Habe ich einen monat umsonst gearbeitet?

Hallo zusammen, ich habe ein Problem mit meinem alten Arbeitgeber. Am 01.07. habe ich dort eine Stelle angenommen, den Vertrag habe ich allderdings erst 3 Wochen später bekommen. Diesen wollte ich nicht unterschreiben, da mein Chef mich zwingen wollte mit ihm feiern zu gehen und er hat sich sehr in mein Privatleben eingemischt. In dem Vertrag stand u.a. drin, dass ich mich verpflichte Nacht- Feiertags- und Sonntagsarbeit zu leisten und 24 std erreichbar sein muss. davon war im vorstellungsgespräch keine rede. Dort haben wir lediglich über das Gehalt und die Arbeitszeiten gesprochen. Am 02.08. habe ich meinen chef gefragt, warum mein Gehalt noch nicht drauf ist, dieser meinte dann, dass ich solange kein Gehalt kriege ehe ich den vertrag nicht unterschreibe. am 3.08. habe ich zum glück eine zusage für einen anderen job bekommen, bei dem ich seit gestern tätig bin. nachdem ich diese zusage bekommen habe bin ich zu meinem chef gegangen und habe ihm gesagt, dass er mir sofort mein gehalt überweisen soll oder ich bin weg und wir sehen uns vorm arbeitsgericht wieder. dieser hat mich daraufhin mündlich fristlos gekündigt, meinte dass er garnicht verpflichtet ist mir ein gehalt zu zahlen weil ich den vertrag nicht unterschrieben habe und ein mündlicher vertrag nicht gilt. er meinte aber noch, dass er mich am gleichen abend abrechnen wird. bis heute habe ich kein gehalt bekommen. was meint ihr was ich jetzt tun soll? ich habe doch nicht einen ganzen monat umsonst gearbeitet oder? einen anwalt kann ich mir auch nicht unbedingt leisten…
Vielen Dank und LG

was meint ihr was ich jetzt tun soll?

Hallo Kathy,
als erstes FAQ 1129 lesen und beachten, dann erhältst Du sicher auch Antworten.
MfG LM

Nach dem Du Neuling bist: Lies Dir die FAQ 1129 durch, lies mal ein paar andere Anfragen und dann formuliere die Anfrage einfach noch mal anders.

Sorry, aber wir sind hier in Deutschland und da ist fallbezogene Rechtsberatung Anwälten vorbehalten (gegen Einwurf von großen Scheinen).

Und ich denke die Antworten könnten Dir gefallen…

Grüße
Lumpi

Hallo Kathy,

ab zum Arbeitsgericht. Dort gibt es eine Stelle, die dich bereits ein bisschen beraten kann. Unter anderem kann dir dort auch gesagt werden, ob du Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe für den Anwalt hast.

Keine Sorge, es sieht in diesem Fall sehr gut für dich aus…

Grüße
Florian

Hallo,

ab zum Arbeitsgericht. Dort gibt es eine Stelle, die dich
bereits ein bisschen beraten kann.

Richter und Rechtspfleger sind kraft Gesetzes nicht berechtigt, Rechtsberatung zu erteilen. Beim Arbeitsgericht wird einem bestenfalls bei der Verfassung der Klageschrift geholfen. Eine Rechtsberatung bekommt man dort aber nicht. Das wäre unzulässig und würde dem Neutralitätsgebot eines Gerichtes auch widersprechen.

Gruß

S.J.

Hallo,

Richter und Rechtspfleger erklären aber gerne die grundsätzliche Rechtslage. Das ist Ihnen wohl nicht verboten. Was machen Sie wohl letztlich anderes, wenn sie jemandem beim Verfassen der Klageschrift helfen?

Grüße
Florian