ich habe da mal ne frage und zwar sind wir gerade umgezogen. Wir wohnen im ersten Stock. Über uns haben wir eine Mansade gemietet. Dort sind auch zwei Terrassen. Die eine Terrasse gehört zu unserer Nachbarin die genau rechts von uns wohnt. Als wir sie kennenlernten, meinte Sie, dass die rechte Terrasse zu unserer Wohnung gehört. Al wir den Besichtigungstermin hatten, hatte die Dame die uns die Wohnung vorstellte keine Ahnung ob die Terrase zu uns geheört oder nicht. Aber als uns die Nachbarin nach einem Monat des Wohnens hier sagte, dass diese Terrasse definitiv zu uns gehört, da den Vormietern auch die Terrasse gehörte, frage ich mich, ob wir ein Recht haben auf diese Terrasse.
Mein Freund hat heute nochmal bei der Wohnungsgesellschaft angerufen und die meinten zu ihm, dass wir die Schlüssel nicht bekommen, da da angeblich ein Wasserschaden war und die erstmal den Bauleiter eingeschaltet haben.
Aber meint ihr nach diesem ganzen Bau blabla dings bums, dürfen wir dann die Terrasse bekommen???
Ganz einfach: Steht es im Mietvertrag, dann ist sie mitvermietet.
Wenn nicht, dann wäre es max. Kulanz des Vermieters.
Heißt aber nicht dass ein Nachmieter wieder dieses Recht hätte.
Man kann das ja für einen Nacmieter streichen.
Hallo,
Die Terrasse gilt als gemietet wenn sie explizit im Mietvertrag aufgeführt ist.
Falls nicht, einfach mal den Vermieter höflich fragen, ob man sie mitmieten kann.
Eventuell will der Vermieter dann ein paar Euro pro Monat zusätzlich.
Falls sie im Mietvertrag enthalten ist, besteht ein Anrecht darauf.
Hallo.
Das müsste sich bereits aus dem Mietvertrag ergeben.
Aber grundsätzlich gilt, dass die Terrasse, die über die eigene Wohnung erreicht werden kann, zu der Wohnung gehört.
Hallo!
Aus meiner Sicht ist entscheidend, was man mit dem Vermieter vereinbart, also was im Mietvertrag steht. Gerüchte von Nachbarn müssen nicht immer stimmen. Kann ja eine besondere Absprache zwischen Vormieter und Vermieter gegeben haben von der die Nachbarn nichts wissen.
Ich würde in den Mietvertrag schauen, was alles vermietet ist, das ist bindend.
Wenn diese im Mietvertrag steht und dafür Miete gezahlt wird selbstverständlich! Dann muss der Vermieter für die Zeit der eingeschränkten Wohnqualität sogar die miete mindern.
wie immer zählt das was im Mietbvertrag steht. Ist die Mansarde/Terrasse nich texplizit genannt, dann hab ihr auch keinen Anspruch. Was mit den Vormietern oder den Nachbarn ist (mit/ohne Nennung im Mietvertrag) ist eine andere ´Bau`-stelle.
Ich würde bei der Woungsbaugesellschaft mal persönlih vorbei schauen. Telefon und persönliches Gespräch beitet immer mehr Informations-/Möglichkeiten … ;
Ggf hat die Wohnungbaugesellschaft aber kein Geld für eine Reperatur und will darum auch keinen Mieter drin, der dann mit Ansprüchen auf Behebung/Beseitigung kommt.
Eine WBG will iR saubere Lösungen. Überlegt Euch für eine Gespräch wie ihr darauf reagieren könnt.
hallo,
habt ihr keinen mietvertrag, aus dem hervorgeht, ob zur wohnung eine terrasse gehört? es gelten auch mündliche vereinbarungen mit dem vermieter, was die nachbarin meint, ist jedoch egal.
lg
maria
ja, wer sollte sonst was davon haben, diese Terrasse zu nutzen? Nur würde ich bei meiner Anfrage nicht damit kommen, „ein Recht“ auf diese Terrasse zu haben. Ich würde fragen, ob Ihr die Terrasse nutzen dürft, wenn der Wasserschaden behoben ist.
das müsste dann auch im Mietvertrag stehen.
Sofern dies der Fall ist, könntet ihr sogar eine Mietminderung ankündigen, da ihr die Terrasse zurzeit nicht nutzten könnt.
Netiquette und FAQ:1129 sind nicht nur im Forum sondern auch bei Expertenanfragen zu beachten.
Auf Ich-Fragen bzw. nicht abstrahierte Fallschilderungen dürfen keine Rechtsauskünfte gegeben werden.
Aber mal kurz und neutral:
Wenn die Terrasse nur durch die angemieteten Räume aus zu betreten ist, dann gehört sie auch ohne explizite Erwähnung im Mietvertrag zur Mietsache.
Ansonsten gilt: die Mietsache umfasst die Räume/Flächen, die auch im Mietvertrag erwähnt sind.
Euer Mietvertrag wird euch darüber aufklären, ob und welche Terrasse genau zu der angemieteten Mansarde gehört - oder der Eigentümer gibt euch Auskunft. Ein recht per se oder auf eine bestimmte Terrasse habt ihr nur dann, wenn sie Bestandteil des Vertrages ist.
wenn im Mietvertrag nichts zur Terrasse drinsteht dann habt ihr kein Recht drauf. Wenn es drinsteht dann habt ihr ein Recht auf den Schl+ssel wenn sie wieder nutzbar ist.
LG