Hallo,
der Vermieter hat angekündigt das Haus zu verkaufen, daher haben wir uns bereits nach einer anderen Wohnung umgesehen. Meine Frage: Welche Kündigungsfristen muss ich einhalten wenn ich jetzt in eine neue Wohnung ziehen kann?
Danke
Norbert
3 Monate.
Mir wäre nicht bekannt dass hier eine kürzere Frist gelten könnte. Denke aber das dürfte auch nur selten notwendig sein.
Hallo,
der Verkauf des Hauses hat mit deinem Mietvertrag überhaupt nichts zu tun, er läuft weiter wie bisher.
Möglich ist nur, dass der Käufer Eigenbedarf meldet. Ich glaube, weiß es jedoch nicht, dass er dies erst nach einem Jahr darf.
Lg
Maria
Mieter haben grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Ausnahmen gibt es nur bei angekündigten Sanierungen oder Mieterhöhungen.
Hallo,
Kauf bricht nicht Miete,d.h.wenn Sie nicht ausziehen wollen müssen Sie nicht.Wenn der neue Eigentümer nicht die Wohnung für sich beansprucht sprich Eigenbedarf, gibt es hierzu keinen Grund.Ansonsten sind die Fristen wie üblich 3Monate Kündigungsfrist.
LG
Hallo,
wir möchten ja gerne raus aus der Wohnung. Es geht nur darum ob wir die Chance haben da schneller raus zu kommen.
Danke Norbert
Hallo Norbert, die Frist ist die gesetzliche von drei Monaten. Es gibt kein Sonderkündigungsrecht, der Mietvertrag besteht noch zwischen Ihnen und dem ursprünglichen Vermieter. Und selbst, wenn das Haus verkauft worden wäre - der neue Eigentümer übernimmt die Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten des Vorgängers. Sonst könnte der neue Eigentümer nach Kauf die Mieter ja quasi von heute auf morgen vor die Tür setzen.
Alles Gute!
Hallo,
ein Sonderkündigungsrecht gibt es weder für Sie noch für den Vermieter: Kauf bricht nicht Miete! Der neue Eigentümer muss alle Mietverträge übernehmen.
Aber Sie als Mieter haben natürlich immer ein dreimonatiges Kündigungsrecht (ohne Begründungen angeben zu müssen!).
Gruß, Zita
Hallo,
wenn es keine gravierenden Mängel gibt oder ähnliches so bleibt leider nur die fristgemäße Kündigung welche 3 Monate beträgt.
LG
Werter Fragesteller!
Kauf bricht nicht Miete; so lautet es allgemein. (§ 566 BGB)
Die Kündigungsfrist: Es gelten wohl auch in Ihrem Falle die gesetzlichen Kündigungsfristen. Kündigt der Vermieter, dann gilt wohl ein Jahr als Kündigungsfrist, die sich je nach Wohndauer um drei Monate verlängern kann. ( § 569, § 573 BGB)
Eine fristlose Kündigung gibt es nur, wenn Sie sich schwere Versäumnisse zum Vorwurf machen müssen.
Da ich kein RA bin, auch kein Rechtsexperte, ist das hier meine Meinung und nach der haben Sie genügend Zeit eine neue Wohnung zu suchen.
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.
hallo,
da kauf miete nicht bricht, nein, meiner meinung nach. denn das ist ja auch zu eurem schutz gedacht. aber frage doch den neuen vermieter - vielleicht will er sanieren oder selbst einziehen?! ansonsten musst du dich wohl an die reguläre kündigungsfrist halten.
viele grüße,
mannheim13
Für Mieter ein unbefristetes Mietverhältnis beenden, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Unabhängig davon, wie lange die Wohnung oder das Haus bewohnt war. Begründen muss der Mieter seine Kündigung nicht. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.
Hallo Norbert,
soweit ich weiß, bleibt Dein Mietvertrag auch bei einem Eigentümerwechsel unverändert bestehen. Das bedeutet, dass die vereinbarte Kündigungsfrist ebenfalls unverändert bleibt. Es ergibt sich daraus leider kein Sonderkündigungsrecht.
Beste Grüße, Hubert Steiger.
Hallo,
es gelten die ganz normalen Kündigungsfristen.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht hierfür weder für Mieter noch Vermieter.
Ein Umzug ist auch nicht zwingend notwendig, weil Kauf nicht Miete bricht. Solange kein Eigentum angemeldet wurde und dies auch berechtigt begründet, besteht kein Grund die Wohnung zu kündigen.
Selbstredend kann man sich aber mit dem Vermieter auch einigen. Meist verkaufen sich leere Häuser/Wohnungen ja besser und da kann man dann noch einen finanziellen Ausgleich raus schlagen, den man spätestens bei der Schüsselübergabe auch in der Hand halten sollte.
Viele Grüße
tina
Hallo Herr Gerwens,
als Mieter haben SIe immer 3 Monate Kündigungsfrist.
Gruß Fred
Hallo Norbert
Ich glaube das kann die nur dein jetziger Vermieter sagen, er muss ja wissen wann er das Haus verkaufen will, er muss dir eine Frist setzen.
LG