Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Hallo,

ich habe meine alte Arbeit zum 20.05.2012 selbst gekündigt da ich zum 21.05.2012 nue Arbeit hatte. Der neue Arbeitgeber hat mich jedoch wieder zum 22.05.2012 gekündigt so das ich nun arbeitslos bin. Bei dem alten Arbeitgeber wo ich gekündigt habe bin ich auch erst 2 Monate gewesen. Weiß einer von euch wie das aussieht mit dem Arbeitslosengeld?

MFG

chuck

Hallo,

Die Regel lautet: innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens ein JAhr lang Beiträge einzahlen bei der Bundeagentur für Arbeit, dann gibt es Arbeitslosengeld. Bei Selbstkündigung besteht allerdings dei Gefahr einer Sperrzeit.

Hallo Chuck,

bin nur Laiee und kann keine verbindlichen Auskünfte erteilen.

Es besteht kein Anspruch auf ALG 1. Dieser besteht erst, wenn innerhalb einer Frist von 24 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet wurde.

Viele Grüße

knuffel 1958

Hallo,
du mußt 12 Monate gearbeitet haben, um Anspruch auf ALG I zu haben und zwar für 6 Monate, wenn du das nicht hast, kannst du nur ALG II beantragen.

lg. gold-marie

Hallo,

also anspruch auf A´losengeld I hat grundsätzlich nur jemand der in den letzten beiden Jahren mind. 1 Jahr versicherungspflichtig beschäftigt war (oder in dieser Zeit Zivildienst, Krankengeld etc. nachweisen kann).

Im Fall der Eigenkündigung wird eine Sperrzeit geprüft. Hierzu wird der Arbeitslose und auch der letzte AG befragt. Dann wird entschieden, ob trifftige Gründe für die eigene Kündigung vorlagen und im Einzelfall entschieden.

VG
Claudia