Habe ich Anspruch auf finanzielle Unterstützung?

Hallo,

derzeit bin ich Angestellter in einem Chemieunternehmen. Durch mein monatliches Einkommen konnte ich in den letzten Jahren problemlos meinen Unterhalt bestreiten. Ab dem 01.09.2012 werde ich meine Beschäftigung aufgeben, um ein Vollzeitstudium aufzunehmen.

Mein monatliches Einkommen wird sich dann drastisch reduzieren. (400 EUR / Monat plusminus)

Durch nun hinzugekommene Studienkosten, Kranken-und Pflegeversicherung, Miete, Nebenkosten ist es für mich völlig unmöglich, dies mit meinem erwarteten monatlichen Einkommen zu bestreiten. Daher stellt sich mir die Frage - habe ich von irgendeiner Stelle Anspruch auf unterstützende Leistung?

Ich habe nach dem Abitur bereits 4 Semester BaFöG bezogen, welches noch nicht zurück gezahlt wurde.

Ich freue mich auf informative Hilfe, vielen Dank.
LG, Sven

Hallo Sven,

also spontan fällt mir folgendes ein:

Die Krankenversicherung wird als Student erheblich günstiger ausfallen; ca. 65,-€/Monat bis zum 31. Lebensjahr, danach sind es ca. 145,-€/Monat. Es kann auch sein, dass du die Kriterien für eine Verlängerung erfüllst, also über das 31. Lebensjahr hinaus die günstige Studentenversicherung bekommst. Infos dazu bei deiner Krankenkasse. Hier solltest du nach schauen, ob du BAföG bekommen könntest. Das hängt von sehr vielen Kriterien ab, da du Wechsler bzw. Abbrecher bist:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/ueberhaupt.php

Die Kriterien für die Anerkennung eines Fachrichtungswechsels hier:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel.php

Wenn das alles nicht zutrifft kannst du noch Wohngeld beantragen. Infos und ungefähre Berechnung des Anspruches hier:

http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Woh…

Viele Grüße

Vita

Hallo Sven,

grundsätzlich kommt für diese Unterstützung nur das Bafög-Amt in Frage.

Da du bereits Bafög bezogen hast, ist es etwas schwierig: Das Bafög-Amt fördert meines Wissens nur das Erststudium. Wenn du das Fach wechselst, wirst du zwar weiterhin gefördert, aber nur bis zur Höhe der Förderungshöchstdauer.

Hierzu ein Beispiel:
Erststudium BWL, Bachelor: Förderungshöchstdauer 6 Semester
Abbruch nach 4 Semestern, Fachwechsel zu Maschinenbau >> 4 der 6 Semester sind schon verbraucht, 2 bekommst du also noch gefördert, aber danach bleibt dir nur der Studienkredit.

derzeit bin ich Angestellter in einem Chemieunternehmen.

Etwas anders könnte sich das Ganze, wenn du durch deine Berufstätigkeit nun Anspruch auf sogenanntes Elternunabhängiges Bafög hast. Grob gesprochen hast du diesen Anspruch, wenn du 3 Jahre Ausbildung + 3 Jahre Job bzw. 6 Jahre Job absolviert hast. (Zu den Details solltest du dich noch mal genauer informieren).

In diesem Fall könnte ich mir vorstellen, dass du trotz des bereits bezogenen Bafögs noch einmal Unterstützung vom Staat bekommst. Dazu solltest du dich beim Bafög-Amt beraten lassen.

Ich hoffe, diese erste Einschätzung hilft weiter.
Viele Grüße
tinastar

Hallo,

durch das vorhergegangene Studium und den Fachrichtungswechsel nach dem 4. Semester, hast du keinen weiteren Anspruch auf BAfög mehr.

Auch Wohngeld wirst du nicht bekommen, da du der Wohngeldstelle plausibel machen musst, dass du dich selber finanzieren kannst. Mit 400 € ist dies nicht möglich.

AG II dürfen Studierende nicht beziehen.

Bleibt dir nur mehr zu arbeiten oder einen Studienkredit aufzunehmen.

mfg
Stefaniel

Hallo Stefaniel,

Vielen Dank für Deinen Beitrag. Ich habe nach dem vierten Semester mein. Erststudium abgebrochen und eine Ausbildung in gleichem Bereich absolviert. Fällt dies nun eher positiv oder negativ ins Gewicht? ( Weil Du von einem Fachwechsel gesprochen hattest.)

Bzgl dem Wohngeld - wenn ich nicht in der Lage bin,mich selbst zu finanzieren,habe ich dann nicht eher Anspruch darauf,als wenn ich es könnte?

Vielen Dank und LG,
Sven

Hallo Sven,
ich glaube nicht, dass das AA zahlen wird, weil Du 1. den Job freiwillig aufgegeben hat, also ohne Not und 2. schon einen Studienplatz hast, was Dich bindet. Dem Arbeitsmarkt stehst Du nicht voll zur Verfügung. Das Studentenwerk u. das AA könnten Dir da besser weiterhelfen als ich. Beim BaFöG werden bestimmt die 4 Monate angerechnet.
Es könnte sein, dass das Sozialamt in Ausnahmefällen einen Zuschuss zahlt, bin mir aber nicht sicher. Stell doch einfach mal einen Antrag. Das Studium musst Du meines Wissens angeben. Da Du aus freien Stücken Deinen Job aufgegeben hast und immatrikuliert bist, käme wohl nur noch gekürztes BaFöG infrage, weil Du 400 € verdienst, die angerechnet werden. Bin mir aber auch hier nicht sicher. Zuerst würde ich beim AA anfragen, dann beim Studentenwerk. Viel Erfolg noch :smile:
Gruß Ingrid R.

Hallo,

derzeit bin ich Angestellter in einem Chemieunternehmen. … Ab dem 01.09.2012
werde ich meine Beschäftigung aufgeben, um ein Vollzeitstudium
aufzunehmen.

Mein monatliches Einkommen wird sich dann drastisch
reduzieren. (400 EUR / Monat plusminus)
…Daher stellt sich mir die Frage - habe ich von
irgendeiner Stelle Anspruch auf unterstützende Leistung?

Ich habe nach dem Abitur bereits 4 Semester BaFöG bezogen,
welches noch nicht zurück gezahlt wurde.

hi,
bin selber in einer sehr ähnlichen Situation,
meine Tätigkeit als Soz.-Päd aufgegeben, um mein Jura Studium abzuschließen.
Da ich bereits über ein abgeschlossenes Studium verfüge, falle ich aus BaföG raus. Könnte bei dir anders sein, je nachdem, welche Gründe für dein Studienabbruch verantwortlich waren.
1.) Nach dem 4. Sem., und wenn noch nicht allzuviel Zeit vergangen ist, könnte sein, dass es dir als „Fachrichtungswechsel aufgrund besonderer Umstände“ anerkannt wird, so dass du weiter förderungsfähig bleibst. Auch wenn die Erfolgsaussichten nicht allzuhoch sind, würde ich diesen Weg versuchen, da es mit Abstand der einfachste Weg (wenn nicht gar der einzige) ist.

  1. Wohngeld und Hartz IV bist du kategorisch ausgeschlossen, doch hast du die Möglichkeit gem § 27 SGB II einen Wohnkostenzuschuss beim JobCenter zu beantragen. Für Verpflegung+Strom ect.+Krankenversicherung etc. musst du aber weiterhin selbst aufkommen. Evtl. hilft studentische KV (wenn du nicht mehr als 20h/Wo arbeitest, kostet nur rund die Hälfte.

  2. Ich würde dir raten, deine soz.-Vers.-Tätigkeit nicht aufzugeben, sondern auf zB 15h/Wo. zu reduzieren. sollte knapp, aber reichen und ist vermutlich auf Dauer die einzige - und von vielen in Deiner Situation- prakitzierte Lösung. Natürlich kostet es dich zeit, die du fürs Lernen ebenso dringend bräuchtest.

  3. es gibt halbwegs gute Bildungskredite. KfW ist ein wirklich gutes. Allerdings muss dafür dein Studium als „Erststudium“ anerkannt werden. Sollte aber klappen. die anderen liegen bei 6% aufwärts.

Das ist so mein Kenntnisstand an Möglichkeiten. Sollten dir noch andere vieleversprechende Varianten begegnen, wäre ich dir für ein Feedback sehr dankbar.^^

Gruß und Viel Erfolg!
dan

Halo Sven,

es handelt sich bei dir um einen Fachrichtungswechsel nach dem 4. Semester - das geht leider nicht.

Das mit dem Wohngeld ist wirklich absurd. Wenn du zuviel verdienst - klar , bekommst du keines.

Wenn du aber zuwenig verdienst, dann gehen die von Beschiss aus - nach dem Motto - von so wenig kann keiner leben, also bekommst du nix. wie gesagt, absurd.

Du hast einen Grundbedarf von 374 € - plus das zu erwartende Wohngeld ( was dir aber keiner keiner im Voraus benennen wird !!! haha das ist ungeföhr ein Drittel bis die Hälfte deiner Miete. Davon musst du etwa 80 % erwirtschaften,damit du Wohngeld bekommst. Alles klar ???

wie gesagt:absurd.

alles Liebe
Stefanie

Hallo,
Bafög sollte geprüft werden, da habe ich aber keine Ahnung ob es Erfolgsversprechend ist. Wohngeld sollte aber möglich sein. Alg II oder Sozialhilfe ist als Student nicht möglich.
Viel Erfolg für Deine Zukunftspläne!
Martina

Hallo,

schwierig, wenn Du Jahrgang 83 bist, bist Du jetzt 35 und hast zudem für vier Semester Bafög bezogen. Vor allem der Fachwechsel (nehme ich mal an) muss begründet werden. Bei der Altersgrenze bin ich nicht so fit, ob es da Anrechnungsmöglichkeiten gibt, wenn ja, könntest Du Anspruch auf elternunabhängiges Bafög haben, sofern der Fachwechsel o.k. geht. Auch wie es sich mit der Rückzahlung des bisherigen Bafögs verhält, weiß ich leider nicht.

LG
figuralis