Habe ich anspruch auf entschädigung ?

meine schwester hat das haus meiner eltern ohne mein wissen als sicherheit für ihren hauskauf eintragen lassen.sie konnte ihre raten nicht mehr zahlen ,nun hat die bank das haus meiner eltern verkauft.sie stand im grundbuch,da ich damals noch keine 18 war.was kann ich tun ?ich hätte das haus gern zurück oder habe ich anspruch auf entschädigung?

hallo ayl
standen sie im testament? wenn ja, hätte ihre schwester
das haus nicht ohne ihr einverständniss verkaufen dürfen.
alles andere sollten sie mit einem anwalt abklären, denn dann sind sie auf der sicheren seite, was die rechtssprechung betrifft.
lg sicha

Hallo,

ich schätze, Ihre Eltern leben noch, oder nicht? Ggf. können Sie im Moment nicht viel tun, da es ja nicht ihr Haus, sondern das Ihrer Eltern war.

Man könnte zwar überlegen, ob die Befreiung Ihrer Schwester von ihren Verbindlichkeiten irgendwelche erbrechtlichen Ansprüche auslösen würde, wenn Ihre Eltern jetzt verstürben oder darüber nachdenken, ob man deswegen heute irgendwelche Regelungen trifft. Über deren Sinn lässt sich aber streiten, da Ihre Schwester ja nun offensichtlich kein Geld hat.

Wenn Sie es aber genau wissen möchten, dann sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Gab es ein Testament oder andere Erben außer Dir und Deiner Schwester?
Soweit ich das beurteilen kann, würde ich sagen, dass Du Dir einen Anwalz zur Rate ziehen solltest. Denn auch wenn Du noch nicht 18 warst, hast Du Anspruch auf das Erbe und es würde ein Erbverwalter eingesetzt bis Du 18. Jahre alt bist. Wenn der allerdings dem Grundbucheintrag seinerzeit zugestimmt hat sieht es nicht so gut für Dich aus.
Deswegen denke ich solltest Du Dir schnellstmöglich einen Anwalt/Notar zur Rate ziehen.

Gruß
xPashax

das ist dann eine schenkung.sie könnten diese schenkung nur auf den pflichtteil anrechnen,der ihnen zusteht im falle des todes ihrer eltern.wenn ihre eltern innerhalb der nä.10 jahre nach dieser schenkung versterben.leben sie länger als diese 10 jahre,haben sie keinen anspruch mehr auf anrechnung.
ich rate ihnen das gespräch zu suchen und wenn ihre eltern noch leben und noch andere vermögenswerte da sind,viel.die schwester dann aus dem restlichen erbe ausschliessen.oder die schwester bezahlt ihnen einen teil etc.
wie gesagt,anspruch besteht nur so wie oben beschrieben.

da der zusammenhang unklar ist, gehe ich laut formulierung davon aus, das deine eltern verstorben sind. dann hätte das jugendamt als dein vormund bei einem erbschaftsanspruch die hand über deinen teil gehabt. du mußt den zusammenhang deutlicher formulieren,dann antworte ich gerne nocheinmal.

Hallo,
Ihre Angaben sind in vielen Punkten undurchsichtig, deshalb kann ich nur raten:

  1. Die Eltern sind verstorben.
  2. Ihre Schwester ist alleinige Eigentümerin des Hauses und hat es durch welche Maßsnahme erhalten?
    Das Haus war/ist vermietet? Wer wohnt darin, wer zahlt Miete/ wer bekommt bzw. bekam diese Miete?
  3. Das Haus wurde versteigert, bzw. die Bank hat es versteigern lassen und dann verkauft?
  4. Wo ist der Überschuss geblieben?
  5. Wurden Sie bei der Vererbung der Eltern bedacht? bwz. was haben Sie bekommen?
  6. Waren Sie enterbt, hatten Sie einen Pflichtteilsanspruch bekommen oder geltend gemacht?
  7. Wenn ja, wann sind die Eltern versorben? Oder wann haben Sie das Haus auf die Schwester übertragen, oder haben sie es gar der Schwester verkauft?

Wie Sie sehen, zumindest all diese Fragen muss ich beantwortet wissen, bevor ich brauchbar antworten kann.
Denn, entweder haben Sie noch einen Pflichtteilsanspruch oder können ggf. von der Schwester einen Ausgleich verlangen (so da überhaupt etwas zu holen ist).
MfG
PB

Hallo, meines Wissens war die Eintragung Deiner Schwester als Alleineigentümerin im Grundbuch ohne das Wissen Deiner Eltern nicht möglich, da hierfür ein notarieller Vetrag notwendig ist. Ich empfehle dringend eine Beratung bei einem Fachanwalt für Grundstücks- u. Erbrecht. MfG Löwenkind

Hallo, Leider kann ich Ihnen Nicht helfen! Ruth

Sorry,
keine Ahnung. Wende Dich bitte an einen Anwalt.

Gruß

Hallo ayl,

leider kann ich die Frage nicht beantworten. An Deiner Stelle würde ich einen Anwalt befragen.

Mit freundlichen Grüßen
Lara50

Das Haus gehörte den Eltern. Die können damit machen was sie wollen, auch (keider) zugunsten der Schwester belasten und dann mit den Folgen leben.

ml.

Deine eltern leben noch und sie können mit ihrem Haus machen was sie wollen. das geht dir nichts an.
Warum sollte eigentlich deine Schwester dich über ihre Geschäfte informieren ?

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Erbrecht.

Voraussichtlich kann man nicht viel machen.

Allerdings wird durch die Befriederung der Bankschuld ein Regressanspruch Ihrer Eltern gegenüber Ihrer Schwester (ggf. noch dessen Ehemann)entstanden sein.

Vielleicht ist der Vertrag zwischen Ihren Eltern und der Schwester, der die Eintragung der Sicherungsgrundschuld als Ausstattung anzusehen, so dass hier im Erbfall eine Ausgleich erfolgen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
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Schon vorgesorgt?
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