Hallo Leute!
Bin neu eingestiegen, grüße Euch alle und freue mich schon auf Feedback.
Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern (6 u. 3 Jahre) und beziehe seit Sept. 01 Arbeitslosengeld. Bei meinem 6-jährigen Sohn wurde ADS diagnostiziert, er wird nun nicht eingeschult und wir haben entsprechende Therapien begonnen. Es ist schwer, eine Tagesbetreuung für die Kinder zu bekommen, die Therapien sind auch sehr zeitaufwendig.
Wer kann mir sagen, ob die Sozialhilfe z. B. in unserem Fall berechtigt wäre, um die familiären „Umstände“ in den Griff zu bekommen oder komme ich dann vom Regen in die Traufe (vom Arbeitslosengeld zur Sozialhilfe)? Gibt es auch andere Möglichkeiten der Förderung, damit unser Lebensunterhalt gesichert ist, auch wenn ich gerade nicht arbeiten gehen kann?
Für Eure Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus.
Liebe Grüße
von Susanne
einmal grundsätzlich
Hallo Susanne,
ich kann zwar in deinem Fall nichts konkretes sagen 
aber muss doch einmal grundsätzlich werden. (auch wenn manche das nicht mögen)
Der einfachste Weg, festzustellen, ob du Sozialhilfe bekommst, ist es, diese zu beantragen. Mehr als ablehnen kann das Sozialamt nicht
Du darfst auch keine Angst vor den Mitarbeitern haben, auch bettelst du nicht, du fragst nur nach deinen Rechten, denn wenn du was kriegst, steht es dir zu (es sind keine gewillkürten Allmosen).
Auch gibt es in vielen größeren Städten Stiftungen, aus denen das Sozialamt Geld locker machen kann, falls dir nach den Gesetzen keine Sozialhilfe zusteht.
In deinem Fall sehe ich gute Chancen wg. der zwei Kinder und der besonderen Situation (ist ADS ein Behinderung?? ich weiss es nicht)
Gruß
HaWeThie
ADS (Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom)
Fand CrNiMo im Archiv.
Gruss
CrNiMo
Hallo Susanne,
Bei meinem 6-jährigen Sohn wurde ADS diagnostiziert, er wird
nun nicht eingeschult und wir haben entsprechende Therapien
begonnen. Es ist schwer, eine Tagesbetreuung für die Kinder zu
bekommen, die Therapien sind auch sehr zeitaufwendig.
ev. gibt es auch Beihilfen von der Krankenkasse, da die Mehraufwendung aus der Krankheit des Kindes folgen. Frag mal.
Tschuess Marco.
Hallo Leute!
Bin neu eingestiegen, grüße Euch alle und freue mich schon auf
Feedback.
Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern (6 u. 3
Jahre) und beziehe seit Sept. 01 Arbeitslosengeld. Bei meinem
6-jährigen Sohn wurde ADS diagnostiziert, er wird nun nicht
eingeschult und wir haben entsprechende Therapien begonnen. Es
ist schwer, eine Tagesbetreuung für die Kinder zu bekommen,
die Therapien sind auch sehr zeitaufwendig.
Wer kann mir sagen, ob die Sozialhilfe z. B. in unserem Fall
berechtigt wäre, um die familiären „Umstände“ in den Griff zu
bekommen oder komme ich dann vom Regen in die Traufe (vom
Arbeitslosengeld zur Sozialhilfe)? Gibt es auch andere
Möglichkeiten der Förderung, damit unser Lebensunterhalt
gesichert ist, auch wenn ich gerade nicht arbeiten gehen kann?
Für Eure Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus.
es gibt grundsätzlich die möglichkeit, sogenannte „einmalige beihilfen“ zu beantragen, auch wenn das monatliche einkommen den regelsatz von sozialhilfe übersteigt. möglicherweise mindern die kosten für die kinderbetreuung das einkommen in entsprechender höhe, sog. „besondere aufwendungen“. die müssen allerdings erstmal vom sozialamt anerkannt werden. diese aufwendungen können vielleicht auch auf das arbeitslosengeld angerechnet werden. ich würde dir auf jeden fall empfehlen, eine unabhängige beratungsstelle für sozialhilfe-angelegenheiten aufzusuchen, frag mal beim dpwv (paritätischer wohlfahrtsverband) nach, die müssten entsprechende adressen wissen. auch die krankenkasse, wie hier schon erwähnt, käme als kostenträger in frage. soweit so grob, es ist immer eine einzelfall-entscheidung. dazu noch ein kleiner tip: ich rate immer davon ab, montags zum sozialamt zu gehen. erster arbeitstag der woche, schlechte laune, keine lust … menschlich. donnerstags ist ein guter tag, da steht das wochenende vor der tür und der sachbearbeiter ist bestimmt etwas geneigter und gewogener 
und hier noch ein recht hilfreicher link
http://www.sozialhilfe.org/
Liebe Grüße
gruß
von Susanne
Voy
hallo Susanne,
ich habe nicht alles ganz genau im Kopf…
Aber rechne mal nach:
BEDARF:
Regelsatz für Dich: 286,83 Euro
- Mehrbedarf Alleinerziehende: ca. 114,00 Euro (für 2
Kinder unter 16) - Regelsatz Kind 1 bei Alleinerz. ca. 157,00 Euro
- Regelsatz Kind 2 " 157,00 Euro
- Miete
- Heizung
= Bedarf.
DAS brauchst Du zum Leben!
Hiergegen rechne Dein Einkommen:
wöchentliche ALHI x 13 : 3
- Kindergeld 308,00 Euro abzüglich Freibetrag 20,50 Euro
- Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
- Wohngeld.
Ist das Einkommen höher als der Bedarf, kannst Du evtl. einmalige Beihilfen beantragen, ist es unter dem Bedarf, hast Du Anspruch auf die Differenz als Sozialhilfe.
Geholfen?
Gruß - Anna