Hallo,
Ich bin vollzeit angestellt und habe daneben 50% Anteile an einer Firma (Restaurant, GmbH & Co. KG, Gegründet im Okrober 2014), von der ich nichts verdiene. Mein Arbeitsvertrag bei der Vollzeitstelle läuft Ende Juni 2016 aus. Habe ich anspruch auf Arbeitslosengeld I ? Oder wird man mir sagen, dass ich im Restaurant arbeiten soll?
Hintergrundinformationen: Ich habe einen akademischen Abschluss. Im Jahr 2014 hat das Restaurant (verständlicher Weise wegen Investitionen) Verluste eingefahren. Die Bilanzen von 2015 habe ich noch nicht, aber die sehen bestimmt besser aus. Im Jahr 2016 sind die Umsätze auh nochmals gestiegen.
Ich glaube, man muss auch irgendwie den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur oder gar dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, um es mal ganz allgemein zu formulieren.
Hinsichtlich der Anteile kann eine Rolle spielen, was da im Gesellschaftsvertrag steht und in welchem Umfang da dann doch von einer Tätigkeit ausgegangen werden kann/muss. Es muss sich ja nicht um Kellnern handeln, auch die Geschäftsführung kann Arbeit machen. Diese Arbeit, auf jeden Fall dann das dabei erzielte Entgelt über dem Freibetrag von 165€, spielt dann auch beim ALG I eine Rolle.
Ich denke, dass man sich darüber bei der Arbeitsagentur erkundigen. Die sind ja auch zur Auskunft verpflichtet.