Habe ich Recht auf Aufenthalt aus familiärenGründe

… Israel und habe eine deutsche Schülerin 19 Jahre alt aus Berlin geheiratet, ich studiere zurzeit in Erlangen und sie besucht ihre Schule in Berlin. Sie kommt immer am Wochenende zu mir. Ich war in der Ausländerbehörde, damit ich mein Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung §§ 16 und 17 auf Aufenthalt aus familiären Gründen §§ 27 bis 36 ändern kann und sie meinten zu mir ohne das wir einen gleichen Hauptwohnsitz haben, geht das nicht. Meine Frau ist bei mir angemeldet als Nebenwohnsitz.
Wir können das nicht ändern, weil sie hartz vier von Jobcenter Berlin bekommt und wenn Sie in Erlangen als Hauptwohnsitz angemeldet bekommt sie keinerlei Sozialleistung von beiden Jobcenter sowohl Erlangen als auch Berlin.

habe ich Recht auf Aufenthalt aus familiären Gründen §§ 27 bis 36, wenn Sie bei mir als Nebenwohnsitz angemeldet??

Vielen Dank, Mohammed

Lieber Mido88,

dasist ja sehr kompliziert. Ich wüsste dasnicht weiter, denn dasdreht sich ja im Kreis.
Aber ich habe eine gute Seite im Internet:
Frag-einen-Anwalt.de“. Kostet nichts und Du wirst gut beraten.

Ich wünsche Dir viel Glück.

Uli

Du solltest unbedingt einen Rechtsanwalt für Ausländerrecht mit Deiner Angelegenheit beauftragen.In Berlin kenne ich einen namens Stefan Gräbner aber es gibt auch andere - einfach googlen.

Diese Sache wirst Du nicht allein durchziehen können denn die Ausländerbehörde ist eine fürchtbare Institution,die alles tun wird um Dir das Leben zu erschweren.Ich bezeichne diese Behörde als die neue deutsche Gestapo.

Du hast mehrere Probleme.Erstens,Du und Deine Frau lebt NICHT zusammen.Zweitens,weder Du noch Deine Frau verdient Geld und oben drauf lebt sie noch von Sozialleistungen.In solch einer Konstelation hilft auch die deutsche Staatsbürgerschaft Deiner Frau nicht viel.

Leider habe ich Deine Situation nicht ganz verstanden.Was für ein Aufenthaltserlaubnis hast Du denn überhaupt ?

Finde einen Fachanwalt für Ausländerrecht.

ich habe Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung §§ 16

Kann ich nicht beantworten

Hallo,
ich kann diese Frage nicht beantworten.

Alles Gute!

Hallo Mohammed!

Vorauszuschicken ist, dass ich österreichischer Jurist bin, sodass ich das dt Recht nur in Grundzügen bzw den Prinzipien nach kenne. Daher kann ich nur punktuelles Feedback geben und die Frage nicht en dètail beantworten.

Fraglich ist zunächst, ob Eure Ehe von Deutschland als Ehe gesehen wird, da eine Ehe definitionsgemäß eine Geschlechts-, Schicksals- und WOHNgemeinschaft ist. In Asylsachen nimmt man das deshalb sehr genau, weil Scheinehen (zur Erlangung von Aufenthaltsberechtigungen oder Beihilfen) verboten sind.

Das Hartz IV Argument verstehe ich nicht ganz: Meines Wissens steht einer gemeinsamen Hauptwohnsitzmeldung nichts entgegen, da Ihr auch zusammen nicht über genug beihilfefeindliches Einkommen verfügen würdet (Bedarfsgemeinschaft).

Vgl zu Deiner Frage das Schrifttum zum §§ 27 ff AufenthaltsG. Demzufolge kann Deine Aufenthaltserlaubnis versagt werden, wenn Deine Frau Sozialhilfe (nicht: Sozialgeld) bezieht. Diese Rechtsfolge besteht aber unabhängig davon, wo ihr beide gemeldet seid.

Ansonsten denke ich schon, dass Rechtsanspruch besteht. Das wäre sonst eine Ermessens- oder Willkürentscheidung der Behörden und somit in Widerspruch zur Menschenrechtskonvention.

Wie gesagt,Du brauchst dringend einen brauchbaren Anwalt.

ich habe Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung §§ 16

sorry, da kenne ich mich auch nicht aus.

Das ist eine zu diffizile Rechtslage, um sie hier von Laien klären zu lassen. Wenden Sie sich an einen auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt. Im allgemeinen haben die Universitäten beim AstA Ausländerreferate, die Ihnen da Tipps geben können.

Bin leider keine Spezialistin für Ausländer- oder Familienrecht, aber wäre es nicht möglich, daß Du Berlin als Hauptwohnsitz angibst und Erlangen als Nebenwohnsitz?

Leider geht das nicht, weil die Sozialhilfe meiner Schwiegermutter erheblich reduziert wird.

Bin leider keine Spezialistin für Ausländer- oder
Familienrecht, aber wäre es nicht möglich, daß Du Berlin als
Hauptwohnsitz angibst und Erlangen als Nebenwohnsitz?

Guten Tag

Da ich das deutsche Recht nicht kenne, kann ich Ihre Frage nicht beantworten.

Freundliche Grüsse

Hallo mido88,

bitte um Entschuldigung für die Verzögerung aus technischen und zeitlichen Gründen.

Da ich nicht weiß, wie das in den jeweiligen Bundesländern geregelt ist und ob es nicht auch Einzelbestimmungen gibt, würde ich empfehlen, einen Rechtsanwalt mit dem Interessen- bzw. Fachgebiet Ausländerrecht aufzusuchen, um umfassende Informationen zu bekommen.

Leider konnte ich hier nicht so recht weiter helfen, aber ich hoffe, dass sich alles in Wohlgefallen auflöst.
Nun wünsche ich ein schönes Wochenende.

Viele Grüße,
Paragraf-X