Guten Tag,
ich bin ein student und verheiratet gewesen, habe mein studium abgeschlossen. bin noch als arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur angemeldet. momentan läuft das scheidungsjahr. ich möchte mal fragen ob ich anspruch auf Arbeitslosengeld 1 habe oder nicht ??
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I richtet sich nach der letzten Beschäftigung. Man muss mind. 12 Monate ununterbrochen sozialversicherungspflichtiges Einkommen bezogen haben – anders formuliert: Man muss mind. 12 Monate in die Sozialversicherungen (auch Arbeitslosenversicherung) eingezahlt haben. Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung! Klingt für viele immer komisch.
Ob man Student war, verheiratet ist oder war, wie hoch das Einkommen war spielt für das „Bekommen“ keine Rolle, bei der Berechnung der Höhe sind das wichtige Faktoren.
Wenn Du also nicht 12 Monate am Stück erwerbstätig gewesen bist (trotz Studium mehr als 400 €/Monat und dieses Einkommen sozialversichert hast), hast Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
danke erstmal für die ausführliche Erkärung. das trifft schon mal auf mich zu. nun wenn ich das formular zum antrag ausfülle, was soll ich ankreuzen in dem feld familienzustand ?? wie gesagt ich bin zur zeit im scheidungjahr also bin noch nicht ganz geschieden.
Hallo, als erstes der Hinweis dies ist keine
Rechtsberatung und ich bin kein Vollprofi, aber ich
beschäftige mich mit der Materie Alg 1 und Alg 2 privat
sehr intensiv, da die Ämter so gut wie immer alles
falsch machen.
Die Anwartschaftszeit gemäß § 123 SGB III erfüllt
derjenige, der in den zwei Jahren vor Beginn der
Arbeitslosigkeit 360 Tage in einer beitragspflichtigen
Beschäftigung gestanden hat oder aus sonstigen Gründen
versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung
war. Daraus folgt, dass Arbeitslosengeld nur diejenigen
beziehen können, die in einem beitragspflichtigen
Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben.
Das bedeutet dass sie in den letzten 2 Jahren
mindestens 360 Tage eine Beschäftigung mit mehr als 15
Wochenstunden ausgeübt haben müssen. Normalerweise geht
man ja bei einem Studenten von einer beitragsfreien
Beschäftigung aus z.B. dem so genannten 400€ Job.
Das Scheidungsjahr dürfte da uninteressant sein. Es
zählt die Vergangenheit.
Ich bitte ebenso darauf zu achten, dass bei wer-weiss- was.de nicht in „Ich-Form“ geschrieben werden darf. Es
dürfen nur mögliche Fallkonstrukte diskutiert werden.
Anspruch auf ALGI hat, wer mind. 12 Mon. in den vergangenen 2 Jahren soz. versicherungspflichtig beschäftigt war. Die Mon. müssen nicht zwangsweise zusammenhängend gearbeitet worden sein. Ansonsten besteht nur die Möglichkeit auf Beantragung ALGII.
VG
mezzanotte
Guten Tag,
ich bin ein student und verheiratet gewesen, habe mein studium
abgeschlossen. bin noch als arbeitssuchend bei der
Arbeitsagentur angemeldet. momentan läuft das scheidungsjahr.
ich möchte mal fragen ob ich anspruch auf Arbeitslosengeld 1
habe oder nicht ??