Ich habe im juli 2009 eine defekte festplatte von einem händler austauschen lassen und musste sie nun wegen eines defektes erneut dahinbringen. Er wechselte mir die platte im april erneut aus, stellte aber eine rechnung über 47 euro aus, die ich bezahlen müsse, wenn der hersteller die garantie für die platte ablehnt. Ist das rechtens? Die platte ist nicht durch sturz oder ähnliches kaputtgegangen, es lagen keine äusseren gewalteinwirkungen vor und ich habe auch nicht selber daran rumgebaut.
Hallo,
wann wurde die Platte gekauft? Besteht aktuell überhaupt noch Garantie? Offensichtlich ist der Verkäufer nicht der Garantiegeber sondern die Garantie wird vom Hersteller eingeräumt. Insofern wickelt der Händler das nur freiwillig als guten Service für seinen Kunden ab und tritt sogar in Vorleistung, was er ja nicht müsste. Warum sollte der Händler also auf dem Schaden sitzenbleiben, wenn der Hersteller (ggf. zu Recht) die Garantie ablehnt? Wenn er schon so nett ist und ohne Verpflichtung und Prüfung die Festplatte sofort tauscht, warum sollte er das volle Risiko tragen? Man könnte als Kunde ja auch die Platte direkt (auf eigene Kosten) zum Hersteller schicken und einige Wochen warten, bis der Hersteller diese prüft und austauscht.
Insofern finde ich die ganze Fragestellung etwas unverständlich. Zudem: Selbstverständlich muss gezahlt werden, wenn kein berechtigter Garantieanspruch vorliegt.
Gruß
S.J.
Hallo Kanarie,
Du hast auf die Festplatte 24 Monate Gewährleistung.
Ich würde nichts bezahlen, es sei denn der Händler weist Dir nach, dass Du die Schuld trägst. Dir kann es egal sein ob der Hersteller die Garantie übernimmt. Damit soll sich der Händler beschäftigen, er hat Anspruch auf Ersatzleistung durch den Hersteller und muß sein Recht selber durchsetzen.
Gruss
Wolfgang
hallo kanarie,
natürlich gilt der gewährleistungsanspruch. allerdings darf der hersteller die nutzungsdauer berücksichtigen und eine gegenrechnung aufmachen. zu klären wäre: wurde der gesamte pc dort gekauft? wenn dem so ist und 2x die festplatte defekt ist, kann man von dem rücktrittsrecht gebrauch machen!!! unklar ist auch, was hat der händler berechnet? wenn es die arbeitszeit ist, das ist definitiv nicht rechtens. kurz gesagt eine eindeutige auskunft kann ich derzeit nicht geben.
gruß candy**66
der händler war ein hiesiger computerservice. Ich hatte die abgeschmierte festplatte, d.h. meinen schon älteren laptop zur reparatur dorthingebracht. Beim ersten mal baute er mir im juli vergangenen jahres sofort eine bei ihm wohl schon lagernde festplatte ein, ich bekam den computer am selben tag zurück. Dazu berechnete er festplatte, analyse, datenübertragung und kam insgesamt auf 111 euro. Etwa im februar diesen jahres warnte die festplatte vor einem erneuten defekt. Ich ging im april zu selbigem computerservice, wieder brauchte er nur einen tag, griff auf eine bereits bei ihm vorrätige festplatte zu und überspielte mir kostenlos die daten auf die ausgewechselte platte. Die 47 euro sollten die reinen kosten für die festplatte sein. Nur: muss ich den service des soforteinbaus durch verzicht auf meine zweijährige gewährleistung blechen? Wie hätte es mit den kosten ausgesehen, wenn er die neue platte dann erst für mich bestellt hätte und mir diese dann mit einigen tagen verzögerung eingebaut hätte? Die von ihm eingebaute festplatte ist ja sicherlich schon etwas älteren datums und ob da noch genug garantie drauf ist? Er machte die rechnung von der auskunft des herstellers abhängig.
Ich bedanke mich für die hilfe, ich bin auch in rechtsdingen ein absoluter laie und weiss nicht so richtig, wen ich da fragen kann.