Habe ich ein Recht darauf, dass das Jugendamt weiter die Obhut über die Unterhaltseingänge übernimmt?

Guten Morgen :smile:
Mein Sohn (15J.) und ich sind in einen anderen Landkreis umgezogen.
Das Jugendamt A hat die Beistanschaft auf meine Mitteilung hin abgegeben.
Jugendamt B möchte nun, da ja mittlerweile die Rückstände beglichen sind und die Zahlungen laufen,
die Direktüberweisung des Unterhalts vom Kindsvater auf mein Konto.
Begründung liegt im Verwaltungsabbau, ich müsse ihm eine Chance geben.
Ich bin damit nicht einverstanden, da ich weiss, was dann passiert…
Ich habe mich ausführlich begründet, der Datenweitergabe widersprochen und warte nun noch auf Antwort.
Habe ich denn ein Recht darauf, dass das Jugendamt weiter die Obhut über die Zahlungseingänge übernimmt?