Habe ich Anspruch auf das Kindergeld?

Guten Tag,

bin vor 2 Monaten umgezogen wegen meinem Studium und wohne daher nicht mehr bei meinen Eltern. Bekomme seither Bafög und mein Vater erhält zum jetzigen Zeitpunkt noch das Kindergeld. Allerdings möchte ich das Kindergeld auf mein Konto überwiesen bekommen und wollte jetzt fragen, wem das Kindergeld jetzt zusteht. Wäre sehr dankbar für eine Antwort.

MFG

H.D.

Hallo Hasan,

grundsätzlich haben Deine Eltern Anspruch auf das Kindergeld, aber wenn sie einverstanden sind, kann das Geld auch an Dich überwiesen werden. Normalerweise musst Du einfach nur kurz einen Antrag schreiben.

Viel Erfolg!

Gruß

Dany

hallo ich bin zwar kein experte, möchte dir trotzdem antworten.
Ich habe selber einen sohn der momentan in china studiert und auch bafög bekommt. Bis 25 jahre hast du selber anspruch auf kindergeld. Entweder du einigst dich mit deinem vater, dass er dir monatlich das geld überweist, oder du musst einen antrag auf änderung bei der kindergeldstelle stellen.
Viel glück und einen guten rutsch
lg roswitha

Hallo !
Das Kindergeld zahlt der Staat den Eltern als Hilfe zur Erziehung der Kinder .
Und sicher helfen Dir Deine Eltern auch weiterhin .
Du hast keinerlei Anspruch auf das Geld .

MfG Weigelt

Habe mich auf der Seite der Familienkasse informiert und leider ist es nicht so, dass meine Eltern mich unterstützen. Er sieht es nicht ein, dass mir das Bafög nicht reicht und sagt, ich sollte einfach weniger ausgeben oder arbeiten gehen. Ich bekomme auch keinerlei Unterhaltzahlung und deshalb werde ich wohl den Antrag auf anteilige Abzweigung des Kindesgeldes beantragen.

Hallo Hasan,
nur wenn deine Eltern dir keinerlei Unterhalt zahlen würden, könntest du einen Antrag auf anteilige Abzweigung auf dein Konto beantragen. Dein Vater oder Mutter wären aber immer noch der Kindrgeldberechtigte!

Wenn du das einzigste Kind bist, ist es einfacher, wenn dein Vater einfach deine Bankverbindung bei der Familienkasse an gibt.

Wenn es noch Geschwister gibt, für die die Familienkasse Kindergeld zahlt, wäre ein Dauerauftrag die richtige Lösung.

Du kannst auch sicher alles zu Abzweigungen auf der Homepage der Familienkasse nachlesen.

Gruß
juliatimlea

Hallo,

das lässt sich so nicht einfach beantworten. Wie alt sind Sie?
Sie könnten aber unter Angabe der KG. Nummer beantragen, dass das Kindergeld auf ihr Konto gezahlt wird. Sie können auch versuchen mit ihrem Vater zu reden, dass er selbiges an sie auszahlt, den ich denke es steht Ihnen zu.

Mfg S.Kirscht

Hallo,

Kindergeldberechtigter ist dein Vater. Somit wird das Kindergeld auf ein vom Kindergeldberechtigten bestimmtes Konto überwiesen. Dein Vater kann der zuständigen Familienkasse mitteilen, dass das Kindergeld auf dein Konto überwiesen werden soll.

Voraussetzung zur Zahlung des Kindergeldes ist, dass eine der Grundvoraussetzungen vorliegt und die Einkünfte und Bezüge unterhalb des Grenzbetrages liegen.

Sollte aus irgend einem Grund die Voraussetzung zur Zahlung des Kindergeldes fortfallen, ist immer der Kindergeldberechtigte verpflichtet das Kindergeld zurückzuzahlen. Da dein Vater immer der Steuerschuldner des überzahlten Kindergeldes ist, hast Du keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung des Kindergeldes auf dein Konto.

Es sei denn, dass dein Vater seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt.

Hierzu findest Du in der Dienstanweisung für Kindergeld weitere Ausführungen:

www.bzst.bund.de

klicke auf Kindergeld (Fachaufsicht)

klicke auf Familienkassen

klicke auf Dienstanweisung

Lade ggf. die Dienstanweisung herunter

siehe die Ausführungen zu § 74

Mit freundlichen Grüßen
Werner Hulbert