Habe ich Anspruch auf Kranken-Geld?

Hallo, hab ein großes Problem, und hoffe ihr könnt mir helfen.
Bin jetzt nunmehr schon seit dem 2. September, auf Grund eines Arbeitsunfalles krank.
Mein Arbeitgeber hat ganz normal 6 Wochen meinen Lohn gezahlt.
Obwohl es ja ein BG-Fall ist tritt dann trotzdem vorerst die Krankenkasse in Leistung.
Weil ich noch nichts über den Erhalt meines Krankengeldes erfahren habe, habe ich bei meiner Krankenkasse angerufen. Und da wurde mir echt schlecht. :frowning:
Mein Kenntnis-Stand war so, dass ich ab der 6. Woche keine Krankmeldung mehr benötige, sondern das ab diesem Zeitpunkt weiter läuft und ich dann erst wieder gesund geschrieben werde.
Und so mit ging meine letzte Krankmeldung nur bis einschließlich zum 21.10.2011.
Die Dame bei der Versicherung sagte jetzt, ich müsste mich darauf einstellen ab da kein Geld mehr zu bekommen. Weil ein Arzt auch nicht rückwirkend Krank schreiben kann.

Was soll ich jetzt machen, bin total verzweifelt.
Wie soll ich jetzt 4 Wochen ohne Gehalt auskommen?

Hallo Charly89,

individuelle Rechtsfragen dürfen hier nicht beantwortet werden.

Woher hattest Du denn die Information, es wäre keine AU-Bescheinigung mehr erforderlich?

Grüße
oscar.

Meine Eltern waren der Meinung, dass es so wäre.

Hatte dann mal rumgegooglet und hatte das auch so verstanden.

hallo,
wenn Du wirklich noch krank bist, dann kann das der Arzt feststellen. Dann stellt er auch sofort ein Attest aus. Und Du bekommst weiter Geld. Übrigens: max. 18 Monate lang. Länger zahlt keine Kasse.
Sollte der Arzt aber feststellen, das Du gesund bist… nun, dann musst du natürlich wieder arbeiten gehen.
Denke daran: eine Krankenversicherung ist für Kranke da!
Hupftiegel

Hallo,

Dein Kenntnisstand war falsch. Die Krankmeldung hätte natürlich weiterlaufen müssen. Schwach ist natürlich, dass die Kasse von sich aus nichts unternimmen hat.

Schnell Krankmeldung besorgen !

Gruss

Barmer

Hallo Charly89,

mit der BG kenne ich leider nicht aus. Ich weiss nur dass es bestimmte Ärzte mit BG-Zulassung gibt, ich hoffe Sie waren bei so einen. Eine „Gesundschreibung“ gibt es eigentlich nicht. Nachdem Sie aber auch bei einem Arzt in Behandlung waren würde ich dort das entsprechende Gespräch suchen. Normalerweise ist es logisch dass ein Arzt bei AU eine Krankschreibung ausstellt, woher soll die Gesetzliche Krankenversicherung oder die BG denn wissen, dass Sie noch krank sind.

Mfg Leo

Hallo,
Die Dame hat leider Recht.
Schnellst möglich Krankenschein einreichen.
Möglicherweise leistet die BG Verletztengeld ,
bitte mit denen in Verbindung setzen.
Gruß

Hallo,
ich gehe davon aus, dass Du eine private KV hast.
Wie ist Dein Krankentagegeld abgesichert. Als Angestellter ist das ab dem 43. Tag.
Hast Du überhaupt eine Krankentagegeldversicherung??

Viele Grüße
Jochen Seidel

Hallo Charly89,

die Aussage der Krankenkasse sehe ich kritisch.
Die Dame war sicherlich kein Profi auf ihrem Gebiet !

Ich gehe mal davon aus, dass du dich weiterhin immer in ärztlicher Behandlung befunden hast un ddich befindest.
Nach Ablauf der 6-wöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhälst du von deinem Arzt auch keine gelbe AU-Bescheiniguzng mehr, sondern einen „Auszahlschein“. Lass Dir von deinem Arzt so schnell wie möglich einen Auszahlschein ausstellen und reiche diesen bei der Krankenkasse ein.

Mit dem Auszahlschein erhälst du dann Krankengeld bzw. Verletztengeld für den zurückliegenden Zeitraum.

Ein Bsp.: seit dem 2 Sept. krank. Dann läuft die Lohnfortzahlung vom 3.9. bis 14.10.11

Mit einem jetzt am Montag, den 21.11 ausgestellten Auszahlschein beantragst Du Krankengeld für die zurückliegende Zeit vom 15.10 - 21.11.11.

Der Auszahlschein gilt immer bis zum aktuell ausgestellten Tagesdatum und deckt den davor zurückliegenden Zeitraum ab.
Also wenn Du dann am 3.12 den nächsten Auszahlschein vom Arzt ausstellen läßt, erhälst Du Krankengeld vom 22.11. - 3.12. kapiert ?

Das muss Dir aber deine Krankenkasse erläutern können, ich würde mir da einen Wechsel überlegen. Ebenso muss dich die Krankenkasse vor Ablauf der 6-wöchigen Lohnfortzahlung darüber informieren. Dir einen Antrag und Dir auch schon mal einen Auszahlschein zusenden.

Der AG muss wegen einer Verdienstbescheinigung angeschrieben werden, damit die Höhe des Krankengeldes oder auch des Verletztengeldes berechnet werden kann.

All dies passiert normalerweise nach 5 Wochen der Arbeitsunfähigkeit, so dass nach Ablauf der Lohnfortzahlung einigermaßen ohne Unterbrechung das Krankengeld ausgezahlt werden kann und du nicht in finanzielle Notsituation gerätst.

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo,

am besten direkt mit der BG in Verbindung setzen. Die Krankenkasse hat Anweisungen der BG durchzuführen (die Krankenkasse handelt nur im Auftrage der BG).

Bei Problemen:

http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/Ma…

http://www.patientenbeauftragte.de/

http://www.bmg.bund.de/ministerium/kontakt-und-servi…

Gute Besserung!

Gruß

RHW

Hallo,
ich sehe die Sache nicht ganz so dramatisch. Auch die Krankenkasse kann das nicht so einfach abtun. Da die 6 Wochen Gehaltsfortzahlung vor dem 21.10. abgelaufen waren, hätte Dich deine Krankenkasse über das Ende der Gehaltsfortzahlung bzw. den Beginn der Krankengeldzahlung informieren müssen, damit dir das weitere Prozedere klar ist. Da ich davon ausgehe, dass du wegen der Erkrankung weiter in ärztlicher Behandlung bist, wird dir dein Arzt sicher auch bestätigen können, dass du nach dem 21.10. weiter arbeitsunfähig warst bzw. bist. Am besten, du setzt dich mit der BG (für Arbeitsunfälle zuständig) und parallel mit der KK persönlich in Verbindung , um die Sache abzuklären. Gegen ablehnende Bescheide auf jeden Fall Widerspruch einlegen, das hilft des öfteren.

VG
ayro

Guten Tag,
bitte schriftlich den antrag auf „verletztengeld“ bei der berufsgenossenschaft stellen.
der behandelnde arzt kann formlos bestätigen, dass aufgrund der unfallfolgen keine oder nur eine eingeschränkte arbeitsfähigkeit besteht. das genügt zu auszahlung des verletztengeldes.
bei „krankengeld“ ist es etwas anderes.

viel erfolg & eine schnelle genesung.

Hallo,
Grundvoraussetzung das das Verletztengeld (so heisst das Krankengeld wenn es mit der BG abgerechnet wird) ist das du in regelmäßiger ärztlicher Behandlung bist. Normalerweise schreibt die Krankenkasse den Kunden an wenn er über 6 Wochen krank ist. Hierbei ist das Wort „über“ wichtig. Denn wenn nur für 42 Tage eine Krankmeldung vorliegt, dann hat die Krankenkasse ja auch keine Veranlassung Unterlagen für Krankengeld raus zuschicken. Da es sich um einen Arbeitsunfall handelt ist es ja keine Geldverlust für die Krankenkasse, da sie es sich von der BG wiederholen. Daher kann die Krankenkasse eigentlich ganz entspannt sein. Beantragen Sie Verletztengeld, lassen Sie sich einen Auszahlschein zusenden. Diesen füllt der Arzt aus und Bescheinigt (und das ist natürlich Voraussetzung) das Sie seit dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit weiterhin durchgehend arbeitsunfähig sind. Dann dürfte der Auszahlung nichts mehr im Weg stehen. Aber wenn Sie seit dem natürlich auch nicht mehr in ärztlicher Behandlung waren, haben Sie tatsächlich ein Problem. Denn dann liegen keine Voraussetzungen für die Zahlung von Kranken- oder Verletztengeld vor.

Hallo Charly,

mein Tipp sofort einen auszahlschein beim Arzt holen und einfach an die Kasse schicken, denn nach 6 Wochen bekommst Du keine Krankmeldungen mehr, da bist Du richtig informiert. Eigentlich hätte Dir Deine Krankenkasse Unterlagen zuschicken müssen. Also entweder hattest Du eine echte "Pfeiffe"am Telefon oder Deine Krankenkasse ist ein Sauhaufen ( Sorry). Also Auszahlschein holen und einfach zuschicken.

Alles Gute.

Leider ist die Anfrage in meiner e.mail Post untergegangen. Ich hoffe Ihr Problem hat sich erledigt, sonst noch einmal anfragen.