Hallo,
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin,weil ich mich mit dem Forum noch nicht so gut auskenne 
Jedoch hoffe ich,dass mir jemand helfen kann!
Ich hab schon etliche Foren durchgelesen und wollte mir sogar einen Termin beim Arbeitsamt geben lassen,jedoch hat mich die Dame schon am Telefon abgefertig!
Nun zur eigentlichen Sache:
Ich bin 20Jahre alt,hab vor kurzem Abi gemacht und werde ab August eine Ausbildung zur Groß-und Außenhandelskauffrau beginnen.Was mich jetzt schon stört ist,dass meine Ausbildungsstelle 25km von meinem Elternhaus entfernt ist,dh.ich bin immer ca. 45Min. unterwegs,weil ich mitten durch die Stadt fahren muss,also werde ich hohe Spritkosten haben!
Ich wollte aber schon länger mit meinem Freund(24)zusammen ziehen und das wäre jetzt genau der richtige Zeitpunkt.Und eine Wohnung hätten wir auch schon in Aussicht,da meine Schwester aus ihrer Wohnung auszieht und die wäre in der Nähe meines Ausbildungsbetriebs.Also perfekt!
Ich werde im 1.Lehrjahr 542€ butto verdienen,also habe ich ca.um die 400€ raus!Mein Freund verdient zwar voll und als Schreiner gut,aber dennoch möchte ich auch die Hälfte für die Mietkosten+Nebenkosten bezahlen.
Meine Frage ist,ob ich BAB bekommen würde,wenn mein Freund als vollverdienende Arbeitskraft mit mir dort wohnt und ob ich abgesehen davon,BAB bekomme,da mein Vater Beamter ist und meine Mutter
Angestellte(nur halbtags),also recht gut verdienen?Ich muss dazu sagen,dass die beiden nicht zusammen wohnen-meine Mutter hat also eine eigene Wohnung.
Machen die auf dem Amt also dann nochmal einen Unterschied wenn die Eltern getrennt(nicht geschieden)leben?Und wäre es vielleicht besser meinen Freund nicht zu melden in der neuen Wohnung,sodass ich dadurch eher Chancen auf BAB hätte?
Bitte helf mir,ich bin so ratlos! 
Hallo,
da Du über 18 bist, hast du im Prinzip Recht auf BAB auch wenn du in der Nähe deiner Eltern wohnst. Die Freibeträge für ein Elternteil bzw. Lebenspartner liegen m.W. bei 1040 Euro.
Am Besten Du rechnest Dir mal die verschiedenen Situationen durch. http://www.babrechner.arbeitsagentur.de/
MfG
Hallo,
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin,weil ich mich mit dem
Forum noch nicht so gut auskenne
bist hier nicht richtig - weiter unten gibt es das Brett Arbeitsamt
Jedoch hoffe ich,dass mir jemand helfen kann!
Nein, deine Frage verstößt gegen FAQ 1129
und wollte mir sogar
einen Termin beim Arbeitsamt geben lassen,jedoch hat mich die
Dame schon am Telefon abgefertig!
Wenn man etwas von der AA will, geht man persönlich hin und läßt sich beraten bzw. stellt einen förmlichen Antrag auf BAB. Danach erhält man einen Bescheid, in dem steht, ob man etwas erhält. Man erhält keine telefonische Rechtsauskunft. Die Anspruchsvoraussetzungen lassen sich einfach nicht telefonisch klären. Das ist kein „Abwimmeln“ sondern korrektes Verhalten.
Nun zur eigentlichen Sache:
…
Bitte helf mir,ich bin so ratlos!
Gerne: gehe wie oben schon geschrieben. Ansonsten kannst du nachlesen: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/1.html, dort § 59 ff, insbes. § 65. Du kannst außerdem hier http://www.ba-bestellservice.de/ das Merkblatt „Berufsausbildungsbeihilfe“ holen.
Gruß
Otto