Habe ich die Möglichkeit, meine Steuer weiterhin a

Guten Tag

ich bin selbstständige Gesanglehrerin. Bisher war mein Einkommen so gering, daß ich keine Steuern zu zahlen hatte. Für das Jahr 2010 kommt nun erstmalig eine Nachzahlung von ca 1.500 - 2000,- auf mich zu. Darauf bin ich vorbereitet und habe entsprechend gespart. Nun sagte mir aber mein Steuerberater, es werde evtl Anfang 2012 auch die gesamte Zahlung für 2011 als Schätzung verlangt und zusätzlich könnte ich einen Vorauszahlungsbescheid für 2012 bekommen. Das wird mir nun doch ein wenig viel auf einmal. Gibt es evtl die Möglichkeit, weiterhin bei den nachträglichen Zahlungen zu bleiben? Könnte ich dazu einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellen? Oder muss ich diese abrupte Umstellung auf Vorauszahlungen hinnehmen? Das könnte mich auf einen Schlag bis zu 4000,- € kosten plus die Vorauszahlungen im Jahr 2012. Wie soll das gehen?? Wie gesagt habe ich die Kosten jetzt zu Ende 2011 (für 2010) und dann erst wieder zu Ende 2012 (für 2011) eingeplant usw. So würde ich langfristig auch gut klarkommen.
Ich bin Kleinstunternehmerin. Gibt es da Möglichkeiten, bei den jährlichen Nachzahlungen für das jeweilige Vorjahr zu bleiben?
Was müsste ich dafür tun?

Hallo

Nein eine solche Möglichkeit gibt es meines Wissens nach nicht. Ist aber auch gut so, denn es soll ja DICH, nämlich den Steuerpflichtigen eben vor (großen) Nach-Zahlungen schützen. Ebenfalls sollst du gleichgestellt werden mit allen Nichtselbständigen, die jeden Monat ihre Steuer abführen OHNE überhaupt Einfluss darauf nehmen zu können. Wäre ja sonst ungerecht, denn du hättest einen zinslosen Kredit vom Staat.

Lediglich wenn du für 2011 nachweisen kannst, dass du wieder viel weniger verdienst (vernünftige belegbare Hochrechnung), könnte man hier einen Antrag auf Herabsetzung stellen. Dieser würde sich dann auch auf 2012 auswirken.

Da sie bereits einen Steuerberater haben fragen sie ihn was zu tun ist, er weiß es mit Sicherheit ab besten.

Hallo,

grundsätzlich ist es so, dass Arbeitnehmer monatlich über den Arbeitgeber die voraussichtliche Lohnsteuer ans Finanzamt zahlen und Unternehmer in der Regel vierteljährlich.
Basis bildet immer die voraussichtliche Steuerschuld des laufenden Jahres. Wenn sich nun aufgrund der Steuererklärung für 2010 eine große Steuernachzahlung ergeben hat, unterstellt das Finanzamt, dass das für 2011 auch so sein wird.
Also: Nachzahlung 2010 (komplett) und Vorauszahlungen für die ersten 3 Quartale 2011 (Januar - September) werden mit dem Steuerbescheid für 2010 erhoben. Dazu kommt dann noch eine Vorauszahlung, fällig am 10. Oktober 2011 für das 4. Quartal 2011.

Wenn Sie nur „Kleinstunternehmerin“ sind (übrigens heiß das „Kleinunternehmerin“ und ist ein Begriff, der sich ausschließlich auf das Umsatzsteuergesetz bezieht und Unternehmer meint, die einen Umsatz unter 17.500 Euro erzielen) sollten Sie dem Finanzamt mitteilen, welchen Gewinn Sie für 2011 eigentlich erwarten, dass in 2010 nur eine große Nachzahlung enthalten war (Einmal-Effekt). Das sollte natürlich auch Ihr Steuerberater wissen / tun. Aber das weiß der bestimmt. Im Grundsatz ist es also leider so.
Wenn die Steuernachforderung kommt, bitten Sie das Finanazmt doch um Stundung. Auch darüber weiß Ihr Stuerberater bescheid und kann das entsprechend beantragen.

Gruß
Ralf

Hallo Ralf

Danke für die Antwort.
Eine Frage noch: Meinten Sie vielleicht 2012? Das Jahr 2011 ist ja bereits abgelaufen, wenn der Bescheid für 2010 kommt. Meinten Sie, ich muss nicht für 2010 UND 2011 KOMPLETT auf einmal bezahlen??

Gruß,
Shana

Hallo Shana,

ja, so ist es. In Ihrem Steuerbescheid für 2010 steht dann auf der ersten Seite:

"Bitte zahlen Sie für 2010 den Betrag X…

Für das Jahr 2011 werden folgende Vorauszahlungen fällig:
Sondervorauszahlung (das ist dann für die 3 Quartale Januar-September)in Höhe von Betrag X…
Am 10.10.2011 Betrag X für Quartal IV 2011

Für das Jahr 2012 werden folgende Vorauszahlungen fällig:
Am 10.01.2012 Betrag X…
Am 10.04.2012 Betrag X…
Am 10.07.2012 Betrag X…
Am 10.10.2012 Betrag X…"

So, und wenn Sie sich dann von dem Schwindelanfall erholt haben, gibt es wie gesagt, die Möglichkeit, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass 2011 und 2012 vom zu erwartenden Gewinn nicht so toll sind wie 2010. Das muss man kurz begründen mit Umsatzrückgang oder Ausgabensteigerung. In der Regel wird das dann mmit der Auflage verknüpft, dass man bis zum Mai 2012 die Steuererklärung 2011 einreicht. Dann sieht das Finanzamt ja, wie es 2011 ausgesehen hat und legt dann eben die aktuellen Zahlen für 2012 zu Grunde.

Wenn noch Fragen sind, gerne noch mal melden.
Ansonsten gerne wieder, wenn der Steuerbescheid 2010 tatsächlich da ist. Vielleicht denkt das Finanzamt aber garnicht an Vorauszahlungen und lässt Sie damit ganz in Ruhe, ist aber eher unwahrscheinlich.

Gruß
Ralf