Ich habe mir einen Acer-Laptop gekauft. Die Garantiezeit ist letztes Jahr im November abgelaufen. In dieser Zeit wurde mein Laptop 3 Mal aufgrund desselben Fehlers Repariert. Jetzt wurde es zum 4. Mal abgeschickt und die Beraterin am Telefon sagte mir, dass es im Ermessen der Techniker läge, ob das Gerät reklamiert oder einfach noch mal Repariert wird. Kann das Stimmen? Ich hab schon 100 mal gehört, dass man nach 3 Reparaturen einen ANSPRUCH auf Reklamation hat.
Hallo Andreas,
zunächst mal schicke ich voraus, dass ich nur Interessierter und kein Experte bin, was Rechtsfragen betrifft. Dennoch werde ich versuchen, dir nach bestem Wissen zu antworten. Das heißt aber auch, dass meine Antwort nicht rechtlich verbindlich ist.
So, nun zur Sache:
Zunächst mal interpretiere ich den von dir gewünschten „Anspruch auf Reklamation“ so, dass du die Ware gegen Preiserstattung zurück geben möchtest oder auf Austausch gegen ein gleichwertiges - mangelfreies - Gerät hoffst.
Rechtlich sehe ich es so: Bei deinem Laptop ist bereits drei Mal erfolglos in der Garantiezeit nachgebessert worden. Du hättest bereits beim dritten Auftreten des Mangels vom Vertrag zurücktreten dürfen (s. § 437 BGB). Dabei hättest du allerdings nur ein Recht auf anteilige Rückzahlung des Kaufpreises, nämlich den Zeitwert. Dieses Recht dürfte dir auch jetzt unbenommen sein.
Solltest du allerdings auf einen Austausch des Gerätes hoffen, so hast du darauf wohl keinen rechtlichen Anspruch. Dies läge dann in der Kulanz des Verkäufers. Will er nicht tauschen, kannst du nur mit den o.g. Abstrichen (Erstattung des Zeitwerts) vom Kaufvertrag zurücktreten. Evtl. wäre noch ein Schadensersatz für den Nutzungsausfall möglich.
Zu den Themen Garantie, Gewährleistung und Produkthaftung siehe auch:
www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
Grüße
wer-was-weiss
Vielen, vielen Dank, für Dein Interesse.
Du meinst, dass ich jetzt sofort ein Fax an Acer schicken könnte, indem steht:
„Sehr geehrte Damen und Herren
hiermit mache ich von meinem Recht (& 440 Satz 2 bei gescheiterter Nachbesserung)
gebrauch und trete vom Kaufvertrag zurück.
Mit freundl…“, und somit das Mistteil loswäre?
Ginge das Deiner Meinung nach wirklich?
Danke noch mal für die nette Hilfe.
Ganz so einfach geht es nicht, fürchte ich. Zunächst mal ist nicht Acer dein Vertragspartner, sondern der Händler, der dir das Teil verkauft hat. Bei dem kannst du das einfordern. Es ist aber wahrscheinlich, dass du dann nur einen Teil der Kaufsumme zurück erhälst, wie ich schon im ersten Post angedeutet habe.
Aus meiner Sicht wäre das erst die letzte Option, wenn der Händler immer wieder nur einschicken will.
Ich an deiner Stelle würde mich aber mal freundlich direkt an Acer wenden (schriftlich!) und um Austausch des Gerätes gegen ein technisch gleichwertiges auf Kulanz fragen. Ob du nämlich mit dem Zeitwert des Gerätes glücklich wirst (immerhin wohl >2 Jahre alt), wage ich zu bezweifeln. Und wenn Acer was auf sich hält, kommen sie dir vielleicht entgegen…
Übrigens: Um was für einen Fehler handelt es sich eigentlich?
Also Du meinst ich sollte einen etwas freundlicheren Ton einschlagen. Ich kann das irgendwie
nicht glauben. Ich fühl much gerade so vera***t. Ich hab rund 800€ investiert für sowas und
jetzt muss ich da ganz kleinlaut um ein Entgegenkommen dieser Verbrecher hoffen. Na ja, 2
Jahre und dann noch ohne Garantie…bleibt mir wohl nichts anderes übrig.
Obwohl, wäre es eigentlich sinnvoll bzw. möglich, die Garanie jetzt noch zu verlängern? Würde
sich aus der verlängerten Garantie nicht die Möglichkeit bieten, das Gerät habwegsweise
erstattet zu bekommen? Falls nicht nehme ich besser Deinen gutgemeinten Rat an und
„bettle“ um Kulanz.^^
zu Deiner Frage, um was für ein Problem es sich handelt: Aus sicherheits Gründen gebe ich
besser keine Angaben. Womöglich wird das noch gegen mich verwendet oder sowas. Was ja
eig. Sehr stark bezweifle. Nur so halt. Es ist jedenfalls ein Softwarefehler das ist klar aber in
den Berichten steht immer, dass sie an der Hardware rumgebastelt haben. Zumindest bei den
letzten beiden malen.
Jedenfalls danke ich Dir noch Mals für Deine Hilfe!
Hallo xXandreasXx,
ich kenne das auch so, dass man max. 3 Nachbesserungen erdulden muss. Du müsstest nun den Kauf „rückabwickeln“ können. So denke ich.
Gruß Konrad
Hallo,
wenn INNERHALB der Garantiezeit eine zweimalige Reparatur nicht zum Erfolg führt, muß beim dritten Defekt der AUSTAUSCH des Geräts erfolgen, also ein neues her. Es ist dem Kunden dann nicht mehr zuzumuten, auf eine weitere Reparatur zu warten. Den „Anspruch auf Reklamation“ gibt es gar nicht. Sie meinen Anspruch auf Umtausch oder Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages.) Leider verlängert sich durch Reparaturvorgänge die Garantie nicht. Da sie nun im November 2009 ablief, haben Sie jetzt gar keinen Anspruch mehr gegen ACER. Sie hätten schon nach der zweiten erfolglosen Reparatur auf Umtausch drängen sollen, alles noch INNERHALB der Garantiefrist. Tut mir leid.