Habe ich ein Recht auf finanzielle Zuwendung?

Erst einmal „Hallo wer-weiss-was community“,

meine Situation ist folgende:

ich habe mein 21 Lebensjahr erreicht, wohne bei meinem Vater, habe einen 400€ Job und mache mein Fachabitur.

Nun habe ich eine kleine Wohnung in meine Nähe entdeckt, welche Budget technisch gut auf meine Situation passt. Natürlich ist es nicht mit der Warmmiete getan. Deshalb die Frage, wenn ich rein theoretisch, ausziehen würde, wären meine Eltern „Unterhaltspflichtig“ oder habe ich einen besonderen Anspruch auf BaFög o.ä?

Der Auszug wäre in sofern wichtig, da es hier viele differenzen gibt, welche nich genau erörtert werden :smile:.

Ich bin für jede Antwort dankbar, sofern sie sinvoll ist :smiley:

Mit freundlichsten Grüßen

HamsterBacke21

Erst einmal „Hallo wer-weiss-was community“,

meine Situation ist folgende:

ich habe mein 21 Lebensjahr erreicht, wohne bei meinem

Vater,

habe einen 400€ Job und mache mein Fachabitur.

Nun habe ich eine kleine Wohnung in meine Nähe entdeckt,
welche Budget technisch gut auf meine Situation passt.
Natürlich ist es nicht mit der Warmmiete getan. Deshalb die
Frage, wenn ich rein theoretisch, ausziehen würde, wären

meine

Eltern „Unterhaltspflichtig“ oder habe ich einen besonderen
Anspruch auf BaFög o.ä?

Der Auszug wäre in sofern wichtig, da es hier viele
differenzen gibt, welche nich genau erörtert werden :smile:.

Ich bin für jede Antwort dankbar, sofern sie sinvoll ist :smiley:

Mit freundlichsten Grüßen

HamsterBacke21

Hallo,

Deine Eltern sind in jedem Fall verpflichtet Deine Ausbildung
zu bezahlen und werden deshalb bei einem eventuellen Bafög-
Antrag zum Einkommen befragt. Wenn Du Bafög-berechtigt bist,
dann ist Dein Bedarf mit eigenem Haushalt ca. 620€, wovon
Deine Eltern abhängig von Ihrem Einkommen einen Teil der
Summe decken müssen. Im schlimmsten Fall bestimmt das Amt
nach der Bearbeitungszeit deines Antrages, dass Du berechtigt
bist jedoch Deine Eltern Deinen gesamten „Bedarf“ decken
müssen! Dass das für eine ohnehin schlechte Familiensituation
nicht gerade förderlich ist leider irrelevant.
Damit bleibt Dir noch die ARGE, die Du davon „überzeugen“
musst warum Du als „Noch-Schüler“ bei Deinen Eltern ausziehen
musst. Wenn Du das schaffen solltest, dann könnte die ARGE
Dein Einkommen von 400€ auf den Regelsatz (Miete+359€)
ergänzen.

Für die Berechnung Des Bafögs, also wie viel Du erwarten
kannst und wie viel davon Deine Eltern übernehmen MÜSSEN,
schau hier:

http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/

Bei der ARGE würde ich persönlich vorstellig werden und
nachfragen welche Chancen für Dich bestehen, einen eigenen
Haushalt führen zu dürfen.

Viel Erfolg und lieben Gruß

Vita

Besten Dank
Habe besten Dank für deine schnelle und ausfürliche Antwort. Du hast mich da ein wesentliches Stück weiter gebracht.

Besten Dank

Ich glaube, du hast immer noch Anspruch auf Schülerbafög, trotz deines Alters. Geh zur Bafögstelle und schau was rauskommt.

Hallo,

im allgemeinen bist Du bei Besuch einer Berufsoberschule, BErufskolleg etc, auf der Du dein FAchabitur/ Abitur nachholst bafoegberechtig.

Allerdings kommt es auf das Bundesland an, ob Du Schülerbafoeg=elternunabhängig, oder Baofoeg erhälst, bei dem das Einkommen deiner Eltern angegeben werden muss.
GGf. ist eine eigene Wohnung in diesem FAll nur möglich, wenn der Auszug aufgrund der Entfernung zur Schule stattfindet. Der Grund für deinen Wohnungswechsel liegt jedoch an anderer STelle.

Empfehlenswert wäre hier auch ein möglicher Antrag auf Wohngeld bei deiner Stadtverwaltung.

Aber im Allgemeinen sind deine Eltern noch unterhaltspflichtig, wenn Du vorher keine Ausbildung absolviert hast. Auch während eines Studiums wären Sie unterhaltspflichtig, ersatzweise springt das Bafoegamt ein, wenn die Finanzen deiner Eltern eine Unterstützung nicht ermöglichen.

  1. Antrag auf unabhängiges Schülerbafoeg stellen - förderberechtigte Schulen erfährst Du bei deinem zuständigen BAfoegamt

  2. Falls keine Möglichkeit auf Bafoeg - Wohngeld beantragen.

Bei Fragen einfach melden.

Viel Erfolg!

Hallo HamsterBacke21,

eine finanzielle Zuwendung steht dir auf jeden Fall zu.
Deine Eltern sind dir gegen über bis zum 25ten Lebensjahr Unterhaltspflichtig so lange du bei Ihnen wohnst.

Kann dir empfeheln die Wohnung zu mieten, einen Antrag auf Wohngeld so als auch auf BaFög bzw. BAB zu stellen.

Sicherlich werden auch deine Eltern in Betracht kommen, aber das hängt von dem Verdienst deiner Eltern ab.

Solange du eine Ausbildung bzw. dein Fachabi machst, bekommst du auch Kindergeld, dies wird ebenfalls gescheckt.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Mfg

Angela06

Anspruch hast du,fragst nur von wem.Würde beim amt nachfragen(Hartz4) um zuschuss für die wohnung zu bekommen weil dein einkommen zu niedrig ist.Oder Bafög und Wohngeld eventuell?