Im Januar 2009 wurde ich schwanger. Ende Februar meldete meine damalige Firma Insolvenz an. Nach Insolvenzgeld und anschließender Kurzarbeit bekam ich für einen Monat Arbeitslosengeld I und ging dann in Mutterschutz. Da ich alleinerziehend bin bekam ich insgesamt bis einschließlich Oktober 2010 Elterngeld. Da ich mich nicht arbeitssuchend melden konnte, da für meinen Sohn keine Betreuung vorhanden war, bekam ich also bisher für den November Arbeitslosengeld II.
Wie der Zufall es so will habe ich jedoch am 10.11.2010 einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Mein Sohn kann in die firmeneigene Krippe. Arbeitsbeginn ist der 01.01.2011.
Steht mir durch den Abschluss des neuen Vertrages nun kein Arbeitslosengeld I zu? Schließlich stünden mir noch 11 Monate zu.
Mich interessiert das, da ein Umzug ins Haus steht, da die neue Arbeitsstelle etwas weiter weg ist.
Mir wurde vom AA gesagt, ich müsse nun beim dortigen AA einen neuen Antrag auf ALG II stellen, da ich mich ja im Januar schon in einem anderen Zuständigkeitsbereich befinde und meinen ersten Lohn erst am 01.02. bekomme.
Logisch, ich hätte sonst einen Ausfall in meinen Bezügen.
Mich würde nur interessieren, ob ich Anspruch auf mein mir theoretisch zustehendes Arbeitslosengeld I habe.
Danke!