Habe ich Anspruch auf Kostenerstattung

Liebe/-r Experte/-in,
ich & meine Schwester waren letzte Woche von Streik in Lissabon betroffen! Am Tag zuvor also am 23.11 wurde in unserem Hotelzimmer eine Nachicht vom Reiseveranstalter für uns zurückgelegt. Wir sollten dort zurückrufen. Der Anruf erfolgte 13.00 Uhr, da wir aber den ganzen Tag unterwegs waren lasen wir diese erst am späten Abend. Zurückgerufen haben wir am Folgetag um 11.30 Uhr (erreicht haben wir aber erst jemanden um 12.00 Uhr). Man sagte uns das wir uns zu spät gemeldet haben & eine Umbuchung nicht mehr möglich ist! Der Reiseveranstalter fühlte sich von jetzt an nicht mehr für uns verantwortlich. Rückflug & eine weitere Nacht im Hotel mussten wir selbst zahlen.

Meine Frage: Haben wir in diesem Fall Anspruch auf eine Rückerstattung des Geldes?

Später lasen wir zudem in unseren Unterlagen, dass wir uns den Rückflug hätten telefonisch (min. 24h vor Abflug) bestätigen lassen müssen. Aber das wissen die ja eigentlich nicht! Der Transport vom & zum Flughafen war nicht inklusive.

Ich hoffe Sie können mir ein paar Tipps geben wie ich in diesem Fall am besten reagieren sollte um wenigstens etwas Geld wieder zubekommen. Oder kann ich den Betrag für den nicht genutzten Rückflug von der Airline zurückfordern?
Ich habe schon versucht ein Schreiben zu verfassen, weis aber nicht so recht wie.

Vielen Dank schonmal im Vorraus

Teresa Schade

FTI Touristik GmbH
Landsberger Str. 88
80339 München

Reise vom 22.11.2010 24.11.2010
Buchungsbestätigungsnummer:

Antrag auf Kostenerstattung

Sehr geehrte Damen & Herren,

da durch den Streik am 24.11 in Lissabon unser Rückflug (von Lissabon nach Palma de Mallorca 16.20 Uhr mit Air Berlin) gestrichen wurde & eine kosenlose Umbuchung auch nicht mehr möglich war, bitte ich hiermit um eine Erstattung der zusätzlichen Kosten. Vom Reieveranstalter wurde am 23.11 um 12.55 Uhr für uns eine Nachricht (Bitte um Rückruf) hinterlegt. Wir waren an diesem Tag jedoch erst spät am Abend wieder im Hotel, sodass wir nicht gleich zurückrufen konnten. Dies taten wir am darauffolgenden Tag um ca. 11.30 Uhr, jedoch erst 12.10 Uhr erreichten wir jemanden. Die kostenlose Umbuchung war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich & wir hätten uns zu spät gemeldet. Man sagte uns wir müssen von jetzt an alle Kosten selbst tragen. Wir mussten eine weitere Nacht im Hotel bezahlen (70€) & die Rückflüge selbst bezahlen (insgesamt 803€ für 2 Personen).

Wir bitten Sie um eine baldige Stellungnahme.
Als Anlagen lege ich die Hotelrechnung & die Flugtickets bei! Die Nachricht des Hotels (auf dieser ist die Uhrzeit 12.55 Uhr vermerkt) kam ich bei bedarf auch noch senden.

Hallo,
sry, der Veranstalter hat Recht !!!
Er kann nichts dafür dass es zum Streik gekommen ist, also nicht regresspflichtig !!!
Entschuldige, aber ich hätte dir eine bessere
Nachricht gegeben, aber leider ist es persönliches Pech.
Grüsse von Andrea

Hier muss wohl eine Verwechslung vorliegen. Ich bin nicht als Experte eingetragen.

Hallo Teresa,
schwierige Angelegenheit! Die Fluggesellschaft (nur Flug) muß normalerweise nicht für die Folgekosten, die ein Streik verursacht aufkommen. - Es ist immer besser, 24 Std. vor Abflug nachzufragen, oft wird das verlangt -
Fall:
Ein Pauschalurlauber kam 34 Std. später zu Hause an. Das Amtsgericht Königstein sprach dem Pauschalurlauber 5% vom Tagesreisepreis zu, AZ: 21C1585/00-12. Bei einer Pauschalreise haftet der Reiseveranstalter in der Regel verschuldensunabhängig.
Lieben Gruß
Charly Heinz

Streik ist „Höhere Gewalt“ und daher vom Gesetzgeber ausdrücklich als Anspruchsgrundlage ausgechlossen.

Der Brief ist ganz ok.
Aus Kulanz zahlt der Reiseveranstalter vielleicht einen Teilbetrag.

Ansonsten: Streik fällt unter das Allgemeine Lebensrisiko, das jeder von uns zu tragen hat.

Gruss, Dagwyna