Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und möchte gerne nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten gehen. Die Zeitarbeitsfirma ist auch darüber informiert. Was ist, wenn die Zeitarbeit keine Arbeit direkt für mich findet? Werde ich dann trotzdem von denen voll bezahlt?
Vielen Dank für Ihre/ Eure Rückmeldung!
Hallo,
die Frage sollte mit einem Blick in en arbeitsvertrag zu klären sein. wenn es da nicht explizit drin steht, gibt es dort bestimmt einen ´Verweis auf eine tarifliche Regelung. Dann den entsprechenden Tarifvertrag studieren.
Gruß
Ludwig
Ich bin kein RA, aber nach meiner Auffassung erhältst Du die vereinbarte Lohnfortzahlung. Diese kann unter Umständen geringer sein, wie der volle Lohn (im Arbeitsvertrag steht eventuell etwas von einer Grundvergütung und einer Mehrvergütung, welche nur bei Ausführung einer Tätigkeit gezahlt wird). Eine vereinbarte „Auslöse“ entfällt aber auf jeden Fall.
Ebenso kann es sein, dass man Dich bittet, erst den Resturlaub aufzubrauchen.
Hallo Melissa,
grundsätzlich kann man die Frage mit einem Ja beantworten. Da es deinem Arbeitgeber ja bekannt ist hat er lange genug Zeit dir einen Einsatz zu suchen. Schafft er das nicht, muss er für die Einsatzlose Zeit deinen Lohn weiterzahlen und zwar mit den tariflichen Stunden ( 151,75 Stunden ). Hier sind wir auch schon beim nächsten Punkt angelangt. Laut den Tarifverträgen gibt es ja ein Zeitkonto, d.h. die Stunden die über die 151,75 hinausgehen werden normalerweise auf dieses Zeitkonto gesetzt um bei einer Überbrückung ( z.b. Kunde hat dich für 1 Woche abgemeldet ) dich in den Zeitausgeich schicken zu können. Viele Zeitarbeitsfirmen zahlen aber die vollen geleisteten Stunden aus weil sonst bei einer 40 Stundenwoche beim Kunden zuviel auf diesem Zeitkonto landet. Das müßtest du bei dir mal nachprüfen.
Anspruch auf VMA oder Fahrtkosten hast du selbstverständlich in dieser Zeit nicht da du ja auch keinen Aufwand hast.
Es gibt aber leider auch Zeitarbeitsfirmen die dir einen - zumindest für dich - nicht zumutbaren Einsatz anbieten. Ob du den dann ablehnen kannst hängt auch wieder von deinem Arbeitsvertrag ab, z.b. Einstellung als Helfer kann sowohl kaufmännischer als auch gewerblicher Bereich bedeuten. Lehnst du ihn zu unrecht ab muss dich dein Arbeitgeber nicht weiterzahlen.
Allerdings gehe ich mal davon aus, dass in dem Fall das kein passender Einsatz gefunden wird dir die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochen wird. Achte in den Fall auf die Kündigungsfrist die dir ebenfalls vergütet wird.
Viel Glück.
Hallo Melissa,
im Regelfall bist Du ja fest angestellt bei diesem Zeitarbeitsunternehmen mit dem Recht auf volle Lohnzahlung da Du ja deine Arbeitskraft anbietest.
Wenn Sie Dir aber keine Arbeit anbieten können, müssen Sie Dir meines Wissens nach, die festgelegte Mindestarbeitszeit vergüten. Du bekommst also die sogenannte Garantiezeit bezahlt. Ob es allerdings abweichende Regelungen in deiner Firma gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Gruß R.
Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und
möchte gerne
nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten gehen. Die
Zeitarbeitsfirma ist auch darüber informiert. Was ist,
wenn
die Zeitarbeit keine Arbeit direkt für mich findet?
Werde ich
dann trotzdem von denen voll bezahlt?
Vielen Dank für Ihre/ Eure Rückmeldung!
Also ich bin kein Experte, auch wenn ich da irgendwo
geführt werde
und soweit ich weiß, darf man keine Stellung nehmen auf
direkte
Anfragen, die einer persönlichen Beratung gleichkommen.
Soweit ich aber weiß, schließt man mit der
Zeitarbeitsfirma einen
gewöhnlichen Arbeitsvertrag ab, mit allen üblichen
Rechten und
Pflichten. Also mit Kündigunsfristen, Kündigungsschutz
etc.
Wenn der Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) keine weitere
Beschäftigung
hat, kann er kündigen. Allerdings im Rahmen der
Kündigungsfrist bzw
des Kündigungsschutzgesetzes. Soweit ich weiß, haben
viele eine
Klausel im Vertrag über einen „Deutschlandweiten
Einsatz“. Das machen
sich auch einige Zeitarbeitsfirmen zu Nutze, indem man
einfach an
einen weit entfernten Einsatzort geschickt wird. Wenn man
dieser
Tätigkeit nicht nachkommt, entspricht das ebenso einer
Kündigung.
Für die Bezahlung ist unerheblich, ob man eingesetzt ist
oder nicht. Man ist ja bei der Zeitarbeitsfirma
beschäftigt und nicht bei dem Kunden. Solange man der
Zeitarbeitsfirma angehört, hat man auch Anspruch auf
Lohnfortzahlung.
Also wie gesagt, ich äussere hier nur meine Meinung ohne
fundiertes
Fachwissen. Hoffe trotzdem, dass es etwas hilft.
HarryMuc