Hallo!
Ich bin im 1. Ausbildungsjahr, aber bekomme keine Lohnabrechnung. Ich habe gesagt bekommen, dass er AG nicht dazu verpflichtet ist. Stimmt das? Kann ich trotzdem eine fordern?
Hallo!
Ich bin im 1. Ausbildungsjahr, aber bekomme keine Lohnabrechnung. Ich habe gesagt bekommen, dass er AG nicht dazu verpflichtet ist. Stimmt das? Kann ich trotzdem eine fordern?
Hallo,
es ist wirklich so, dass der Arbeitgeber nur noch verpflichtet ist eine Lohnabrechnung auf Papaier zu erstellen, wenn sich die Bezüge ändern. Ist bei uns in der Firma auch so.
Viele Grüße
Ja. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer mit jeder Lohnzahlung eine schriftliche Lohnabrechnung zu übergeben. Diese muss alle Zuschläge und Abzüge detailliert aufführen.
Hallo,
kurz und knapp: gemäß § 108 GewO ist dem Arbeitnehmer eine Lohnabrechnung in Textform zu erteilen.
Einfach mal im Gesetzestext nachlesen und den Arbeitgeber darauf hinweisen!
Viele Grüße
Petra
Klar musst eine bekommen, musst doch eine Steuererklärung machen.
Der Arbeitgeber ist nach §108 Gewerbeordnung verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Abrechnung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts in nachvollziehbarer Textform zu erteilen.
hier weiter lesen:
http://www.lohn-info.de/arbeitgeber.html
Hallo Engelrose!
Du hast gem. §§ 108, 6 Abs. 2 GewO Anspruch auf eine schriftliche Abrechnung der Ausbildungsvergütung. Hieraus soll die Richtigkeit der Vergütungsberechnung ersichtlich sein und wie sich der Nettobetrag errechnet.
Die Abrechnung muss daher mindestens Angaben über
Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Dies muss zumindest einmal geschehen. Wenn sich nichts ändert und das Gehalt respektive die Ausbildungsvergütung gleich bleibt besteht keine Pflicht der monatlichen Erstellung.
Darüber hinaus kann man aber jederzeit vom Arbeitgeber respektive Ausbildungsbetrieb eine Verdienstbescheinigung verlangen.
LG
Immohai
Hallo,
wenn ein gültiger Ausbildungsvertrag vorliegt, dann ist eine Ausbildungsvergütung durch den AG zu zahlen und auch eine Lohnabrechnung auszuhändigen. Mal mit der zuständigen IHK sprechen, die helfen da bestimmt.
Frank Seiler
Sowas hab ich ja noch nie gehört. Lass dich nicht an der Nase rumführen. Natürlich ist dein Arbeitgeber verpflichtet Lohnabrechnungen zu führen und dir zukommen zu lassen.
Der Arbeitgeber ist nach §108 Gewerbeordnung verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Abrechnung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts in nachvollziehbarer Textform zu erteilen.
Diese Abrechnung muss mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Es sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.
Er haftet nach § 42d EStG für die korrekte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Wird der Arbeitgeber vom Finanzamt für zu wenig einbehaltene Lohnsteuer als Schuldner in Anspruch genommen, so hat er ein Rückgriffsrecht auf den Abeitnehmer. Steuerschuldner ist stets der Arbeitnehmer.
Wenn du dich nicht traust mit deinem Chef darüber zu reden, könntest du dich auch an die IHK oder HK wenden. Aber sprech ihn einfach mal drauf an und klär das mit ihm.
Hallo!
Habe das meinem Chef auch schon gesagt. Ich muss dazu sagen: er ist Rechtsanwalt! Ich glaube ihm passt das nicht so, weil vor mir noch niemand sich darüber beschwert hat.
Hallo,
der Arbeitgeber muss eine Lohnabrechnung erstellen, wenn sich die Daten gegenüber der letzten Abrechnung geändert haben.
Wenn also der richtige Betrag überwiesen wurde und keine aktuelle Abrechnung für eine Behörde oder Krankenkasse benötigt wird, muss man sich keine Sorgen machen.
Hoffentlich konnte ich helfen.
hi,
er ist verpflichtet eine Lohnabrechnung zu schreiben allein wegen Steuer,Rente Kranken-u.Sozialabgaben, er muß das doch monatlich belegen. lass dich da nicht an der Nase rumführen
gruß
Hallo,
grundsätzlich ist Dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, Dir eine Lohnabrechnung zu erstellen. Weise ihn doch einmal auf das folgende Gesetz hin: http://bundesrecht.juris.de/gewo/__108.html
Tja, die meisten haben leider nur teilweise Recht. § 108 GewO sagt, dass Dein Arbeitgeber Dir eine monatliche Lohnabrechnung ausstellen muß, jedoch nur, wenn sich Deine Bezüge monatlich ändern.
Bevor man hier unqualifizierte Aussagen macht, sollte man sich vielleicht doch vorher ein bißchen schlau machen. Überlegt mal, Sie rennt jetzt mit Euren (teilweise falschen) Ratschlägen zum Chef und bekommt dadurch eventuell Schwierigkeiten, weil Ihr Sie ins offene Messer laufen laßt.
Hier mal der Originalauszug aus dem Gesetzestext, habe nur Absatz 2 und 3 kopiert, weil die speziell Deine Frage beantworten.
" (2) Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.
(3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt das Nähere zum Inhalt und Verfahren der Entgeltbescheinigung nach Absatz 1, die auch zu Zwecken nach dem Sozialgesetzbuch verwendet werden kann nach Maßgabe des § 97 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber zur Vorlage dieser Bescheinigung gegenüber Dritten eine weitere Entgeltbescheinigung verlangen, die sich auf die Angaben beschränkt, die zu diesem Zweck notwendig sind."
Absatz 3 bedeutet so viel wie, wenn Du bei einer Behörde, oder sonst wo Deinen Verdienst offenlegen mußt, muß Dein Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung ausstellen.
Bei gleichbleibendem Verdienst bekommst du Deine jährliche Lohnsteuerbescheinigung, aus der alle relevanten Daten ersichtlich sind.
Hier noch der Link zum Gesetzestext:
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__108.html
Gruß
Mike
Tja, die meisten haben leider nur teilweise Recht. § 108 GewO sagt, dass Dein Arbeitgeber Dir eine monatliche Lohnabrechnung ausstellen muß, jedoch nur, wenn sich Deine Bezüge monatlich ändern.
Bevor man hier unqualifizierte Aussagen macht, sollte man sich vielleicht doch vorher ein bißchen schlau machen. Überlegt mal, der Fragesteller rennt jetzt mit Euren (teilweise falschen) Ratschlägen zum Chef und bekommt dadurch eventuell Schwierigkeiten, weil Ihr Ihn ins offene Messer laufen laßt.
Hier mal der Originalauszug aus dem Gesetzestext, habe nur Absatz 2 und 3 kopiert, weil die speziell Deine Frage beantworten.
" (2) Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.
(3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt das Nähere zum Inhalt und Verfahren der Entgeltbescheinigung nach Absatz 1, die auch zu Zwecken nach dem Sozialgesetzbuch verwendet werden kann nach Maßgabe des § 97 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber zur Vorlage dieser Bescheinigung gegenüber Dritten eine weitere Entgeltbescheinigung verlangen, die sich auf die Angaben beschränkt, die zu diesem Zweck notwendig sind."
Absatz 3 bedeutet so viel wie, wenn Du bei einer Behörde, oder sonst wo Deinen Verdienst offenlegen mußt, muß Dein Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung ausstellen.
Bei gleichbleibendem Verdienst bekommst du Deine jährlich Lohnsteuerbescheinigung, aus der alle relevanten Daten ersichtlich sind.
Hier noch der Link zum Gesetzestext:
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__108.html
Gruß
Mike