Habe ich ein Anrecht auf Arbeitslosengeld I wenn ich Arbeitslos bin aber 50% Anteile an einer Firma habe?

Hallo,
Ich bin vollzeit angestellt und habe daneben 50% Anteile an einer Firma (Restaurant, GmbH & Co. KG, Gegründet im Okrober 2014), von der ich nichts verdiene. Mein Arbeitsvertrag bei der Vollzeitstelle läuft Ende Juni 2016 aus. Habe ich anspruch auf Arbeitslosengeld I ? Oder wird man mir sagen, dass ich im Restaurant arbeiten soll?

Hintergrundinformationen: Ich habe einen akademischen Abschluss. Im Jahr 2014 hat das Restaurant (verständlicher Weise wegen Investitionen) Verluste eingefahren. Die Bilanzen von 2015 habe ich noch nicht, aber die sehen bestimmt besser aus. Im Jahr 2016 sind die Umsätze auh nochmals gestiegen.

Hallo!

ALG ist eine Versicherungsleistung, die gezahlt wird, wenn man arbeitslos wird.
Anteile oder Vermögen spielen keine Rolle.

Das spielt es bei Sozialleistungen, wie ALG II und andere.

MfG
duck313

Ich glaube, man muss auch irgendwie den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur oder gar dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, um es mal ganz allgemein zu formulieren.

Hinsichtlich der Anteile kann eine Rolle spielen, was da im Gesellschaftsvertrag steht und in welchem Umfang da dann doch von einer Tätigkeit ausgegangen werden kann/muss. Es muss sich ja nicht um Kellnern handeln, auch die Geschäftsführung kann Arbeit machen. Diese Arbeit, auf jeden Fall dann das dabei erzielte Entgelt über dem Freibetrag von 165€, spielt dann auch beim ALG I eine Rolle.

Ich denke, dass man sich darüber bei der Arbeitsagentur erkundigen. Die sind ja auch zur Auskunft verpflichtet.

Grüße

Danke für die Antwort :slight_smile:

Danke für die Anwort :slight_smile: