Habe ich rechtliche Konsequenzen zu fürchten, wenn ich Fotos, VIP's abmale und verkaufe?

Hi liebes Forum,

leider muss ich noch eine Frage stellen zu einem von mir schon angefangenem Thema…

Es geht darum, dass ich gerne berühmte Persönlichkeiten oder Zeichentrickfiguren oder Menschen aus Filmen, sowie Computerspielen zeichne und abmale.

Kann ich mit dem Gesetz oder den Urhebern oder den realen Personen in Konflikt kommen, wenn ich diese jetzt gewerblich verkaufe oder nir privat?

Und was ist, wenn ich diese Personen aber verändere oder variiere oder in völlig utopische Szenen setzte? Dann ist es doch wieder meine eigene Kreation oder nicht?

Ich wäre euch dankbar für jede Hilfe.

Ich habe im Internet auch schon Bilder von Micky Maus und Co. gesehen, welche verkauft wurden. (Nicht von Disney produziert / verkauft), wo haben diese Leute die Lizenz her? Es war anscheinend legal. (Große Firma / große Aufmachung / Präsenz im Web)

Schön, wären auch Paragraphen oder Hinweise, wo ich diese finde, dann mach ich mich selbst nochmal schlau.

Danke, danke, danke schonmal.

VG norma-jean

Ich bin mir nicht sicher, ob der Thread Bestand hat, weil du den Fall nicht wie gefordert neutral, sondern persönlich präsentierst. Vielleicht sieht´s der oder die Mod aber nicht so eng.

Jedenfalls dürfen laut Urheberrecht Fotos für kommerzielle Zwecke abgemalt werden, wenn das Gemälde das Foto nicht originalgetreu nachbildet („freie Bearbeitung“). Eine „freie Bearbeitung“ verändert die Vorlage also ganz erheblich. Beispiele sind die beiden von mir in deinem anderen Thread kürzlich gezeigten Bilder, die nach Vorlagen in „Playboy“-Magazinen entstanden, aber nach eigener Phantasie ausgeschmückt wurden.

Die Grenze zwischen frei und unfrei ist natürlich verschwommen und in Rechtsstreitigkeiten häufig Gegenstand unterschiedlicher Interpretationen, über die der Richter zu entscheiden hat.

Was ist eine unfreie Bearbeitung?

Eine unfreie Bearbeitung nach §§ 3, 23 UrhG ist eine so genannte abhängige Nachschöpfung. Diese liegt immer dann vor, wenn wesentliche Züge des Originalwerks übernommen werden. Liegt dies vor, darf das neue Foto nur mit der Einwilligung des Urhebers der Vorlage veröffentlicht werden.Was ist eine freie Benutzung?

Eine freie Benutzung ist nach § 24 UrhG ein eigenständiges Werk, bei dem das Ausgangswerk nur als Vorlage diente. Durch die freie Benutzung wird das Urheberrecht nicht verletzt.Darf ein Maler ein Foto ohne Erlaubnis abmalen?

Übernimmt der Maler in seinem Bild die wesentlichen, individuell prägenden Züge der Fotografie, ist dies eine unfreie Bearbeitung und der Fotograf kann ihm die Verwendung des Fotos als Vorlage untersagen.

Siehe auch:

Woher kommt denn deine Annahme sie hätte keine Lizenz und zwar von dem der sie nur geben kann, also Disney ?

gerade das hier: Große Firma / große Aufmachung / Präsenz im Web spricht doch eher für einen Lizenznehmer welcher Art auch immer.

Dazu ein SPIEGEL-Artikel (von 1984):

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13509163.html

Wer auch immer Donald, Micky, Schweinchen Schlau oder Goofy auf Kinderlätzchen oder Fußmatten, auf T-Shirts oder Uhren anbringt, muß sechs Prozent seines Umsatzes an den Lizenzgeber in Frankfurt überweisen. Wer auch nur ein Abziehbildchen von Donald seinem Produkt beilegt, hat 2,5 Prozent zu zahlen. Und wenn, am Dienstag dieser Woche, das Münchner Karstadt-Haus Oberpollinger zur „Geburtstagsparty von Donald Duck“ einlädt, ist auch dafür eine Gebühr fällig.

So an die 30 Millionen Mark werden in diesem Jahr zusammenkommen, schätzt Geschäftsführer Horst Koblischek. Die Nachfrage nach Disney-Figuren ist kräftiger denn je.

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Hi, danke.

Wie kann man denn einen Thread neutral präsentieren? Und wieso ist es schlimm, wenn ich es persönlich mache?

Versteh ich nicht. Sowie das ganze Konzept der Website. Ich muss mir nochmal alles durchlesen glaub ich. -_-

Aber danke für deine Antwort. Also ist es wohl alles wieder sehr schwammig mit der Gesetzeslage. Aber eigentlich umso besser.

Ich glaube nicht, das es irgendwen stört, wenn ich beispielsweise Madonna-Bilder verkaufe oder Marilyn Monroe-Stuff, oder es überhaupt auffällt, wenn man mal ehrlich ist.

Und da sowieso nur ein paar Groschen abfallen werden, wenn überhaupt…erst recht.

Ein bisschen verändern werde ich die Bilder natürlich.

Glg Norma

Ich habe doch geschrieben das sie wahrscheinlich eine Lizenz hatten. :wink: deswegen frage ich mich, wo es diese “gibt“?

Lg norma

Neutral heißt, dass man statt „ich“ von einer Person X schreibt, die z.B. Fotos abmalen möchte. Der Grund dafür ist, dass Rechtsberatungen formal, wegen der damit verbundenen (moralischen) Verantwortung. nur von Profis durchgeführt werden sollten, Beratende Amateure sind von der (moralischen) Verantwortung entbunden, wenn es nur um eine hypothetische Person X geht. Diese Neutralitätsregel gilt auch in offiziellen Juraforen.

Dass du MM magst, merkt man ja an deinem Nick. Klar, das „Risiko“ ist natürlich sehr gering, besonders wenn man nur Einzelstücke produziert und keine großen Auflagen. Ich denke, wenn du z.B. Madonna eine andere Haarfarbe gibst als auf der Vorlage und auch ihr Outfit anders kolorierst und den Hintergrund frei gestaltest, dann kann es in keinem Fall zu Urheberrechtsproblemen kommen. Bei MM kann man die Haarfarbe natürlich nicht variieren, du könntest aber mit der Beleuchtung experimentieren und auch hier den Background variieren, das reicht dann, um als freie Bearbeitung zu gelten.

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Das ist eine Wissenschaft für sich, wie folgender Link zeigt:

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Das hört sich doch schonmal supi an. :slight_smile:

Es ist vielleicht praktischer, an die Münchner Filiale eine Email-Anfrage zu richten:

The Walt Disney Company (Germany) GmbH

Lilli-Palmer-Str. 2

80636 München

Telefon: +49 (0) 89/99340-0

E-Mail: [email protected]