Habe ich recht auf Abfindung ?

Ich hatte einen unbefristeten Vertrag bei eine fima wo mehr als 50 mitarbeiter schafen und habe dort 3 Jahre gearbeitet.In meiner Kündigung stand keine Grundangabe. Meine Kündigungfrist läuft ordnungsgemäß ab. Den grund der Kündigung wurde mir mündlich übermittelt, war zu oft Krank geschrieben. Meine frage lautet nun, wie gut sind die Chancen auf eine Abfindung ? Sóll ich mir einen Rechtsanwalt suchen und mein Recht auf Abfindung anklagen ?

Könnt ihr mir wenn és sich lohnt zu klagen einen guten Rechtsanwalt in Frankfurt am main empfehlen ?

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
also ein Recht auf Abfindung gibt es nicht ausser es gibt einen Sozialplan wo dies festgehalten wurde.
Aber ein Kündigung auf Grund von Krankheit , sorry das geht gar nicht???
Ich würde auf jeden fall einen Rechtanwalt aufsuchen: Die beste Erfahrung habe ich mit http://rae-arbeitsrecht.com/ und damit Herrn Thomas Nitzsche. Sie können ihm ganz herzliche Grüsse von mir sagen und das ich die geschickt habe.

Hallo Sam,

ich gehe mal davon aus, dass dies ein fikiver Fall ist da ich keine Rechtsberatung hier machen kann. Ich beantworte deine Frage als wäre es ein fikiver Fall.
Kündigungsgründe muss der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben nicht angeben. Wenn du jedoch Kündigungsschutzklage bei Gericht einreichst, dann muss er die Gründe offen legen. Bei krankheitsbedingter Kündigung handelt es sich um eine personenbedingte Kündigung. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass eine Negativprognose zum Krankheitsverlauf besteht. Also das die Kranheitshäufigkeit wieder mit höchster wahrscheinlichkeit Auftritt usw. Dies kann er nicht immer nachweisen. Die Kündigungsschutzklage kann man nur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens einreichen. In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang und jede Partei muss ihre eigenen Kosten bezahlen, egal ob Sie gewinnt oder verliert. Also angenommen Sie haben keine Rechtschutzversicherung und müssen den Anwalt selbst bezahlen, dann wird die Gebühr des Rechtsanwaltes auch fällig wenn sie den Prozess gewinnen.(Aber nur Ihr Anwalt)
Auf Abfindungen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Die Arbeitgeber zahlen nur Abfindungen, um das Prozesskostenrisiko zu senken. Mit Klageeinreichung wird in ca. 4 Wochen ein Gütetermin sein. Dort werden häufig Vergleiche mit Abfindungen geschlossen. Abfindung ca. Bruttomonatsgehalt*Faktor 0,5 bis 1*Beschäftigungsjahre
Mit Kündigungsschutzklage erhöhen Sie Ihre Chancen auf Abfindung. Und Falls sie keinen Anwalt nehmen (der Ihnen was kostet) dann bleibt Ihnen auch etwas von Ihrer Abfindung. Wenn Sie aber auf Wiedereinstellung Klagen, dann würde ein Anwalt sicherlich besser argumentieren können.

Gruß
Markus

solltest du auf jeden fall. das schreit nach formfehlern und nach abfindung

Hallo,

ich empfehle hier einen Anwalt aufzusuchen.
Anders geht es gar nicht. Diese mündliche Begründung in der Art und Weise ist unzulässig.
Auserdem ist die Frage des Betriebsrates.

Viele Grüße
I. Fischer

Hi,

Erstens, sorry das ich nicht früher gemeldet habe, aber ich bin mir Sicher das ich schon getan habe. Aber, deiner Anfrage steht bei mir als NICHT beantwortet, also Probiere ich es noch mal.

Meines wissens nach, gibt es nür Abfindung wenn einer Stelle weg rationalasiert wird! Trotzdem, wenn dir viel an die Arbeitstelle dran liegt ist einer Termin bei einer Anwalt ratsam.

Warum? Weil die begründung fehlt und die verdacht liegt näh das du benachteiligt geworden bist wegen diverse fehlzeiten wegen Krankheit.

Wichtig ist aber, mann hat nür einer bestimmte zeit einspruch gegen die Kündigung einzulegen bei die Arbeitsgericht. Also, schnell zum Anwalt.

Mfg

Jason

Hallo sam1979,

sorry, ich kam einige Zeit nicht an meine Direktfragen ran. Einen Anspruch auf Abfindung hast Du vermutlich nicht (das ist auch eher selten). Es kommt darauf an, was Dir offiziell als Kündigungsgrund genannt wird. Wenn die Sache noch aktuell ist, kannst Du ja nähere Infos melden.

Ich hoffe, Du hattest aber mittlerweile schon eine kompetente Antwort erhalten.

Viele Grüße
-Rob.