noch Anspruch darauf?Meine Oma hat für mich vor 13 Jahren eine Schenkung angelegt bei der Bank.Ich hatte nie Unterlagen dafür bekommen. die Schenkung lief auf 10 Jahre, ich weiß bei welcher Bank dies stattfand, jedoch als ich mich darüber informierte meinten sie das Konto würde nicht mehr bestehen,nach Ablauf der 10 Jahre wäre die Geldanlage wieder auf das Konto meiner Oma gegangen,und jeder der die Vollmacht besass für dieses Konto hatte Zugriff darauf(dies war mein Vater und meine Tante) letztes Jahr ist meine Oma verstorben. Habe ich überhaupt noch rein rechtlich Anspruch auf diese Geldanlage?Mir wurde der Vertrag nie gezeigt, trotz mehrfachen nachfragens.Vielleicht könnte mir ein Anwalt weiterhelfen,aber eben nur wenn ich überhaupt Anspruch darauf habe,wer weiß das?
Erstmal hallo…
noch Anspruch darauf?Meine Oma hat für mich vor 13 Jahren eine
Schenkung angelegt bei der Bank.
Das hört sich nach einem Vertrag zu Gunsten Dritter an. Deine Oma hatte eine Spareinlage (vermutlich 10 Jahre Laufzeit), die sie dir (evtl. bei Tod?) zukommen lassen wollte.
Normalerweise sind Verträge zu Gunsten Dritter wiederruflich, d.h. deine Oma kann mit dem Guthaben machen, was sie will, also die fällige Anlage auflösen und ausgeben, verschenken, anderweitig anlegen.
Da du die Unterlagen nie gesehen hast, kann das alles nur eine Vermutung sein.
Offenbar hast du die Schenkung nie angenommen (da hättest du auf dem Vertrag zu Gunsten Dritter mitunterschreiben müssen), so dass die Erben nach dem Tod der Oma die Schenkung auch wiederrufen konnten.
Ich hatte nie Unterlagen dafür
bekommen. die Schenkung lief auf 10 Jahre, ich weiß bei
welcher Bank dies stattfand, jedoch als ich mich darüber
informierte meinten sie das Konto würde nicht mehr
bestehen,nach Ablauf der 10 Jahre wäre die Geldanlage wieder
auf das Konto meiner Oma gegangen,und jeder der die Vollmacht
besass für dieses Konto hatte Zugriff darauf(dies war mein
Vater und meine Tante) letztes Jahr ist meine Oma verstorben.
Der Vertrag zu Gunsten Dritter setzt zur Auszahlung ein bestimmtes Ereignis voraus. Das kann der Tod sein, aber auch die Volljährigkeit, die Hochzeit… das steht aber nur im Vertrag.
Habe ich überhaupt noch rein rechtlich Anspruch auf diese
Geldanlage?Mir wurde der Vertrag nie gezeigt, trotz mehrfachen
nachfragens.Vielleicht könnte mir ein Anwalt weiterhelfen,aber
eben nur wenn ich überhaupt Anspruch darauf habe,wer weiß das?
Wenn du den Vertrag nie gesehen hast… wie kannst du dir dann sicher sein, dass er existierte? klar kannst du über einen Anwalt geben… aber wie sich das für mich darstellt, ist die Gier größer als die Wahrscheinlichkeit auf Auszahlung des Geldes (außer du gehörst zu den gesetzlichen Erben, aber da die Eltern noch zu leben scheinen, schließe ich das aus).
Sorry, aber jeder kann seine Meinung ändern… wär ja auch schlimm, wenn ich mit meinem Geld nicht mehr machen kann, was ich will… nur weil die zukünftigen Erben schon auf der Lauer liegen…
Grüße
Deli
Hi,
bloß noch zur allgemeinen Information:
Eine Schenkenung muss beim Notar vereinbart werden, nur dann ist sie auf jeden Fall bindend.
Sollte diese Form nicht gewahrt werden, heil nur die Übergabe diesen Formmangel. Sonst ist die Schenkung nicht bindend.
Offenbar hast du die Schenkung nie angenommen (da hättest du
auf dem Vertrag zu Gunsten Dritter mitunterschreiben müssen),
so dass die Erben nach dem Tod der Oma die Schenkung auch
wiederrufen konnten.
Da dies hier scheinbar nicht passiert ist, wie Deli bereits richtig erwähnt hat hast du auch scheinbar den „Vertrag zu Gunsten Dritter“ nicht mit unterschrieben, hast du m.E. keinen rechtlichen Anspruch.
Gruß
Florian
Hallo,
vielen Dank für deine AW.Ich habe natürlich diesen Vertrag unterschrieben,sowie meine damalige Oma und mein damaliger Opa (beide verstorben) das ist aber nun sehr lange her, die Anlage war im Jahr 1993 nach meiner Unterschrift habe keine Unterlagen mehr bekommen bzw. mir wurde erzählt es würde nichts davon mehr existieren.Meine Tante meinte nun nach dem Tod meiner Oma sie hätte alte Unterlagen gefunden bzüglich dieser Anlage diese gab sie meinem Vater,der immer wieder Ausreden hat und mir diesen Vertrag nicht aushändigen will.Deshalb möchte ich wissen, ob es überhaupt Sinn macht ohne diesen Vertrag einzuklagen, bzw. Nachforschungen anzustellen.Meine Tante wusste nicht was genau im Vertrag festgelegt war nur bei welcher Bank und dass meine Unterschrift darauf war.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die Gier unterstelle ich nun jemand anderem der sich windet wie ein Aal und sehr große Angst hat, dass ich an den Vertrag heran kommen,warum wohl, stellt sich hier für mich die Frage!?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Erstmal hallo…
noch Anspruch darauf?Meine Oma hat für mich vor 13 Jahren eine
Schenkung angelegt bei der Bank.Das hört sich nach einem Vertrag zu Gunsten Dritter an. Deine
Oma hatte eine Spareinlage (vermutlich 10 Jahre Laufzeit), die
sie dir (evtl. bei Tod?) zukommen lassen wollte.
Normalerweise sind Verträge zu Gunsten Dritter wiederruflich,
d.h. deine Oma kann mit dem Guthaben machen, was sie will,
also die fällige Anlage auflösen und ausgeben, verschenken,
anderweitig anlegen.
Da du die Unterlagen nie gesehen hast, kann das alles nur eine
Vermutung sein.
Offenbar hast du die Schenkung nie angenommen (da hättest du
auf dem Vertrag zu Gunsten Dritter mitunterschreiben müssen),
so dass die Erben nach dem Tod der Oma die Schenkung auch
wiederrufen konnten.Ich hatte nie Unterlagen dafür
bekommen. die Schenkung lief auf 10 Jahre, ich weiß bei
welcher Bank dies stattfand, jedoch als ich mich darüber
informierte meinten sie das Konto würde nicht mehr
bestehen,nach Ablauf der 10 Jahre wäre die Geldanlage wieder
auf das Konto meiner Oma gegangen,und jeder der die Vollmacht
besass für dieses Konto hatte Zugriff darauf(dies war mein
Vater und meine Tante) letztes Jahr ist meine Oma verstorben.Der Vertrag zu Gunsten Dritter setzt zur Auszahlung ein
bestimmtes Ereignis voraus. Das kann der Tod sein, aber auch
die Volljährigkeit, die Hochzeit… das steht aber nur im
Vertrag.Habe ich überhaupt noch rein rechtlich Anspruch auf diese
Geldanlage?Mir wurde der Vertrag nie gezeigt, trotz mehrfachen
nachfragens.Vielleicht könnte mir ein Anwalt weiterhelfen,aber
eben nur wenn ich überhaupt Anspruch darauf habe,wer weiß das?Wenn du den Vertrag nie gesehen hast… wie kannst du dir
dann sicher sein, dass er existierte? klar kannst du über
einen Anwalt geben… aber wie sich das für mich darstellt,
ist die Gier größer als die Wahrscheinlichkeit auf Auszahlung
des Geldes (außer du gehörst zu den gesetzlichen Erben, aber
da die Eltern noch zu leben scheinen, schließe ich das aus).
Sorry, aber jeder kann seine Meinung ändern… wär ja auch
schlimm, wenn ich mit meinem Geld nicht mehr machen kann, was
ich will… nur weil die zukünftigen Erben schon auf der Lauer
liegen…Grüße
DeliHallo,
vielen Dank für deine AW.Ich habe natürlich diesen Vertrag
unterschrieben,
natürlich?? du hast doch selbst geschrieben „mir wurde der Vertrag nie gezeigt“, da kann man doch davon ausgehen, dass du ihn auch nicht unterschrieben hast (also ich schau mir an, was ich unterschreibe).
sowie meine damalige Oma und mein damaliger Opa
(beide verstorben) das ist aber nun sehr lange her, die Anlage
war im Jahr 1993 nach meiner Unterschrift habe keine
Unterlagen mehr bekommen bzw. mir wurde erzählt es würde
nichts davon mehr existieren.Meine Tante meinte nun nach dem
Tod meiner Oma sie hätte alte Unterlagen gefunden bzüglich
dieser Anlage diese gab sie meinem Vater,der immer wieder
Ausreden hat und mir diesen Vertrag nicht aushändigen
will.Deshalb möchte ich wissen, ob es überhaupt Sinn macht
ohne diesen Vertrag einzuklagen, bzw. Nachforschungen
anzustellen.Meine Tante wusste nicht was genau im Vertrag
festgelegt war nur bei welcher Bank und dass meine
Unterschrift darauf war.
Also grundsätzlich kannst du natürlich zum Anwalt gehen und klagen, da hält dich keiner von ab. Aber von uns eine Antwort zu bekommen, ob du es probieren sollst oder nicht, ohne dass wir wissen, was für ein „Vertrag“ das war, kannst du nicht erwarten.
Meiner Ansicht nach hat es sich die Oma anders überlegt, und nach Ablauf der Geldanlage das Geld ausgegeben, verschenkt oder sonst was. Das ist im Übrigen auch ihr gutes Recht.
Wenn du IRGENDWAS unterschrieben hast, und deine Tante meint, sie weiß nicht was drin stand, aber dass deine Unterschrift drauf war… es hätte auch zum Beispiel eine Vollmacht über das Konto sein können. Oder sonst eine Vereinbarung.
Die Tatsache, dass der „Vertrag“ für 10 Jahre galt, und die Oma nach 13 Jahren verstorben ist, lässt mich vermuten, dass du keinen Anspruch hast. Aber du scheinst mit der Antwort eh nicht zufrieden zu sein, von daher mach was du für richtig hälst.
Gruß
Deli
Die Gier unterstelle ich nun jemand anderem der sich windet
wie ein Aal und sehr große Angst hat, dass ich an den Vertrag
heran kommen,warum wohl, stellt sich hier für mich die Frage!?
Und die Antwort suchst du hier?? sorry, aber hellsehen kann keiner…
Anmerkung (oT)
Hallo Deli!
Ich finde die Anfrage von Tina völlig legitim, weil es hier wirklich danach aussieht, als wenn ihr der Vertrag nie wieder vorgelegt wurde, damit sie ihn in den 10 Jahren vergisst.
Aber ich finde, dass du sehr viel in ihren Text hinein interpretiert hast, und ihr dann Gier zu unterstellen finde ich einfach unverschämt.
Immerhin hast du dich trotzdem redlich um Auskunft bemüht. Trotzdem wollte ich das mal loswerden.
Und eure ständigen full quotes, die sind auch sehr lästig beim Lesen!!!
LiebeGrüßeChrisTine
Hallo ChrisTine,
Aber ich finde, dass du sehr viel in ihren Text hinein
interpretiert hast, und ihr dann Gier zu unterstellen finde
ich einfach unverschämt.
ich habe doch geschrieben, dass man hier nur vermuten kann, weil keiner weiß, was da wirklich drin stand. Also muss man sich, wenn man keine Informationen weiter gibt, Interpretationen gefallen lassen.
Genauso unverschämt kann man es aber auch finden, dass den Anverwandten die selbe Gier unterstellt wird… das ist Ansichtssache…
Und eure ständigen full quotes, die sind auch sehr lästig beim
Lesen!!!
naja, wenn ich mich auf den beschriebenen Passus beziehe, bleibt nichts anderes übrig… sonst weiß man gar nicht, worauf sich die Antwort bezieht…
LG Deli