Habe ich Anspruch auf zuschüsse bei Umschulung ?

Hi,

Ich (männlich 24J) mach ab 1. Oktober eine Umschulung in der JVA.
Nun da bekomme ich ca. 1000€ im Monat.
Da ich alleine wohne wollte ich fragen ob und was ich evtl. für Zuschüsse bekommen kann ?
ich habe ca. einen Anfahrtsweg von 20 km.

Wegen Kindergeld habe ich mich schon ein wenig schlau gemacht und soweit ich das verstanden habe, bekomme ich das bis zu meinem 25. Geburtstag, aber da ich 1 jahr ein FSJ statt Zivi gemacht habe müsste ich das ja dann bin zu meinem 26. Geburtstag bekommen oder ?

Sorry, da kann ich nicht helfen.

Hallo Samse,
zunächst einmal beachte, das für das Kindergeld eine bestimmte Einkommensgrenze (8.004 € pro Jahr) nicht überschritten werden darf. Du kannst natürlich Werbungskosten (Fahrkosten) geltend machen, dies mindert dann dein Einkommen. Ansonsten ist die Familienkasse knallhart und verlangt das zu viel gezahlte Geld zurück. Da du ja eine Umschulung über die Agentur für Arbeit absolvierst, so kenne ich das, bekommst du die Fahrtkosten von dort ersetzt. Dafür muss man aber einen Antrag stellen!

LG Ines

Mehr kann ich dir leider dazu nicht sagen, aber bei 1000 € Einkommen

Tut mit leid, da kenne ich mich nicht aus!

Hi,

ich mache demnächst auch eine Umschulung und kann nur sagen, dass es noch Fahrgeld gibt, das Kindergeld gibt es aber nur bis zu einer bereinigten Einkommensgrenze von 8004.-€ im Jahr und dem vollendeten 25 Lebensjahr.

Kindergeld bekommst du nicht mehr, da 1000.-€ + Fahrgeld 80.-€ minus den Pauschalbetrag etc. du auf alle Fälle über die 667.-€ / Monat bist.

Andere Ansprüche Harz IV kannst du auch nicht geltend machen, da du über den Satz bist.

Gruß Frank

bin mir auch nicht mehr ganz sicher aber ich denke das kindergeld gibt es aktuell nur bis zum 24. lebensjahr und mit ableistung des zivildienstes ein jahr länger.

bezüglich förderungen:
es gibt vom land immer wieder förderungen für ausbildung, weiters kannst du die entstehenden kosten in deinem lohnsteuerausgleich teilweise geltend machen so weit ich weiß und ausserdem bekommst du die hälfte der entstandenen kurskosten vom bildungskonto erstattet. zumindest ist das in oberösterreich so. dazu würde ich aber noch in deinem bundesland nachforschen.

lg

Ist nicht mein Fachgebiet…