Hallo, ich hoff ihr könnt Mir helfen!!
Ich habe vor zwei Tagen im Tierheim einen Hund der mir gefällt reservieren lassen um noch eine Woche zeit zu haben,um mit ihm gassi zu gehen und das er mich kennen lernt bevor ich ihn mit nach Hause nehme.Die reservierung wurd mir mündlich zugesagt sodas mir kein anderer den Hund vor der Nase weckschnappt und es wurd mir bestätigt das der Hund noch zu haben ist und nicht an irgend jemand anderen reserviert ist.
Nach zwei Tagen wollte ich zu meinen Hund um mit ihm gassi zu gehen und es hieß, das eine Dame die schon etwas länger mit ihm ab und an gassi geht und auch interesse hatte aber sie den Hund aus diversen Gründen nicht nehmen konnte sich jetzt aber (als wir jedoch den Hund schon reservierten) doch für ihn entscheiden will und ich den Hund doch nicht bekomme.
Habe ich Recht auf den Hund?Wie sieht es wenn über haubt rechtlich aus?Was sagt das Gesetz!Habe ich noch eine Chance auf auf Ihn?
Bitte helft Mir!!!
Das is Zivilrecht, ich bin aber mehr so der Strafrechtler, is also nicht mein Fachgebiet. Zivilrecht heißt, wenn du Ansprüche an das Tierheim stellen willst, mußt du zum Amtsgericht gehen und dort versuchen was du erreichen kannst. Dazu bracht man auch keinen Anwalt, obwohl eine erste Rechtsberatung bei einem Zivilrechtsanwalt auch vorteilig und kostenfrwei wäre.
Darüber hinaus denke ich, dass eine mündliche Zusage der Reservierung, ob rechtlich verbindlich oder nich, schwer nachzuweisen ist, weshalb du sicher ärgerlicherweise nach einem anderen Hund Ausschau halten mußt.
mfg, Maddin
Hallo,
grundsätzlich ist eine mündliche Zusage die Abgabe einer Willenserklärung und somit bindend.
Wie es hierfür allerdings bei einer Reservierung aussieht, weiß ich nicht genau.
Du solltest dich auf jeden Fall an den Mitarbeiter wenden, der dir die Zusage gegeben hat.
Falls du dort keine Antwort erhälst, solltest du vielleicht versuchen, mit dem anderen Interessenten eine Einigung zu erzielen.
Letztendlich ist es doch am Wichtigsten, dass der Hund ein schönes Zuhause bekommt, oder?
Ich würde an deiner Stelle nicht versuchen, mit rechtlichen Schritten an den Hund zu kommen. Falls du nun aber doch dein Herz an den Hund verloren hast, wäre für dich vielleicht ein Beratungstermin bei einem Anwalt interessant. Denn dieser kann dir auf jeden Fall sagen, wie die rechtliche Situation aussieht und manchmal langt schon das Schreiben von einem Anwalt um eine Situation zu klären.
Ich hoffe, dir ein wenig weiter geholfen zu haben.
Lg, Sarah