, evtl. Überzahlung zurückzuzahlen.)
Aber der neue AG kann ja innerhalb der Probezeit ohne Gründe kündigen. Und das bedeutet, dass der AG auf dem auszufüllenden Formblatt auch keine Gründe angeben darf. Stehen dort Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers begründet sind, wird das Amt Ärger machen.