Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Im Januar 2009 wurde ich schwanger. Ende Februar meldete meine damalige Firma Insolvenz an. Nach Insolvenzgeld und anschließender Kurzarbeit bekam ich für einen Monat Arbeitslosengeld I und ging dann in Mutterschutz. Da ich alleinerziehend bin bekam ich insgesamt bis einschließlich Oktober 2010 Elterngeld. Da ich mich nicht arbeitssuchend melden konnte, da für meinen Sohn keine Betreuung vorhanden war, bekam ich also bisher für den November Arbeitslosengeld II.

Wie der Zufall es so will habe ich jedoch am 10.11.2010 einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Mein Sohn kann in die firmeneigene Krippe. Arbeitsbeginn ist der 01.01.2011.

Steht mir durch den Abschluss des neuen Vertrages nun kein Arbeitslosengeld I zu? Schließlich stünden mir noch 11 Monate zu.
Mich interessiert das, da ein Umzug ins Haus steht, da die neue Arbeitsstelle etwas weiter weg ist.
Mir wurde vom AA gesagt, ich müsse nun beim dortigen AA einen neuen Antrag auf ALG II stellen, da ich mich ja im Januar schon in einem anderen Zuständigkeitsbereich befinde und meinen ersten Lohn erst am 01.02. bekomme.
Logisch, ich hätte sonst einen Ausfall in meinen Bezügen.

Mich würde nur interessieren, ob ich Anspruch auf mein mir theoretisch zustehendes Arbeitslosengeld I habe.

Danke!

Soweit ich weiß steht es dir im Nov. & Dez. 2010 zu. Wie das mit Eltergeld und vorzeitiger Arbeitsaufnahme steht weiß ich nicht.
Sorry.
AGLII bis zum 1.Gehalt.

LG Andi

Hallo,

m.E. JA. Die Zuständigkeit liegt in der Tat am neuen Wohnsitz.

Gleich bei denen mal wegen einer Umzugsbeihilfe anfragen :wink:

Viel Erfolg.

Hallo

Ganz einfach : Stehst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht Dir ALG I zu.
Da Du aber derzeit keine Krippe hast stehst Du dem AM nicht zur VErfügung also kann hier auch kein ALG I sondern nur nur ALG II auf Antrag gezahlt werden.
Ab 01.01. hass Du wieder Arbeit, also stehst Dem AM nicht zur Verfügung, also ab dem Tag kein ALG mehr. Der Anspruch ALG I bleibt Dir aber erhalten nur wird natürlich kein ALG I ausgezahlt, wenn Du Arbeit hast (Sei doch froh, das Du Arbeit hast !!!).

ALG II gibt es immer im voraus! Arbeitgeber zahlen im nachhinein. Angeordnet wird ALG II um den 20. herum. Das heisst, wenn Du der Arge erst nach dem 20.12. mitteilst, dass Du Arbeit ab 01.01. hast, dann ist das Januar-Geld schon angewiesen. Du musst es aber auf jeden Fall zurückzahlen, da Du ja für den Monat Anspruch auf ArbeitsEntgelt hast, auch wenn dieses erst später ausgezahlt wird. Notfalls musst Du einen KLeinkredit aufnehmen oder um Vorschuss bitten.

Wenn Du aufstockend Alg II beziehst darfst Du eigentlich nur dann umziehen, wenn Deine Arbeit außerhalb des Tagespendelbereiches liegt. Also 1Std 15 Minuten Wegezeit von Deiner Wohnung entfernt ist. Die Genehmigung muss Dein pers. Ansprechpartner erst schriftlich erteilen, sonst muss die andere Arge Dich nicht aufnehmen.

Aber wenn Du gar nicht mehr im Leistungsbezug bist, das bist Du ja ab Januar nicht mehr, falls Du genug verdienst, kann es der ARGE wiederum egal sein wo Du wohnst, da keine Zuständigkeit mehr besteht.

Hallo ,

deine Frage beantwortet sich von selbst…
Du schreibst:
---->
Wie der Zufall es so will habe ich jedoch am 10.11.2010 einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben.

Entweder man arbeitet oder ist arbeitslos.
Arbeitslosengeld bekommt man nur wenn man, wie das wort schon sagt „arbeitslos“ ist.
Da du aber einen Arbeitsvertrag hast, biste nicht mehr arbeitslos…
Daher kein Arbeitslosengeld. Die 11 Monate werden dir gutgeschrieben. Sobald Du nochmal arbeitslos wirst bekommste erst die 11 Monate das Geld und dann Hartz IV.

Im Januar 2009 wurde ich schwanger. Ende Februar meldete meine
damalige Firma Insolvenz an. Nach Insolvenzgeld und
anschließender Kurzarbeit bekam ich für einen Monat
Arbeitslosengeld I und ging dann in Mutterschutz. Da ich
alleinerziehend bin bekam ich insgesamt bis einschließlich
Oktober 2010 Elterngeld. Da ich mich nicht arbeitssuchend
melden konnte, da für meinen Sohn keine Betreuung vorhanden
war, bekam ich also bisher für den November Arbeitslosengeld
II.

ein Sohn kann in die
firmeneigene Krippe. Arbeitsbeginn ist der 01.01.2011.

Steht mir durch den Abschluss des neuen Vertrages nun kein
Arbeitslosengeld I zu? Schließlich stünden mir noch 11 Monate
zu.
Mich interessiert das, da ein Umzug ins Haus steht, da die
neue Arbeitsstelle etwas weiter weg ist.
Mir wurde vom AA gesagt, ich müsse nun beim dortigen AA einen
neuen Antrag auf ALG II stellen, da ich mich ja im Januar
schon in einem anderen Zuständigkeitsbereich befinde und
meinen ersten Lohn erst am 01.02. bekomme.
Logisch, ich hätte sonst einen Ausfall in meinen Bezügen.

Mich würde nur interessieren, ob ich Anspruch auf mein mir
theoretisch zustehendes Arbeitslosengeld I habe.

Danke!

Hallo,

ALG I kann in Deinem Fall als Restanspruch geltend gemacht werden, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, was ja noch nicht der Fall ist, da Du deinen Sohn betreust.
Solltest Du (was hoffentlich nicht passiert) gekündigt werden und Dein Sohn einen Grippenplatz weiterhin hat, kannst Du also ALG I beziehen. Hat er keinen Platz stehst Du dem Arbeitsmarkt wieder nicht zur Verfügung (Betreuung des Kindes ist ein Grund) würdest Du auch wieder ALG II bekommen.

Solang Du ALG II beziehst, kannst Du eventuell auch einen Antrag auf Umzug beim Amt beantragen, die wird aber erst ab einer bestimmten km-Anzahl genehmigt.
Beim neuen Amt könnte es Probleme geben, wenn Du noch keinen neuen Mietvertrag bzw ne Meldebestätgung hast. Ist das nicht der Fall, kein Ding. Ansonsten würde ich erstmal angeben zu pendeln bis die neue Wohnung da ist, und dem Amt dann die neue Adresse mitteilen. Anschließend sollten die Bearbeiter das intern zum neuen zuständigen Bearteiter weiterleiten und Du hast weniger HICK HACK.

Ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben.
Bye

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Kleinkredit? Wie sollte ich das machen? Eine Ahnung wie schwer es ist allein mit Kind???
Du liegst auch falsch mit der Annahme, dass mir für den Januar nichts zustehen würde. Meine Sachbearbeiterin hat mir gesagt ich müsse für Januar einen neuen Antrag auf ALG II stellen bei der neuen zuständigen Behörde da ich ja bis dahin umgezogen bin. Ich hätte mir gern den Antragsstress gespart. Aber grundsätzlich zahlt die Arge in diesem Fall. Wäre ja auch noch schöner, wenn sie mich mit dem Kind auf dem trockenen sitzen ließen. Dabei ist völlig egal wieviel man verdient. Das ist eine Art Überbrückungsgeld. Von zurückzahlen war da nie die Rede.

LG!

Danke dir!
Das war genau das was ich wissen wollte!

-)

Liebe Grüße!

Kleinkredit? Wie sollte ich das machen? Eine Ahnung wie schwer
es ist allein mit Kind???

Allerdings habe ich da Ahnung ! Ich bin nämlich selbst seit 4 Jahren alleinerziehende Mutter! Und ich arbeite 34 Wochenstunden damit es zum Leben reicht! Und ich habe KEINE Verwandten!

Du liegst auch falsch mit der Annahme, dass mir für den Januar
nichts zustehen würde. Meine Sachbearbeiterin hat mir gesagt
ich müsse für Januar einen neuen Antrag auf ALG II stellen bei
der neuen zuständigen Behörde da ich ja bis dahin umgezogen
bin.

Dir steht nur etwas zu, wenn Dein Verdienst nicht reicht um den Bedarf zu decken! So schrieb ich es Dir. Mann nennt das aufstockendes ALG II. Da Du keine Verdienst nanntest ging ich davon aus, dass Du einen durchschnittlichen deutschen Lohn bekommen würdest und Kindergeld und Unterhalt (oder Unterhaltssvorschuß). Das reicht im Regelfall zum Leben! Und damit hättest Du keinen Anspruch, somit ergäbe sich auch keine Notwendigkeit einen Antraga zu stellen.

Wenn Dir das Einkommen aus Januar erst nach dem 01.02. zufließt, kannst Du für Januar auch noch Alg II in der neuen Arge beantragen. Aber im Regelfall zahlen die Firmen zum Monatsende aus. Somit ist es im Januar zugeflossenes Einkommen und wird angerechnet und ALG II muss für den Monat Januar zurückgezahlt werden.

Was ist das Problem eines Kleinkredites zur Überbrückung eines Monats? Du kannst mit Deiner Bank vereinbaren, dass Du monatlich 20 Euro abzahlst. Ohne viel Papierkrieg, wenn DU keine Anspruch auf ALG II wie oben genannt geltend machen kannst.

Ich hätte mir gern den Antragsstress gespart. Aber

grundsätzlich zahlt die Arge in diesem Fall. Wäre ja auch noch
schöner, wenn sie mich mit dem Kind auf dem trockenen sitzen
ließen. Dabei ist völlig egal wieviel man verdient.

Schön, wenn Du es besser weißt, wieso fragst Du dann die Experten ?
Ohne Deine genauen Einkommesverhältnisse und Mietkosten etc. zu kennen kann Dir kein Experte ausrechnen ob Due inen weiteren Anspruch (aufstockend zum Gehalt) hättest.

Das ist

eine Art Überbrückungsgeld. Von zurückzahlen war da nie die
Rede.

Moment, dass ich ja etwas GAAANZ anderes! Deine persönliche Ansprechpartenrin kann Dir Überbrückungsgeld gewähren, wenn es zwingend für die Arbeitsaufnahme notwenig ist. Das kann sie frei entscheiden. Dafür gibt es ein Vermittlungsbudget.
Das macht aber die alte Arge noch! Wenn Du ausreichend begründen kannst, dass der Umzug wegen Arbeitsaufnahme erforderlich ist,zahlt die Arge auf Antrag im Regelfall sogar den Umzug.

Gruß
Gwenhyfar

Ist ja ok. Ich kann nur sagen, wie es ist. Und tatsächlich soll mir die Arge in der neuen Stadt den Januar zahlen. Ist halt so. Es sind ohnehin sonderregelungen. Normalerweise liegt die Arbeitsstätte im Pendlerbereich. Ich bekomme den Umzug trotzdem gezahlt, da die Krippe sich auch dort befindet und der Fahrtweg mit Kleinkind wiederum nicht angemessen ist. Und ja, ich kann sehr gut allein für mein Kind sorgen und benötige dann ab februar keinerlei Beihilfen mehr. aber das war ja gar nicht meine Frage!
Es steht bereits fest, dass mir ALG II für den Januar zusteht, welches ich aber im neuen Wohnort beantragen muss. Deshalb stellte sich mir lediglich die Frage warum ALG II und nicht ALG I.
Momentan werden mir vom Amt leider nur Steine in den Weg geworfen. Finde das schade, was wollen sie denn noch? Habe Arbeit, kann für meinen sohn und mich sorgen. Für die Hilfe hab ich schließlich 15 Jahre lang eingezahlt! Das Geld geht natürlich an die faulen Volldeppen, die zuhaus sitzen und sich zu fein sind was zu tun. Aber das ist ein anderes Thema.

Ich wünsch dir alles gute!
Liebe grüße!

Hallo,

erst einmal herzlichen Glückwunsch zu dem neuen Job.

Arbeitslosengeld 1 wird nach dem SGB III gewährt, da bin ich nicht so fit ´drin, ich versuche mich aber trotzdem an einer Antwort.

Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe geht es um die Zahlungen für den Januar 2011 bis der erste Lohn gezahlt wird und darum, ob nun Arbeitslosengeld 1 gezahlt wird, weil ja keine VErmittlung mehr erfolgen muss.

Also im Januar 2011 kann tatsächlich noch Arbeitslosengeld 2 gezahlt werden, bis der erste Lohn fließt. Je nachdem wann der Lohn gezahlt wird erfolgt dann die Zahlung als Darlehen (wenn der Lohn schon im Januar überwiesen wird) oder noch als Zuschuss (wenn der Lohn erst im Februar auf dem Konto landet).

Arbeitslosengeld 1 wird, so denke ich, dann aber auch nicht gezahlt. Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung, die dann gezahlt wird, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen stehen in den §§ 117 und folgende des SGB III, diese können Sie im Netz gut finden und nachlesen.

Da in § 119 (5) SGB III steht unter anderem, dass „Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht zur Verfügung, wer eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf,…“.

Wenn diese Bedingung mit der Kinderbetreuung erfüllt ist, dann haben Sie gute Chancen Arbeitslosengeld 1 zu bekommen.
Aber das sollten SIe unbedingt bei der Agentur für Arbeit nachfragen und sich vielleicht ach sagen lassen wo Sie das nachlesen können.

Wenn Sie umziehen müssen wegen der Arbeitsaufnahme, dann können Sie vielleicht einen Zuschuss zu den Umzugskosten bekommen, das wäre dann aber nach dem Arbeitslosengeld 2. Fragen Sie doch bei der ARGE mal nach, ich meine so etwas gibt es.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen, viel Erfolg

Nele

Hallo,

kann ich leider nicht weiterhelfen - tut mir leid.

Nochmal:
Wenn Du im Januar eine Gehaltszahlung erhälst und sei sie am 31.1., dann ist es EINKOMMEN! Du bist verpflichtet den Zufluss anzugeben. Und somit muss ALG II (zumindest in Raten) zurückgezahlt werden, auch wenn Du dem Grunde nach erstmal einen Anspruch hast. Darüber entscheidet aber die Leistungsabteilung der neuen Arge, nicht deine pers. Ansprechpartnerin.

Zu deiner Frage:
ALG I kannst du nur erhalten, wenn Du arbeitslos bist! das bist Du im Januar ja nicht. Also kein ALG I Anspruch.

Ich verstehe nun wirklich nicht wieso Du auf die Arge schimpfst. Sie zahlen Dir doch Umzugskosten UND evtl. den Januar ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gäbe und Du bist immernoch nicht zufrieden??? Was willst Du denn noch ?

Die Arbeitslosenversicherung gehört zum sozialen Sicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland das ist kein Sparkonto! Jeder trägt mit seinem Beitrag die Gemeinschaft. Jeder beteiligt sich damit an der Sicherung dessozialen Friedens, den wir Gottlob seit 61 Jahren haben! Nur so kann unser soziales System funktionieren. Jeder der Hilfebedürftig ist bekommt etwas. Aber jemand der Arbeit hat ist nunmal nicht hilfebedürftig!

„Volldeppen“ kriegen eben leider keine Arbeit. Seinen wir also froh und dankbar dass Gott uns Intelligenz und die Fähigkeit geschenkt hat, für uns selber zu sorgen!

Gruß
Gwenhyfar

Danke! Ich habe deine Ansicht registriert! Du musst sie mir nicht noch fünfmal erklären.
Ich kann damit leben, wenn jemand eine andere Meinung hat. Soll ja nicht jeder können.

Also dann!
Schöne Grüße!

Das Problem dabei ist: das JobCenter zahlt die Leistungen im Vorraus, d.h. Ende Dezember für Januar. Der Arbeitgeber zahlt erst im Nachhinein, also Ende Januar für Januar. Wenn du nicht umziehen würdest, müsste das JobCenter zunächst für den Januar bezahlen, das Geld musst du natürlich wenn du dein Gehalt bekommen hast zurückzahlen. Ist ja klar, denn sonst würdest du zweimal Geld bekommen oder eben einen Monat ohne Geld dastehen. Um das zu umgehen könntest du natürlich deinen zukünftigen Arbeitgeber nach einer Abschlagszahlung fragen…
Soweit ich weiß ist es tatsächlich so, das du das Geld für Januar in dem neuen Zuständigkeitsbereich beanragen musst. Auf der anderen Seite müsste eigentlich das JobCenter, von dem du zur Zeit Leistungen erhälst, eventuell einen Teil der Umzugskosten erstatten, da du ja eine neue Arbeit hast und somit für den Staat nichts mehr kostest. Solltest du mal nachfragen.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen und wünsche dir viel Erfolg bei deiner neuen Arbeit.