Habe ich mich strafbar gemacht weil ich als

Habe ich mich strafbar gemacht weil ich als 17 jähriger mit einer 12 jährigen die sich allerdings als 13 jährige ausgibt gechattet habe und wir aus spaß uns zu ein „sextreffen“ geplant haben?

Hi,
Du bist Heranwachsender und kannst zur Verantwortung gezogen werden. In Deinem Alter musst Du schon wissen, was strafbar ist oder nicht. Gerade über Missbräuche wird in den Medien viel geredet.
Ich kann mir schon denken, dass Ihr das nur aus „Spaß“ gemacht habt, aber Ihr müsst auf die Konsequenzen achten. Es kann schon sein, dass Du Ärger bekommst und damit Deine kleine Freundin und Eure Eltern auch. Muss das sein?
Warum fragst Du eigentlich? Hat Dich jemand angezeigt?

Gruß Katja

Habe ich mich strafbar gemacht weil ich als 17 jähriger mit
einer 12 jährigen die sich allerdings als 13 jährige ausgibt
gechattet habe und wir aus spaß uns zu ein „sextreffen“
geplant haben?

Hallo Vulture,

zunächst einmal muss ich den moralischen Zeigefinger heben. Selbst wenn sie sich als 13 ausgab und dich dahingehend angelogen hat, finde ich es moralisch verwerflich, sich mit einer Minderjährigen zu einem Sextreffen zu verabreden. Aber ich denke, das sagst du dir selbst.

Also, meine Einschätzung:

Strafbar macht sich, wer gegen eine Norm des StGB oder der Nebenstrafgebiete verstößt. In Fällen des Verbrechens und einiger Vergehen ist auch der Versuch strafbar.

Das Problem, dass sich mir stellt ist, dass ich den genauen Wort- und Bildverlauf eurer Unterhaltung nicht kenne und der ist in solchen Fällen oftmals relevant. Nach § 176 Abs.4 wird mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren bestraft, wer:

  1. (Nr.3) entweder auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
  2. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

Deswegen stellt sich mir eben die Frage nach dem Inhalt.

Ich würde noch nicht mal von einem Versuch ausgehen, da hierfür ein „Jetzt-geht-es-los“ vorliegen muss. Und das sehe ich nicht. Aber wie Du Dir vorstellen kannst, wird das eine andere Person vielleicht anders sehen. Ich persönlich empfinde es als „Geplänkel“ unter Jugendlichen und würde dem weder als Mutter, noch als Jurist viel beimesssen.

Leider kann ich Dich nicht besonders beruhigen und eine klare Aussage treffen. Persönlich denke ich jedoch, dass da nichts kommen wird, bzw. dass es - falls es doch der Fall sein sollte (was ich nicht vermute) nicht besonders dramatisch wird, da 1. nur drüber geflachst wurde (so habe ich es verstanden) und 2. nichts passiert ist, da es zu keinem Treffen kam.

Ich rate Dir jedoch die Füße stillzuhalten, so etwas nicht mehr zu machen und abzuwarten. Solltest Du angezeigt werden, brauchst Du definitiv einen Anwalt. Ohne ihn kommst du dann nicht da heraus. Er ist objektiv und sieht es alles mit Distanz. Bringe ihm alle Unterlagen mit, Ausdrucke der Gesprächsverläufe, etc. Sei offen und ehrlich, auch wenn es peinlich sein könnte. Das sind Anwälte gewohnt, glaub mir.

Ich wünsche Dir viel Mut und Kraft und wiederhole nur noch mal, dass es Auslegungssache ist, ob Du diesen § verletzt hast. Ich selbst sehe das nicht so.

LaraCyra

Hallo Vulture,
leider kann ich Ihnen nicht helfen! Es wäre nicht sinnvoll einen Rat zu geben, wenn es einen Bereich betrifft, in dem ich selbst nicht „sattelfest“ bin. Tut mir leid!

Habe ich mich strafbar gemacht weil ich als 17 jähriger mit
einer 12 jährigen die sich allerdings als 13 jährige ausgibt
gechattet habe und wir aus spaß uns zu ein „sextreffen“
geplant haben?

Hallo,

nein.

Das blosse Verabreden zu einem Treffen ist nicht strafbar. Kommt es zu einem Treffen mit einer unter 16 jährigen und es kommt zu sexuellen Handlungen ist dies strafbar. Mit welchem Alter sie sich ausgegeben hat ist hierbei zunächst unerheblich. Nur wenn sie eindeutig älter aussieht, wäre eine Strafbarkeit wahrscheinlich zu verneinen.

Gruß, me

Habe ich mich strafbar gemacht weil ich als 17 jähriger mit
einer 12 jährigen die sich allerdings als 13 jährige ausgibt
gechattet habe und wir aus spaß uns zu ein „sextreffen“
geplant haben?

Das Thema „Chatten mit Minderjährigen in Verbindung mit Sex“ ist derzeit ein heißes Eisen. Ich würde es auch auf geplantes Sextreffen - auch spasseshalber - nicht ankommen lassen. Während die 12-/13-jährige noch strafunmündig ist, bist du individuell strafrechtlich verantwortlich. Haben die Eltern des Mädchens etwas mitbekommen? Dann solltest du glaubhaft darlegen, dass es tatsächlich nur „Spaß“ und keine ernste Absicht war.

Habe ich mich strafbar gemacht weil ich als 17 jähriger mit
einer 12 jährigen die sich allerdings als 13 jährige ausgibt
gechattet habe und wir aus spaß uns zu ein „sextreffen“
geplant haben?