Habe ich Anrecht auf Wohngeld?

Hallo ihr,

ich habe gerade mein Masterstudium beendet und noch keinen Job in Aussicht.
Morgen werde ich also zum Arbeitsamt gehen und mich arbeitsuchend melden.
Jetzt gibt es allerdings das Problem, dass ich mein WG-Zimmer zum 28.2. gekündigt habe und mit meinem Freund zusammen ziehen möchte.
Wisst ihr, ob ich ein Anrecht auf Wohngeld habe? Können die mir jetzt vorschreiben, wie und wo ich zu wohnen habe? Und, für den Fall, dass ich mit meinem Freund zusammen ziehe, kann es passieren, dass ich weniger Geld bekomme, weil sein Gehalt angerechnet wird? Sollten wir also lieber sagen, dass wir eine WG gründen?

Wäre toll, wenn mir so schnell wie möglich geholfen wird :wink:
Danke =)

Servus,

falls Du Anspruch auf Geld vom Arbeitsamt (= ALG I) hast, spielen die genannten Dinge allesamt keine Rolle. Falls Du ALG II haben möchtest, gehst Du besser gleich zum Jobcenter - dort würdest Du von der BAA auch hingeschickt.

Schöne Grüße

MM

Hallo

Sollten wir also lieber sagen, dass wir eine WG gründen?

Wesentlich ist, ob ihr gemeinsam wirtschaftet oder nicht.
Hier ist genau so eine Frage, und die Antwort kommt mir sehr kompetent vor.
http://www.finanzfrage.net/frage/paerchen-neue-wohnu….

Wenn ihr noch nicht lange zusammen wohnt, dann wird das wohl nicht so ein Problem sein, sowas glaubhaft zu machen. Und in einem Jahr wirst du ja wahrscheinlich nicht mehr auf Wohngeld angewiesen sein.

Die Größe der Wohnung und die Höhe der Miete spielt bei Wohngeld keine Rolle, es ist nur so, dass bei Wohngeld nur bis zu einem bestimmten Betrag die Miete berücksichtigt wird. Ist sie höher, so wird das Wohngeld trotzdem nicht mehr höher. - Dieser Betrag unterscheidet sich von Stadt zu Stadt. - Man muss sich auch nicht irgendeinen Umzug genehmigen lassen oder sowas. Ersparnisse müssen zwar angegeben werden, spielen aber bis 30.000 oder 60.000 (ich vergesse das immer wieder) keine Rolle, einmalige Einkünfte oder Geschenke müssen nicht angegeben werden. - Also wesentlich komfortabler als Alg 2.

Viele Grüße

Einkommen zu niedrig für Wohngeld
Servus,

eine Option „Wohngeld oder ALG II“ gibt es insofern nicht, als kein Anspruch auf Wohngeld besteht, wenn das eigene Einkommen niedriger als der Regelsatz für ALG II ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo

eine Option „Wohngeld oder ALG II“ gibt es insofern nicht, als kein Anspruch auf Wohngeld besteht, wenn das eigene Einkommen niedriger als der Regelsatz für ALG II ist.

Ach so, ich dachte, da wäre irgendein geringes Einkommen. Wenn so gezielt nach Wohngeld gefragt wird, muss man es doch annehmen.

Außerdem stimmt es nicht, dass das eigene Einkommen nicht niedriger als der Regelsatz sein darf, es kann ein bisschen niedriger sein. So war es jedenfalls früher mal.

Viele grüße