Meine Tochter hat sich einen 11 Monate alte VW mit 26000km beim Händler gekauft.Probegefahren wurde er nicht.Im Vertrag steht ein Vorschaden (Lackbeschädigungen rechte Seite,Türschweller u Stoßstange hinten) die der Händler mit 1200 Euro angab und von ihm beseitigt wurden.Der Wagen bekam einen neuen Tüv und wurde erst 10 Tage nach Kaufvertrag ausgeliefert und umgemeldet, da die Reparatur so lange dauerte.Der Schaden wurde mündlich mit Abladeschaden angegeben.Beim Fahren am nächsten Tag stellte sich heraus, dass der Wagen ab 120km/h links und rechts ausbrechen will und schwimmt.Der Schaden muß größer gewesen sein als angegeben. Hat meine Tochter ein Rückgaberecht
Hi
Ich stutze bei der Aussage Händler , denn da ist genau der Hase begraben.
war es ein Vertragshändler , also beispielweise ein VW Händler , oder war es irgendwie so ein freier Importhändler ?
letzteren traue ich nicht für 5 Cent .
Ab mit dem Wagen zum Gebrauchtwagen - Check , Dekra /Tüv , kostet ca 30 Euro , dann hat man aber Sachverhalte schwarz auf weiss
30 Euro die sich lohnen.
danach kann man bei einem Vertragshändler erst einmal um Nachbesserung bitten , der wird das wohl auch tun . Wie sich ein Gebrauchtwagen-Hinterhofhändler verhällt , keine Ahnung , besser dort hin mit einem Zeugen hinfahren , wenn Sie die Papiere vorzeigen und da ein kapitaler Unfallschaden festgestellt wurde.
Toni
Wenn bei einem Check herauskommen würde, dass es wirklich ein verschwiegener Schaden war der bei Kauf schon bestand, der dann „arglistig“ verschwiegen wurde, sollte man den Kaufvertrag eigentlich anfechten können.